Norm: FinStrG §38 litaStGB §70
Rechtssatz: Es handelt auch derjenige gewerbsmäßig, der infolge Fehlkalkulation oder aus anderen Gründen seine Absicht, ein Einkommen zu erzielen, nicht erreicht und allenfalls sogar Verlust erleidet. Entscheidungstexte 13 Os 49/74 Entscheidungstext OGH 11.07.1974 13 Os 49/74 Veröff: EvBl 1975/71 S 136 12 Os 46/... mehr lesen...
Norm: FinStrG §38 litaStGB §70
Rechtssatz: Gewerbsmäßigkeit setzt nicht einschlägige Vorstrafen voraus. Entscheidungstexte 10 Os 14/74 Entscheidungstext OGH 26.03.1974 10 Os 14/74 Veröff: EvBl 1975/14 S 24 12 Os 13/77 Entscheidungstext OGH 03.03.1977 12 Os 13/77 Vgl; Beisatz: Die wiederkehrende Begehung ist das Ziel,... mehr lesen...
Norm: FinStrG §38 litaStGB §70
Rechtssatz: Gewerbsmäßiges Handeln liegt schon dann vor, wenn der Täter an den aus der Zollersparnis resultierenden wirtschaftlichen Vorteilen ein offenkundiges finanzielles Interesse hat. Entscheidungstexte 9 Os 147/73 Entscheidungstext OGH 16.01.1974 9 Os 147/73 11 Os 114/77 Entscheidungstext OGH 11.10.19... mehr lesen...
Norm: FinStrG §38 litb
Rechtssatz: Das Merkmal der Bandenmäßigkeit kann sowohl der Haupttat wie auch der sich auf sie beziehenden Beteiligungsform (Mitschuld, Teilnahme) anhaften. Entscheidend ist allein der durch den bandenmäßigen Zusammenschluß gesicherte Rückhalt, den die Ausführenden vor, bei oder nach der Begehung des Schmuggels finden. Entscheidungstexte 11 Os 108/73 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: FinStrG §38 litaStGB §14 Abs2StGB §70WuchG §4 Z1
Rechtssatz: Gewerbsmäßig handelt, wer sich aus der wiederholten Verübung eine wenn auch nicht dauernde oder regelmäßige, aber doch zumindest eine gewisse Zeit hindurch fließende, allenfalls nur zusätzliche Einnahmsquelle verschaffen will. - Gewerbsmäßigkeit verantwortet auch, wem zwar gewerbsmäßige Absicht fehlt, wer sich aber an der gewerbsmäßigen Tat anderer in Kenntnis dieses Merkmals be... mehr lesen...
Norm: FinStrG §38 litbSGG §12 GSprStG §5
Rechtssatz: Daß die Bande eine straffe Organisation aufweise, daß die einzelnen Mitglieder einander kennen und daß alle Bandenangehörigen als Haupttäter auftreten, ist für die Erfüllung der Bandenqualifikation nicht erforderlich. Entscheidungstexte 11 Os 170/72 Entscheidungstext OGH 09.03.1973 11 Os 170/72 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §38 litbSGG §12 G
Rechtssatz: Der Begriff "Bande" in der Bestimmung des § 38 lit b FinStrG setzt voraus, daß sich mindestens drei Personen, die allerdings nicht alle unmittelbare Täter sein müssen, zur Begehung einer Mehrzahl von Schmuggeltaten verbunden haben. Entscheidungstexte 10 Os 92/71 Entscheidungstext OGH 29.06.1971 10 Os 92/71 Veröff: EvBl 1972/53 S 80 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §38 litaFinStrG §53StPO §10 BStPO §281 Z9 lita
Rechtssatz: Wer sich gegen die Annahme der gewerbsmäßigen Begehung des Schmuggels wendet, macht der Sache nach eine Nichtigkeit des betreffenden Schuldspruches nach dem § 281 Z 9 lit a StPO und nicht nach § 281 Abs 1 Z 10 StPO geltend, wenn die Zuständigkeit des Gerichtes zur Ahndung des Finanzvergehens zufolge der sich nur auf 21.772 Schilling belaufenden Abgabenverkürzung und des so... mehr lesen...
Norm: FinStrG §11FinStrG §12FinStrG §38 lita
Rechtssatz: Es genügt, daß der Mitschuldige (§ 11 FinStrG) oder der Teilnehmer (§ 12 FinStrG) sich in Kenntnis der Gewerbsmäßigkeit der Haupttat an derselben beteiligt, um seinerseits gewerbsmäßige Begehung zu verantworten. Entscheidungstexte 9 Os 68/68 Entscheidungstext OGH 14.12.1970 9 Os 68/68 Veröff: EvBl 1971/190 S 331 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §37 Abs1FinStrG §38 lita
Rechtssatz: Die Ansicht, daß die beiden Tatbestände des § 37 Abs 1 FinStrG und des § 38 lit a FinStrG einander ausschließen, ist unzutreffend, da es sich im § 38 FinStrG um besonders qualifizierte Begehungsformen der dort taxativ aufgezählten Finanzvergehen handelt. Entscheidungstexte 10 Os 8/67 Entscheidungstext OGH 18.04.1967 10 Os 8/6... mehr lesen...
Norm: FinStrG §38 lita
Rechtssatz: Zur Gewerbsmäßigkeit des Schmuggels im Sinne des § 38 lit a FinStrG (wie SSt XXVIII/47). Entscheidungstexte 10 Os 67/63 Entscheidungstext OGH 28.10.1963 10 Os 67/63 Veröff: SSt XXXIV/57 12 Os 158/65 Entscheidungstext OGH 17.12.1965 12 Os 158/65 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §13FinStrG §33 Abs2FinStrG §38 lita
Rechtssatz: Wenn auch bei den Verbrauchssteuern (Weinsteuern) der Abgabenanspruch erst mit der Entnahme der Ware aus dem Betrieb entsteht, so liegt der Versuch einer Abgabenhinterziehung vor, wenn der Täter bereits ca 1750 Liter Kunstwein ohne Entrichtung der Weinsteuer verkauft hat und noch 8250 Liter im Betrieb vorgefunden wurden. Der Verbrauchsbegriff ist im Bereich des FinStrG genau so wie f... mehr lesen...
Norm: FinStrG §38 litaStPO §281 Z11
Rechtssatz: Die auf § 281 Z 11 StPO gestützte Rüge, das Erstgericht habe rechtsirrig den strafsatzändernden Umstand der Gewerbsmäßigkeit (§ 38 lit a FinStrG) angenommen, ist verfehlt, weil die Gewerbsmäßigkeit erst die Voraussetzung für die gerichtliche Zuständigkeit überhaupt ist und das Gericht deshalb auch nur den bei Vorliegen der Gewerbsmäßigkeit im Gesetz vorgesehenen Strafsatz anwenden kann. ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §38 lita
Rechtssatz: Zum Begriff der Gewerbsmäßigkeit der Steuerhehlerei (EvBl 1953/342). Entscheidungstexte 8 Os 348/60 Entscheidungstext OGH 23.01.1961 8 Os 348/60 Veröff: SSt XXXII/13 9 Os 1/61 Entscheidungstext OGH 30.05.1961 9 Os 1/61 7 Os 37/60 Ents... mehr lesen...
Norm: FinStrG §11FinStrG §35 Abs1 litbFinStrG §38 lita
Rechtssatz: Gewerbsmäßigkeit beim Täter belastet in gleicher Weise auch den Mitschuldigen, der selbst nicht gewerbsmäßig handelt. Entscheidungstexte 7 Os 153/60 Entscheidungstext OGH 11.10.1960 7 Os 153/60 Veröff: RZ 1961,65 8 Os 348/60 Entscheidungstext OGH 23.01.1961 8 ... mehr lesen...