Norm
ABGB §1295 Ia3cRechtssatz
Wenn der Kraftwagenhalter (zugleich Lenker) wegen seiner Beeinträchtigung durch Alkoholgenuß die Lenkung einem mitfahrenden Bekannten überläßt, von dem er annehmen konnte, daß er zur Führung des Kraftwagens geeignet war (Führerschein vorhanden), und dieser dann einen Unfall hervorruft, so ist die Kausalreihe unterbrochen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0029201Dokumentnummer
JJR_19541020_OGH0002_0020OB00771_5400000_001