Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs2;BAO §93;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §82;FinStrG §83; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 443; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/08 89/16/0201 1 Stammrechtssatz Da die Einleitungsverfügung einen Bescheid darstellt (Hinweis B VfGH 9.6.1988, B 92/88), gelten gem § 56 Abs 2 FinStrG für Inhalt und Form die Vorschriften d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §82;FinStrG §83; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 443; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/25 89/16/0183 6 Stammrechtssatz Da die abschließende rechtliche Beurteilung des dem Besch zur Last gelegten Verhaltens in der Einleitungsverfügung nicht erforderlich ist, gereicht dem Besch angesichts der Gleichwert... mehr lesen...
Am 2. Dezember 1985 leitete das Finanzamt unter gleichzeitiger Verständigung des Beschwerdeführers gegen diesen ein Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestand, daß er "im Bereiche des Finanzamtes A vorsätzlich durch Abgabe unrichtiger Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen 1984, in denen der Verkaufserlös für die Veräußerung der Teilbetriebe B und C um S 600.000 (brutto) zu niedrig ausgewiesen wurde, sohin unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wa... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht37/02 Kreditwesen
Norm: FinStrG §33;FinStrG §83;KWG 1979 §23 Abs2 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 26;
Rechtssatz: Der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung kommt erst seit Inkrafttreten der KWGNov 1986 normative Wirkung und damit Bescheidcharakter zu (Hinweis B 5.4.1989, 88/13/0021). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht37/02 Kreditwesen
Norm: FinStrG §83;KWG 1979 §23 Abs2 Z1;VwGG §42 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 26;
Rechtssatz: Unterscheidet sich eine Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen versuchter Steuerverkürzung von einem vorangegangenen Einleitungsbescheid nur dadurch, daß sie eine Abgabenart eines Jahres nicht... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit der als Bescheid qualifizierten Erledigung vom 16. September 1987 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 82 Abs. 3 FinStrG das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß er als für den Versand von Briefmarken bei der Firma MN als Verantwortlicher wiederholt in den Jahren 1979 bis 1984 anläßlich des Versandes von eingangsabgabepflichtigen Sammlerbriefmark... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs2;BAO §93;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §82;FinStrG §83; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 392;
Rechtssatz: Da die Einleitungsverfügung einen Bescheid darstellt (Hinweis B VfGH 9.6.1988, B 92/88), gelten gem § 56 Abs 2 FinStrG für Inhalt und Form die Vorschriften der BAO über Inhalt und Form von Bescheiden. Für die Beantwortung der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §82;FinStrG §83; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 392; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/25 89/16/0183 6 Stammrechtssatz Da die abschließende rechtliche Beurteilung des dem Besch zur Last gelegten Verhaltens in der Einleitungsverfügung nicht erforderlich ist, gereicht dem Besch angesichts der Gleichwert... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz an den Beschwerdeführer am 7. Oktober 1988 das folgende Schreiben gerichtet: "Sehr geehrter Herr PÜ Es wird Ihnen hiermit zur Kenntnis gebracht, daß das gegen Sie am 15.1.1981 wegen Verzollungsumgehung nach § 36 Abs. 1 FinStrG eingeleitete Finanzstrafverfahren auf Grund geänderter Rechtsansich auf Schmuggel gem. § 35 Abs. 1 FinStrG und der Begehungszeitraum der Ih... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit der als Bescheid qualifizierten Erledigung vom 19. November 1987 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 82 Abs. 3 FinStrG das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß er als für den Versand von Briefmarken bei der Firma N & Sohn Verantwortlicher wiederholt in den Jahren 1976 bis 1982 anläßlich des Versandes von eingangsabgabepflichtigen Sammlerbrie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §82;FinStrG §83; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 392;
Rechtssatz: Da die Einleitung eines Strafverfahrens wegen vorsätzlicher Finanzvergehen nach dem FinStrG in Bescheidform zu ergehen hat (Hinweis VfGH B 9.6.1988, B 92/88), gelten gem § 56 Abs 2 FinStrG für Inhalt und Form die Vorschriften der BAO über... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §82;FinStrG §83; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 392;
Rechtssatz: Da die abschließende rechtliche Beurteilung des dem Besch zur Last gelegten Verhaltens in der Einleitungsverfügung nicht erforderlich ist, gereicht dem Besch angesichts der Gleichwertigkeit der drei Täterschaftsformen des § 11 FinStrG die im konkreten... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §92;BAO §93;FinStrG §82;FinStrG §83; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 284;
AnwBl 1990/11, 649;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, daß die Verständigung von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ("Es wird Ihnen hiermit zur Kenntnis gebracht, ...") vor dem Beschluß des VfGH vom 9.6.1988, B 92/88, keinen Bescheid darstelle. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82;FinStrG §83; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 392;
Rechtssatz: Für die Beantwortung der Frage, was in den
Spruch: der Einleitungsverfügung aufzunehmen ist, ist auf Funktion und Rechtswirkungen dieses Aktes zurückzugreifen. Mit der Einleitungsverfügung soll dem Besch die Verantwortung vor der Finanzstrafbehörde erleichtert und... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §152 Abs2;FinStrG §83;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einleitung eines Strafverfahrens gemäß § 83 FinStrG - Grunderwerbsteuer (Schenkungssteuer) - Einer Beschwerde gegen die Einleitung eines Strafverfahrens gemäß § 83 FinStrG kommt gemäß § 152 Abs 2 erster Satz FinStrG eine aufschiebende Wirkung kraft Gese... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht37/02 Kreditwesen
Norm: FinStrG §152 Abs1;FinStrG §82;FinStrG §83;KWG 1979 §23 Abs2 Z1;VwGG §34 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/6, S 362;
JBl 1989/7, S 211;
Rechtssatz: Mit der Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen vorsätzlicher Abgabenverkürzung wird in die Rechtssphäre des Verdächtigten bzw Beschuldigte... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG;MRK;VStG; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 167;
Rechtssatz: Die MRK ist für das verwaltungsbehördliche Strafverfahren im vollen Umfang anzuwenden (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0110). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160164.X05 ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;MRK Art5;MRK Art6;
Rechtssatz: Der österreichische Vorbehalt zu Art 5 MRK und 6 MRK gilt nicht für das FinStrG - und zwar auch nicht mittelbar durch Verweisung in den Verwaltungsverfahrensgesetzen - (Hinweis auf VfGH 3.12.1984, G 24/83; VfSlg 10291). Im Lichte dieser Rechtsprechung ist daher die MRK für das verwaltungsbehördlic... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §201;FinStrG §49 Abs1 lita;FinStrG §8 Abs1;FinStrG;StGB §5;VStG impl;
Rechtssatz: Im Falle des Vorliegens eines Dauerdeliktes erschöpft sich ein gesetzliches Tatbild nicht darin, die Herbeiführung eines rechtswidrigen Zustandes zu pönalisierungen, sondern ist auch die Aufrechterhaltung dieses Zustandes in... mehr lesen...