Mit Erkenntnis des Spruchsenates der Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 8. Jänner 1998 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, als Geschäftsführer der M. GmbH vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von § 21 UStG 1972 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für die Zeiträume 11, 12/1987 sowie 1- 12/1989 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten zu haben. Weiters wurde der Beschwerdeführer mit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §214;FinStrG §53 Abs1 litb;
Rechtssatz: Ein im Gerichtsverfahren auf § 214 Abs. 1 FinStrG gestützter Freispruch (hier wegen Unterschreitens des gerichtlichen Zuständigkeitsbetrages nach § 53 Abs. 1 lit. b FinStrG) bringt lediglich die Unzuständigkeit der Gerichte zur Ahndung eines Finanzstrafvergehens zum Ausdruck und hindert als Freispruch eigene... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit von den Finanzstrafbehörden in den Jahren 1998 bis 2000 nach Einsichtnahme in das Rechenwerk von Getränkelieferanten bei Gastwirten wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung durch den nicht deklarierten Verkauf von Getränken verstärkt vorgenommenen Ermittlungen. Gegen einer große Anzahl von Gastwirten wurde der Vorwurf erhoben, sie hätten von Lieferantenangeboten Gebrauch gemacht, nur einen Teil ihrer Getränke als auf Rechnung des Unter... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §197;FinStrG §53 Abs1;FinStrG §54 Abs1;FinStrG §54 Abs3;FinStrG §54 Abs5;FinStrG §82 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/13/0059 E 20. Juli 1999 RS 1
(hier nur erster und zweiter Satz) Stammrechtssatz Die Feststellung der Gerichtszuständigkeit setzt voraus, dass die hiefür maßgebenden Tatbestandselemen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §53 Abs1;FinStrG §54 Abs1;FinStrG §54 Abs3;FinStrG §54 Abs5;
Rechtssatz: Die Intention des Gesetzgebers, dass die für die Verwirklichung des Straftatbestandes maßgebenden Fakten in einem solchen Ausmaß durch die Finanzstrafbehörde ermittelt werden, dass (spätere) Zweifel betreffend die Zuständigkeit für die Durchführung des Strafverfahrens weitgeh... mehr lesen...
Aus einem schriftlichen Bericht des ADir Ewald Siska vom 24. Mai 1990 ist u.a. Folgendes zu entnehmen: Im Juli 1989 habe der Beschwerdeführer beim Zollamt Walserberg/Autobahn vorgesprochen und sich über die Frage der Gewährung von Zollfreiheit für Übersiedlungsgut erkundigt. Dabei seien ihm die erforderlichen Auskünfte erteilt und ein einschlägiges Merkblatt übergeben worden. Der Beschwerdeführer habe sich dahin geäußert, er werde seinen Wohnsitz in Deutschland zur Gänze aufgeben... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §53 Abs1 litb;
Rechtssatz: Der strafbestimmende Wertbetrag ist nach der Legaldefinition des § 53 Abs 1 lit b FinStrG jener Wertbetrag, nach dem sich die Strafdrohung richtet (Hinweis Fellner, FinStrG I Rz 17 Abs 4 zu § 53 FinStrG). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999160137.X01 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Dachdeckermeister. Für die Jahre 1988 bis 1990 fand bei ihm eine Betriebsprüfung statt. Der Prüfungsauftrag war mit 15. Jänner 1992 datiert, Prüfungsbeginn war laut aktenkundigem Vermerk vom 12. Oktober 1993 am 25. Februar 1992. Den prüfenden Organen des Finanzamtes lag ein mit 8. Jänner 1992 datiertes als "Selbstanzeige" bezeichnetes Schreiben der Elfriede V. vor, in dem diese mitteilte, dem Beschwerdeführer in den Jahren 1988 bis 1990 Rechnungen für nic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §197;FinStrG §53 Abs1;FinStrG §54 Abs1;FinStrG §54 Abs3;FinStrG §54 Abs5;FinStrG §82 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Feststellung der Gerichtszuständigkeit setzt voraus, dass die hiefür maßgebenden Tatbestandselemente mit so großer Wahrscheinlichkeit als zutreffend anzusehen sind, dass eine Unzuständigkeitsentscheidung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb seit 1. September 1987 eine Handelsagentur (Vertrieb von Fliesen auf Provisionsbasis, überwiegend für ausländische Fliesenerzeuger). Daneben betrieb er ab Oktober 1991 einen Einzelhandel mit Fliesen und Zubehör in M. Am 3. Jänner 1992 wurde eine weitere Betriebsstätte in H. eröffnet. Der Beschwerdeführer war ferner an der D. GmbH beteiligt, über deren Vermögen am 4. Mai 1995 der Konkurs eröffnet wurde. Vom September 1994 bis Jänner 1995 wurde beim Bes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §20;FinStrG §23 Abs3;FinStrG §33 Abs5;FinStrG §53 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die geringe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist bei der Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe nicht von Bedeutung. In diesem Zusammenhang fällt das Ausmaß der Schuld eines Abgabepflichtigen, der beharrlich jahrelang Abgaben in einem Ausmaß hinterzogen hat, das nahe an der fü... mehr lesen...
In dem mit Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 29. August 1991 eingeleiteten Finanzstrafverfahren wurde der Beschwerdeführer mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 3. Juli 1992 des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a leg. cit. schuldig erkannt und auf der Basis eines strafbestimmenden Wertbetrages von S 935.992,-- zu einer Geldstrafe in der Höhe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §53 Abs1 litb;FinStrG §54;
Rechtssatz: Ist im Zuge der Anhängigkeit eines finanzstrafrechtlichen Berufungsverfahrens ein gegen denselben Beschuldigten geführtes Finanzstrafverfahren rechtskräftig abgeschlossen, so ist kein Finanzstrafverfahren mehr anhängig, das die Berufungsbehörde aus dem Grunde des § 53 Abs 1 lit b FinStrG zu einem Vorgehen nac... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid des Finanzamtes Wels ohne Datum, Straflisten-Nr. 5/95, wurde gegen den Beschwerdeführer das Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung unter Zugrundelegung eines strafbestimmenden Wertbetrages in der Höhe von S 770.000,-- eingeleitet. Mit diesem Bescheid wurde der Beschwerdeführer verdächtigt, unter Verletzung eine... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §53 Abs1 litb;FinStrG §53 Abs2;FinStrG §58 Abs1 lita;FinStrG §58 Abs1 litf;FinStrG §63;
Rechtssatz: Daraus, daß der Gesetzgeber auf die Zuständigkeitsidentität sowohl in örtlicher als auch in sachlicher Hinsicht abstellt, erscheint klargestellt, daß im § 53 Abs 1 lit b FinStrG allein die Finanzstrafbehörde erster Instanz gemeint sein kann. Eine un... mehr lesen...
Auf Grund des Verdachtes, vorsätzlich umfangreiche Abgabenverkürzungen (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Vermögensteuer für die Jahre 1978 bis 1982) begangen zu haben, wurde gegen die Beschwerdeführerin im Juli 1984 ein Finanzstrafverfahren eingeleitet. Im Zuge dieses Verfahrens wurde mit Datum vom 16. Jänner 1985 vom Finanzamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz ein Prüfungsauftrag gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG für den Zeitraum 1978 bis 1982 erlassen. Am 17. April 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232;FinStrG §197;FinStrG §53 Abs1 litb;FinStrG §82 Abs2;FinStrG §99 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 147;
Rechtssatz: Aus einem Sicherstellungsauftrag kann lediglich auf die Höhe der voraussichtlich festzusetzenden Abgaben geschlossen werden; eine Klärung der Frage, ob vorsätzlich ein Finanzvergehen begangen worden ist, zu d... mehr lesen...