IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Ing. Mag. Andreas Ferschner als Einzelrichter über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch die Polizisten der PI *** für die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf, am 20.5.2022 betreffend die vorläufige Abnahme der Kennzeichentafeln „***“ und des Zulassungsscheines, zu Recht erkannt. 1. Gemäß... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.12.2022 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2 KFG 1967 §57 Abs8 KFG 1967 §58 Abs1 B-VG Art. 130 heute B-VG Art. 130 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG Art. 130 gültig von 01.01.2019 bis 31.01.2019 ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Mag.Dr. Wessely, LL.M. als Einzelrichter über eine auf Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG gestützte Beschwerde des Herrn A, vertreten durch C, Rechtsanwalt in ***, im Zusammenhang mit der Abnahme von Kennzeichentafeln am 28. Mai 2022 durch Organe der Bezirkshauptmannschaft Horn, zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde, der Beschwerdeführer sei durch die Abnahme der Kennzeichentafeln seines KFZ durch Organe der B... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag.Dr. Wessely, LL.M., als Einzelrichter über die Beschwerde der Frau A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in *** über eine auf Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG gestützte Beschwerde im Zusammenhang mit einer Amtshandlung von Organen der Bezirkshauptmannschaft Baden (LVA ***; Ort der Amtshandlung ***) am 3. Juli 2021, zu Recht: 1. Der Beschwerde, die Beschwerdeführerin sei durch die Abnahme des Zulass... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.12.2021 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2KFG 1967 §57 Abs8KFG 1967 §58
Rechtssatz: Gegenstand der Beschwerde nach Art 130 Abs 1 Z 2 B-VG sind einzelne Amtshandlungen, mithin Lebenssachverhalte [hier: Abnahme des Zulassungsscheins (hier als qualifizierte Unterlassung; VwGH Ra 2017/19/0421) und jene der Kennzeichentafeln]. Für die Beurteilung, ob es sich dabei um eine oder zwei Amts... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch seinen Richter HR Dr. Pichler über vorliegende Maßnahmenbeschwerde des A, geb. ***, vertreten durch RA B in ***, ***, hinsichtlich der behaupteten Maßnahmenbeschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z. 2 B-VG im Umfang der Abnahme des konkret angeführten KFZ-Kennzeichens durch das namentlich benannte Sicherheitsorgan vom 17.03.2019, nach Durchführung der explizit beantragten öffentlichen mündlichen Verhandlung... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.10.2019 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2KFG 1967 §57 Abs8
Rechtssatz: Die an einem Kraftfahrzeug angebrachten Kennzeichentafeln sind Urkunden, welche die Benützung des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen rechtlich ermöglichen. Durch die Abnahme der Kennzeichentafeln wird dem Eigentümer der für diese Sache wesentliche Gebrauch als Fahrzeug unmöglich gemacht, es liegt somit ein Ein... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 17.10.2019 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2KFG 1967 §57 Abs8
Rechtssatz: Die Abnahme von Kennzeichentafeln kann nach den Vorschriften des KFG und der StVO grundsätzlich dann erfolgen, wenn die Verkehrssicherheit entweder aufgrund des Zustandes des Fahrzeuges oder des Lenkers gefährdet erscheint (vgl VfSlg 12.270/1990). Schlagworte Maßnahmenbeschwerde; A... mehr lesen...