RS OGH 1954/10/20 2Ob771/54

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Veröffentlicht am 20.10.1954
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Norm

ABGB §1295 Ia3c
KFG §7

Rechtssatz

Wenn der Kraftwagenhalter (zugleich Lenker) wegen seiner Beeinträchtigung durch Alkoholgenuß die Lenkung einem mitfahrenden Bekannten überläßt, von dem er annehmen konnte, daß er zur Führung des Kraftwagens geeignet war (Führerschein vorhanden), und dieser dann einen Unfall hervorruft, so ist die Kausalreihe unterbrochen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 771/54
    Entscheidungstext OGH 20.10.1954 2 Ob 771/54

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0029201

Dokumentnummer

JJR_19541020_OGH0002_0020OB00771_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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