IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Walter Oberascher über die Beschwerden des AB AA, AF-Straße, CC, gegen die Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau (belangte Behörde) vom 17.6.2020, Zahlen XXX-2020 (zu hg Zahl 405-4/3401) und YYY-2019 (zu Zahl 405-4/3402), z u R e c h t e r k a n n t : I. Gemäß §§ 38 und 50 VwGVG wird den Beschwerden dahingehend Folge gegeben, dass die Geldstrafe jeweils ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.07.2020 Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2KFG 1967 §134 Abs2
Rechtssatz: Zum Vorbringen des Beschwerdeführers, die den Lenkeranfragen zu Grunde liegenden Übertretungen seien "nur kleine Vergehen" gewesen, ist auszuführen, dass die Behörde nicht gehalten ist, bei der Strafbemessung auf jene Strafdrohung Rücksicht zu nehmen, welche hinsichtl... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 24.07.2020 Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2
Rechtssatz: Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Strafbemessung, die vom Gedanken getragen ist, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften durch Verhängung einschneidender und im Wiederholungsfall entsprechend erhöhter Strafen zu erzwingen, nicht gesetzwidrig, insbesond... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Walter Oberascher über die Beschwerde von Herrn Dr. AB AA, AF-Gasse, AE, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 10.7.2018, Zahl XXX-2018, z u R e c h t e r k a n n t : I. Gemäß §§ 38 und 50 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 2 erster Fall VStG einges... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.08.2018 Index: 90/02 Kraftfahrgesetz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1KFG 1967 §103 Abs2
Rechtssatz: Da im gegenständlich zu beurteilenden Fall sowohl die Verfolgungshandlung (Strafverfügung vom 10.4.2018) als auch der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses den Beschuldigten als Vertreter der Zulassungsbesitzerin bezeichnet und nicht auf die ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 21.08.2018 Index: 90/02 Kraftfahrgesetz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1KFG 1967 §103 Abs2
Rechtssatz: Wurde der Beschuldigte als Vertreter der Zulassungsbesitzerin und nicht wie hier vorliegend als die von der Zulassungsbesitzerin benannte auskunftspflichtige Person belangt, liegt ein Verstoß gegen § 44a Z 1 VStG vor. Schlag... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Walter Oberascher über die Beschwerde des Herrn AA, p.A. ZZ GmbH, AD, AC, Deutschland, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hallein vom 13.12.2017, Zahl 30206-369/46507-2017.1, z u R e c h t e r k a n n t : I. Gemäß §§ 38 und 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. II. Gemäß § 52 Abs 1 und 2 VwGVG hat der Beschwerdeführer einen Beitrag zu den K... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Walter Oberascher über die Beschwerde von Frau AB AA, AD, AC, Deutschland, vertreten durch Rechtsanwälte AE, AF AG, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 10.8.2017, Zahl 30406-369/70606-2016.3, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung z u R e c h t e r k a n n t : I. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abge... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 08.01.2018 Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2
Rechtssatz: Zwar trifft es zu, dass die Auskunftspflicht des Zulassungsbesitzers nach § 103 Abs 2 KFG nur einmal besteht - unter der Voraussetzung, dass ihm die Aufforderung zur Auskunftserteilung rechtswirksam zugestellt wurde (VwGH vom 25.9.1991, 91/02/0037) - und der Zulassungsbesitzer, wurde b... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 08.01.2018 Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2
Rechtssatz: Nur bei identen Lenkeranfragen besteht nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes keine Pflicht des Zulassungsbesitzers zur Beantwortung einer neuerlichen Anfrage (VwGH vom 14.7.2000, 2000/02/0084). Schlagworte keine Identität der Lenkeranfragen, kein... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Walter Oberascher über die Beschwerde von Frau AB AA, AE, AD, Deutschland, vertreten durch Rechtsanwalt AL AF, Rechtsanwälte AF, AH, AG, Deutschland, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg vom 21.6.2017, Zahl 30506-369/34546-2016.1, folgenden B E S C H L U S S gefasst: I. Die Beschwerde wird gemäß § 7 Abs 4 iVm § 31 VwGVG als verspätet zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag.Dr. Hans Schlager über die Beschwerde des Herrn B. A., D. 16, C., vertreten durch die Rechtsanwälte E., F. 14, G., gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg vom 27.03.2015, Zahl yy, zu Recht e r k a n n t : 1. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 2. Gemäß § 52 Abs 1 und 2 VwGVG hat der Beschwerdeführer einen Beitrag zu den Kosten des Be... mehr lesen...