Entscheidungsgründe: Am 19. 10. 1995 verursachte Radomir M* in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand als Lenker und Halter eines bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKWs einen Verkehrsunfall; er kam infolge Unachtsamkeit mit dem PKW nach rechts ab und stieß frontal gegen die Leitplanke vor einem Brückengeländer, welches sich von vorne durch den PKW bis zu dessen hinterer Sitzbank bohrte. Die am vorderen Beifahrersitz mitfahrende Ehefrau, die Erstklägerin, und die im Fon... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 24. 10. 1994 ereignete sich im Gemeindegebiet von B* ein Verkehrsunfall zwischen einem vom Kläger gelenkten und gehaltenen PKW einerseits sowie einem von Renate H* gelenkten, Johann H* gehaltenen und bei der Klägerin haftpflichtversicherten weiteren PKW. Das Alleinverschulden am Zustandekommen dieses Unfalles trifft Renate H*, die trotz Abwertung durch das Vorschriftszeichen "Vorrang geben" und Sichtstrecke von mindestens 200 m mit ca 50 km/h die vom Beklagte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1042 DKFG §7KFG §17VersVG §67
Rechtssatz: Hat bei einem Autozusammenstoß der Halter des einen Kraftfahrzeuges dem verletzten Insassen des anderen den erlittenen Schaden ersetzt, so kann sein Versicherer, der den Schaden reguliert hat, am Halter des anderen Kraftfahrzeuges Regreß nehmen, wenn der Nachweis erbracht wird, daß dieser allein am Unfall schuld gewesen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3cKFG §7
Rechtssatz: Wenn der Kraftwagenhalter (zugleich Lenker) wegen seiner Beeinträchtigung durch Alkoholgenuß die Lenkung einem mitfahrenden Bekannten überläßt, von dem er annehmen konnte, daß er zur Führung des Kraftwagens geeignet war (Führerschein vorhanden), und dieser dann einen Unfall hervorruft, so ist die Kausalreihe unterbrochen. Entscheidungstexte 2 Ob 771/5... mehr lesen...
Am 14. Dezember 1950 fuhr der damals im Dienste des Klägers gestandene Johann H. mit einem Lastkraftwagen, dessen Halter der Kläger war, aus Richtung St. Michael nach Leoben. In entgegengesetzter Richtung fuhr der der erstbeklagten Partei gehörige und vom Zweitbeklagten als Bediensteten der Erstbeklagten gelenkte Lastkraftwagenzug. Der aus dem Zugwagen und einem Anhänger bestehende Zug blieb im unteren Drittel des sogenannten Häuselberges, über den die Bundesstraße führt, infolge Vere... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3bKFG §7 IIAKFG §17
Rechtssatz: Ein Unfall ist auch dann beim Betrieb zweier Kraftfahrzeuge entstanden, wenn sie sich nicht berührt haben, das Verhalten des einen aber das des anderen beeinflusst hat. Mittelbare Verursachung genügt also, jedoch muss sie adäquat sein (Abdrängen von der Straße). Entscheidungstexte 2 Ob 374/54 Entscheidungstext OGH 08.09.1954... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1KFG 1946 §7
Rechtssatz: Ein die Haftung ausschließendes Handeln auf eigene Gefahr liegt nicht schon dann vor, wenn der Verletzte infolge Fahrlässigkeit den Fahrer trotz Genusses von Alkohol noch für fahrtüchtig gehalten hat. Die vom Tatrichter vorgenommene Abwägung der beiderseitig zu vertretenden Verursachung kann, wenn alle Unterlagen berücksichtigt worden sind, vom Revisionsgericht nur daraufhin nachgeprüft werden, ob si... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3bABGB §1304KFG §7
Rechtssatz: Zum unabwendbaren Ereignis und zur mangelnden Unfallkausalität (Sturz eines Radfahrers auf verschneiter Straße knapp vor einem vorschriftsmäßig fahrenden Kraftfahrzeug). Entscheidungstexte 2 Ob 715/52 Entscheidungstext OGH 08.10.1952 2 Ob 715/52 Schlagworte Auto Pkw Kfz ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3bKFG 1946 §7
Rechtssatz: Ein ursächlicher Zusammenhang im Rechtssinn ist nur gegeben, wenn die vom Schädiger gesetzte Bedingung generell geeignet ist, den in Frage stehenden Schaden herbeizuführen, wobei besonders eigenartige, ganz unwahrscheinliche und nach dem regelmäßigen Lauf der Dinge nicht in Betracht zu ziehende Umstände auszuschneiden haben. Ein solcher außerhalb der erfahrungsmäßigen Wahrscheinlichkeit liegender Erf... mehr lesen...
Die gefährdete Partei hatte eine einstweilige Verfügung zur Sicherung eines Anspruches beantragt, der ihr nach ihrer Behauptung aus dem Gründe: zustand, weil durch einen dem Gegner gehörigen Kraftwagenanhänger ein Schaden verursacht worden sei, für den sie allenfalls zu haften hatte. Dieser Anhänger war an einen Lastkraftwagen gehängt worden, der nicht dem Eigentümer des Anhängers gehörte, und hatte durch sein Gewicht eine Brücke zum Einsturz gebracht. Die Haftung des Eigentümers (Halt... mehr lesen...
Norm: EO §378 BKFG §7KFG §17
Rechtssatz: Ein Regressanspruch, den ein Beschädiger gegen einen anderen haben könnte, wenn er allein den gemeinsam herbeigeführten Schaden ersetzen würde, kann nicht durch eine einstweilige Verfügung gesichert werden, solange der Geschädigte keine Ersatzansprüche geltend macht. Der mit einem Kraftfahrzeug verbundene Anhänger bildet mit diesem eine Einheit, auch wenn er einem anderen Halter gehört § 17 KFG ist hier ... mehr lesen...
Der Zweitbeklagte, der einen dem Erstbeklagten gehörigen Lastkraftwagen lenkte, überholte den von Josef W. gelenkten Lastkraftwagen des Klägers so unvorsichtig, daß dieser Wagen in den Straßengraben geriet und beschädigt wurde. Der Zweitbeklagte wurde deshalb rechtskräftig der Übertretung des § 431 StG. schuldig erkannt. Der Kläger begehrte die solidarische Verurteilung der Beklagten zum Ersatz seines Schadens. Das Prozeßgericht erkannte, daß der Klagsanspruch dem Gründe: nach zu Rec... mehr lesen...
Norm: ABGB §1294ABGB §1304 BIKFG §7StVO §20 Abs1 E
Rechtssatz: Über den Begriff der Schrecksekunde. Entscheidungstexte 2 Ob 147/51 Entscheidungstext OGH 07.03.1951 2 Ob 147/51 Veröff: SZ 24/67 2 Ob 115/56 Entscheidungstext OGH 29.02.1956 2 Ob 115/56 2 Ob 267/62 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1327 fKFG §7KFG §10
Rechtssatz: Der durch den Unfalltod eines Kindes verursachte Fortfall der Unterhaltspflicht ist nicht als ein Vorteil anzusehen, der gegenüber den Beerdigungskosten zum Ausgleich zu bringen wäre. RS U OLG Düsseldorf (D) 1950/12/30 1 U 169/50 Veröff: NJW 1952,309 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1950:RS010471... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1ABGB §1304KFG §7
Rechtssatz: RG 29.1.1941, VIII 146/40 Wird als Ursache des Autounfalles ein Verschulden eines Dritten nachgewiesen, das zur Erklärung der Verursachung ausreicht, so muß nicht noch der Nachweis erbracht werden, daß auch jede Möglichkeit eines mitverursachenden Verhaltens des beklagten Autolenkers ausgeschlossen ist. Eine Haftung kann daher nicht angenommen werden, wenn die Frage, ob der Beklagte eine Mitur... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbKFG §7
Rechtssatz: Die Überlassung eines Kraftfahrzeugkennzeichens begründet an sich nicht die Haftung des Verleihers des Kennzeichens für das Verschulden, das dem Entlehener des Kennzeichens bei der Führung eines Kraftfahrzeuges zur Last fällt. Entscheidungstexte 2 Ob 952/33 Entscheidungstext OGH 08.11.1933 2 Ob 952/33 Veröff: SZ 15/223 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1301KFG §7
Rechtssatz: Die Miteigentümer eines Kraftwagens, die zugleich Mitunternehmer sind, haften für die Folgen des Unfalles, den einer der Miteigentümer und Mitunternehmer beim Lenken des Kraftwagens schuldhaft herbeigeführt hat. Entscheidungstexte 2 Ob 164/32 Entscheidungstext OGH 16.02.1932 2 Ob 164/32 Veröff: SZ 14/25 S... mehr lesen...