Rechtssatz: Zwangsmaßnahmen nach § 58 Abs 1 iVm § 57 Abs 8 KFG wegen eines bei einer Verkehrskontrolle festgestellten ?durchgerissenen Längshauptrahmens? sind unzulässig, weil dieser Mangel einen Fahrzeugteil betrifft, der nicht bei solchen Kontrollen überprüft werden darf (dabei dürfen nur Teile überprüft werden, die beim Betrieb ?betätigt? werden können wie Lenkung, Kupplung, Bremsanlage, Lichtanlage). Bei Beschlagnahme eines Busses (wegen technischer Mängel) dürfen die Kosten für den vo... mehr lesen...
1.1. Der BF begehrt die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Abnahme der Kennzeichentafeln und des Zulassungsscheines betreffend das Kleinkraftrad der Marke Rieju, behördliches Kennzeichen: ***, am 03 09 2006 gegen 15 00 Uhr in Strem wegen mangelnder Verkehrs- und Betriebssicherheit gemäß § 57 Abs 8 KFG durch ein Polizeiorgan der Grenzpolizeiinspektion ***. Er sei entgegen einem Gebotszeichen in einem Kreisverkehr gefahren, wobei er von Polizeibeamten beobachtet worden sei, die ihn dan... mehr lesen...
Rechtssatz: Der § 58 Abs 1 erster Satz Satz KFG erlaubt der Behörde (zusätzlich zu § 57 KFG) jederzeit an Ort und Stelle die Wirksamkeit ?einzelner Teile? und Ausrüstungsgegenstände ?eines Fahrzeuges, die bei seinem Betrieb betätigt werden können? (und für die Verkehrs- und Betriebssicherheit von Bedeutung sind) und den Zustand der Reifen zu überprüfen. Insoweit sind ihr Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes gleichgestellt. Bei solchen Vor ? Ort ?Überprüfungen darf aber nicht das ge... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben am 05.05.2000 um 18.15 Uhr in Ri. Schattwald auf der B199, StrKm 15.600 den LKW m. schw. Höchstgeschwindigkeit., Kennz. OA- gelenkt 1. und die beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, dessen höchstes zulässiges Gesamtgewicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge ... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Sonne und guter Sicht tritt durch Verdunklungsfolien an den Seitenscheiben der ersten Sitzreihe keine unmittelbare Gefährdung der Verkehrssicherheit ein, sodass mangels "Gefahr im Verzug" die Abnahme von Zulassungsschein und Kennzeichentafeln rechtswidrig war. Schlagworte Gefahr im Verzug, Beurteilung nach konkreter Situation, Verdunkelungsfolien bei Sonne keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Judenburg vom 22.11.1999, GZ.: 15.1 1997/1276, wurden dem Berufungswerber insgesamt fünf Verwaltungsübertretungen zur Last gelegt, die er am 27.2.1997 als Lenker des Kraftwagenzuges mit dem Kennzeichen LI und St begangen haben soll, wobei diese anlässlich einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle in der Kärntner Straße 230 in Graz 16 festgestellt worden wären. Der Berufungswerber hätte 1. am 26.2.1997 eine Gesamtlenkzeit von 11 Stu... mehr lesen...
Rechtssatz: Als Ort der Begehung einer Geschwindigkeitsüberschreitung nach § 42 Abs 8 StVO kann im Gegensatz zur Geschwindigkeitsüberschreitung nach § 58 Abs 1 Z 2 lit e KDV nicht der Ort der Aushändigung des im Fahrtschreiber oder im Kontrollgerät eingelegten Schaublattes herangezogen werden. So findet sich in der StVO keine mit § 134 Abs 3a KFG vergleichbare Bestimmung bezüglich des Ortes der Begehung dieser Geschwindigkeitsüberschreitung. Daher waren die Geschwindigkeitsaufzeichnungen a... mehr lesen...
I.1. In der eingebrachten Beschwerde vom 19. Oktober 1998 wird nachfolgendes vorgebracht: I. Am 8.September 1998 fuhr ich mit meinem Fahrzeug Puch Maxi, Kennzeichen G 59 CLD, von Gratkorn in Richtung Graz. Um ca. 17.30 Uhr wurde ich im Bereich 'An der Kanzel' zwischen Andritz und Gratkorn von einer motorisierten Verkehrsüberwachung der Bundespolizeidirektion Graz aufgehalten. Frau G, ein Organ der Bundespolizeidirektion - Dienstnummer 1, führte bei meinem Fahrzeug Puch Maxi eine Fahrzeugko... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einem fahrfähigen Fahrzeug ist nach § 58 Abs 1 zweiter Satz KFG grundsätzlich mit der Abnahme des Zulassungsscheines und der Kennzeichentafel(n) vorzugehen, wenn durch die weitere Verwendung die Verkehrssicherheit gefährdet wird. Eine solche Gefährdung liegt vor, wenn bei einem Motorfahrrad die als Betriebsbremse geltende Handbremse nur 70% der vollen Bremskraft erreicht und nur ein Rad bremst. Dies wurde schlüssig mit zwei Bremsproben festgestellt, wonach die Beamtin das M... mehr lesen...
Rechtssatz: Einsichtnahme in das Schaublatt des Fahrtenschreibers und Auswertung der Darstellung eines Sattelschleppers macht Beweis über die eingehaltene Geschwindigkeit. mehr lesen...
1.1. In der mit Schriftsatz vom 7.4.1997 eingebrachten Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt bringt der Beschwerdeführer folgenden Sachverhalt vor: "Ich habe am 22.2.1997 von Frau Claudia S, S-straße, Wien, den Pkw Audi 100, Bj 1980, Fgst-Nr 43A gekauft. Das Fahrzeug war auf die Vorbesitzerin zugelassen, mit Spikereifen versehen und in Wien, K-gasse abgestellt. Da ich mit Glatteis nicht mehr rechnete, kam ich am 23.2.1997 zum Fahrzeug und... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Abnahme der Kennzeichentafeln beeinträchtigt auch das Recht des Eigentümers, sein Eigentum bestimmungsgemäß zu verwenden, ungeachtet der Tatsache, daß er sich zur Ausübung dieses Rechts einer dritten Person (Zulassungsbesitzerin) bedient haben mag. Die Beschwerde ist zulässig. mehr lesen...
Beachte Siehe VwGH v. 28.4.1992, 91/11/0170, und v. 6.5.1992, 91/01/0200; Rechtssatz: Nach § 26 Abs.1 GGSt hat nicht nur der Lenker, sondern bei dessen Abwesenheit auch der Beifahrer den Sicherheitsorganen die Kontrolle der Ladung zu gestatten und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. Durchsuchung eines KFZ ist in der Regel keine Hausdurchsuchung und unterliegt daher einerseits nicht dem HausRG, kann aber andererseits auch nicht auf dieses gestützt werden. Aufrechtes Waffenverbot... mehr lesen...