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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §214;Rechtssatz
Ein im Gerichtsverfahren auf § 214 Abs. 1 FinStrG gestützter Freispruch (hier wegen Unterschreitens des gerichtlichen Zuständigkeitsbetrages nach § 53 Abs. 1 lit. b FinStrG) bringt lediglich die Unzuständigkeit der Gerichte zur Ahndung eines Finanzstrafvergehens zum Ausdruck und hindert als Freispruch eigener Art die Fortsetzung des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens nicht (Hinweis E 8. Mai 2003, 99/15/0142).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000130072.X01Im RIS seit
26.12.2003