IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde der A KG, ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 29.06.2021, Zl. ***, betreffend den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.12.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57a Abs2aKFG 1967 §57a Abs4
Rechtssatz: Wesentlich für die Beurteilung des Vorliegens der notwendigen Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG im Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ist die Wertung der Tatsache, welche die belangte Behörde ihrer (Widerrufs-)Entscheidung zugrunde gelegt hat, die seither verstrichene ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 20. Juli 2021, Zl. ***, betreffend Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.11.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57a Abs2aKFG 1967 §57a Abs4
Rechtssatz: Von der Erstellung unrichtiger Gutachten iSd § 57a Abs 4 KFG ist die Erstellung mangelhafter Gutachten, insbesondere solcher, welche aus mangelnder Sorgfalt unrichtige Daten enthalten oder unvollständig erstellt wurden, zu unterscheiden, wie wohl auch eine nicht ausreichende Gewissenhaftigkei... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 24.11.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57a Abs2aKFG 1967 §57a Abs4
Rechtssatz: Werden innerhalb relativ kurzer Zeit nicht bloß ein einziges, sondern eine ganze Reihe unrichtiger Gutachten durch einen zur wiederkehrenden Begutachtung von Kraftfahrzeugen ermächtigten Gewerbetreibenden erstellt, kann von einem „einmaligen“ Fehlverhalten nicht die Rede sein (vgl LVwG NÖ LVw... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 24.11.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57a Abs2aKFG 1967 §57a Abs4
Rechtssatz: In die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG hat auch die Dauer der begangenen Verfehlungen, deren Schwere, das Ergreifen von Maßnahmen, sowie die Einsichtigkeit des Ermächtigten einzufließen (vgl VwGH Ra 2019/11/0068). Schlagworte Verkehrsrech... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 08. Februar 2021, Zl. ***, betreffend Abweisung des Antrages auf Erteilung der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) am Standort ***, ***, zu Recht: ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.09.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs1KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57a Abs4
Rechtssatz: Die wiederkehrende Begutachtung dient dem staatlichen Recht auf Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen. Bei der Ermächtigung von Vereinen und Gewerbetreibenden nach Abs 2 handelt es sich um eine Beleihung (Nedbal-Bures/Pürstl, KFG11 § 57a, rdb.at, E1 f mwN). ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 15.09.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs1KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57a Abs4
Rechtssatz: Aus § 57a Abs 1 KFG ergibt sich nach dem klaren Wortlaut, dass der Zulassungsbesitzer die genannten Fahrzeuge zu den im Abs 3 erster Satz festgesetzten Zeitpunkten von einer hiezu gemäß Abs 2 Ermächtigten wiederkehrend begutachten zu lassen hat, ob es den Erfordernissen der Verkehrs- und Betri... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 15.09.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs1KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57a Abs4
Rechtssatz: Dem in § 57a KFG normierten Über-Unterordnungsverhältnis zwischen Zulassungsbesitzer und Ermächtigten könnte nicht Rechnung getragen werden, wenn der Grund der Antragstellung für die Erteilung der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen darin liegt, (ausschließlich) im unt... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch Mag. Marzi als Einzelrichter über den Antrag der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 14. Dezember 2017, betreffend Wiederaufnahme des mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich vom 29. Juni 2017, LVwG-AV-1376/001-2016, abgeschlossenen Verfahrens i.A. Widerruf einer Ermächtigung gemäß § 57a Abs. 2 KFG 1967, den BESCHLUSS 1. Der Antrag wird abgewiesen. 2. Eine Revision gemäß Art. 133 Abs... mehr lesen...