RS Vwgh 1981/4/1 3324/80

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Veröffentlicht am 01.04.1981
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Index

KFG
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §33 Abs1

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
3454/80

Rechtssatz

§ 33 Abs 1 stellt die Verwaltungsvorschrift dar, die der Zulassungsbesitzer verletzt, wenn er dem Gebot der Anzeige nicht nachkommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980003324.X02

Im RIS seit

07.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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