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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §232;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 147;Rechtssatz
Aus einem Sicherstellungsauftrag kann lediglich auf die Höhe der voraussichtlich festzusetzenden Abgaben geschlossen werden; eine Klärung der Frage, ob vorsätzlich ein Finanzvergehen begangen worden ist, zu dessen Ahndung bei entsprechender Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages das Gericht zuständig wäre, wird durch einen Sicherstellungsauftrag nicht herbeigeführt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986130081.X02Im RIS seit
03.10.1990