Norm
ABGB §1311 IIbRechtssatz
Die Überlassung eines Kraftfahrzeugkennzeichens begründet an sich nicht die Haftung des Verleihers des Kennzeichens für das Verschulden, das dem Entlehener des Kennzeichens bei der Führung eines Kraftfahrzeuges zur Last fällt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0027597Dokumentnummer
JJR_19331108_OGH0002_0020OB00952_3300000_001