1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Braunau vom 7. Juni 2021 wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er habe als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeuges zu einem näher genannten Zeitpunkt im Innenhof eines näher angeführten Wohnhauses nicht dafür Sorge getragen, dass der Zustand des Fahrzeuges den Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes entspreche, indem 1. eine unzulässige Änderung an Teilen und Ausrüstungsgegenständen eines genehmigten F... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art133 Abs4 KFG 1967 §103 Abs1 Z1 KFG 1967 §33 Abs1 VwGG §34 Abs1 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Ar... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art133 Abs4 KFG 1967 §103 Abs1 Z1 KFG 1967 §33 Abs1 VStG §44a Z1 VStG §44a Z2 VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §38 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. Oktober 2004 hat die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Taxilenkerausweises gemäß §§ 2 und 6 Abs 1 Z 3 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 1994 (BO 1994) abgewiesen. Auf Grund einer vom Beschwerdeführer erhobenen Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof diesen Bescheid mit Erkenntnis vom 28. Februar 2005, Zl 2004/03/0205, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §33 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen über die einzuhaltende Vorgangsweise, wenn Änderungen an einem Fahrzeug vorgenommen werden, die seine Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen können, dienen allgemein der Hintanhaltung von Gefahren für die Sicherheit von Verkehrsteilnehme... mehr lesen...
Index: L71017 Mietwagengewerbe Taxigewerbe FiakergewerbePlatzfuhrwerkgewerbe Tirol50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §33 Abs1;PersonenbeförderungsbetriebsO Tir 2000;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §24 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Behörde hat ihre Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit... mehr lesen...
Index: L71017 Mietwagengewerbe Taxigewerbe FiakergewerbePlatzfuhrwerkgewerbe Tirol50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §33 Abs1;PersonenbeförderungsbetriebsO Tir 2000;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §24 Abs1 litb;
Rechtssatz: Angesichts der vom Antragsteller fortgesetzt begangenen V... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 18. Mai 1992 wurde der Beschwerdeführer u.a. schuldig erkannt, a) am 27. August 1990 gegen 20.30 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW auf einem näher bezeichneten Tatort gelenkt zu haben, obwohl er als Zulassungsbesitzer eine durch Montage von Spoilern vorne und hinten am Fahrzeug vorgenommene Änderung am Fahrzeug dem Landeshauptmann nicht unverzüglich angezeigt habe; b) am 14. September 1990 gegen 11... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §33 Abs1;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/02/0217
Rechtssatz: Das Tatbild der Verwaltungsübertretung nach § 33 Abs 1 KFG besteht in der Unterlassung der Meldung an den Landeshauptmann, wobei die Meldepflicht jene Person trifft, die im Zeitpunkt der Änderung Zulassu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher bezeichneten Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug (Pkw) gelenkt und dabei folgende sechs Verwaltungsübertretungen begangen zu haben: 1. er habe als Zulassungsbesitzer Änderungen an seinem einzeln zum Verkehr zugelassenen Fahrzeug, die die im Typenschein enthaltenen Angaben betreffen, nicht unverzüglich dem Landeshauptm... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §33 Abs1;
Rechtssatz: Die Durchführung von Änderungen ist von der Person anzuzeigen, die im Zeitpunkt der Vornahme der Änderung Zulassungsbesitzer ist. Eine Verpflichtung zur Anzeige von Änderungen, die ein früherer Zulassungsbesitzer vorgenommen hat oder vornehmen ließ, ist im § 33 Abs 1 KFG in verwaltungsstrafrechtlich sanktionierter Weise nicht normiert. ... mehr lesen...
Auf Grund der Anzeige eines Beamten des Gendarmeriepostenkommandos Weiz erließ die Bezirkshauptmannschaft Weiz am 26. Februar 1987 gegen den Beschwerdeführer eine Strafverfügung folgenden Inhaltes: „Sie lenkten am 11.2.1987 um 21.35 Uhr den Pkw St nnn auf der Dr. Karl Widdmann-Straße in Weiz bis vor das Tor 4 der Elin-Union Weiz, wobei anläßlich einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle festgestellt wurde, daß 1. a) am Pkw vier Reifen der Dimension 175/70 SR 14, b) am Motordeckel des Pkws e... mehr lesen...
Index: KFG40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §10 Abs7KFG 1967 §20 Abs2KFG 1967 §33 Abs1VStG §44a litaVStG §44a Z1
Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Übertretung nach § 33 Abs 1 KFG ist, welcher Type das Fahrzeug angehört. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988030212.X01 Im RIS seit 14.05.2021 ... mehr lesen...
Am 3. November 1979 erstattete ein Beamter der Bundespolizeidirektion Linz auf Grund eigener dienstlicher Wahrnehmung die Anzeige, am 30. Oktober 1979 um 15,00 Uhr in Linz den Lenker eines dem Kennzeichen (mit den Endziffern 310) nach bestimmten Lkws der Firma P, Marke Hanomag F 45, der durch die Lastenstraße stadtauswärts gefahren sei, zu einer Fahrzeugkontrolle angehalten zu haben. Auf Grund der Größe des Lkws habe sich der Verdacht ergeben, daß die Eintragungen im Zulassungsschein ... mehr lesen...
Index: KFG90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1KFG 1967 §2 Z31KFG 1967 §33 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):3454/80
Rechtssatz: Wird ein LKW (Eigengewicht 1770 kg, höchstes zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg, höchstens zulässige Nutzlast 1660 kg) mit einem, wenn auch abnehmbaren Planenaufbau (Gewicht ca 1400 kg) versehen, so wird dadurch ein... mehr lesen...
Index: KFG90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §33 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):3454/80
Rechtssatz: § 33 Abs 1 stellt die Verwaltungsvorschrift dar, die der Zulassungsbesitzer verletzt, wenn er dem Gebot der Anzeige nicht nachkommt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1981:1980003324.X02 ... mehr lesen...