Norm: FinStrG §35
Rechtssatz: Unter Verzollung (§ 35 aF FinStrG) war auch die Erhebung (nur) der sonstigen Eingangsabgaben (§ 61 Abs 2 ZollG) zu verstehen (zB EUSt, Außenhandelsförderungsbeitrag). Schon diese rechtfertigten die Beurteilung einer Ware als "eingangsabgabepflichtig". Entscheidungstexte 9 Os 137/76 Entscheidungstext OGH 09.12.1976 9 Os 137/76 ... mehr lesen...
Norm: BAO §119BAO §139FinStrG §35
Rechtssatz: Als Mittel einer Abgabenhinterziehung kommt eine Vernachlässigung der Anzeigepflicht nach § 139 BAO nur insolange in Betracht, als die Abgabenverkürzung nicht bereits eingetreten ist, sondern der vorangegangen Verletzung von Pflichten der im § 119 BAO umschriebenen Art noch immer entspringen kann. Entscheidungstexte 9 Os 83/74 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35
Rechtssatz: Tatbildmäßigkeit nach § 35 Abs 2 FinStrG ist schon dann gegeben, wenn der Täter in den Organen des Zollamts gegenüber abgegebenen Erklärungen zur Ermittlung des Zollwertes unrichtige Angaben über den Fakturenwert macht und diese durch Vorlage korrespondierender Unterlagen auch entsprechend untermauert, soferne hiedurch eine Eingangsabgabenverkürzung eintritt. Es ist nicht erforderlich, daß die Schätzmeister des Zol... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35
Rechtssatz: Es ist für das Finanzvergehen des Schmuggels nicht wesentlich, daß ein Entfall von Eingangsabgaben eintritt; es genügt, daß die sonstigen Zwecke des Zollverfahrens beeinträchtigt werden. Entscheidungstexte 10 Os 1/74 Entscheidungstext OGH 12.03.1974 10 Os 1/74 13 Os 177/80 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35FinStrG §36
Rechtssatz: Keine strafrechtlich wirksame Aufrechnung des verkürzten Betrages mit Summen, die in anderen, völlig getrennt zu betrachtenden Fällen zu viel bezahlt wurden. Entscheidungstexte 12 Os 98/73 Entscheidungstext OGH 18.12.1973 12 Os 98/73 Veröff: EvBl 1977/115 S 243 = SSt 44/36 10 Os 92/75 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35FinStrG §36
Rechtssatz: Abgabenverkürzung setzt keine allseitige Verminderung von Steuereinnahmen voraus. Es ist sogar unerheblich, ob bei korrekter Vorgangsweise eine Abgabenschuld überhaupt entstanden wäre oder nicht. Entscheidungstexte 12 Os 98/73 Entscheidungstext OGH 18.12.1973 12 Os 98/73 Veröff: EvBl 1974/115 S 243 = SSt 44/36 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35SGG §6 H
Rechtssatz: Im FinStrG wird vor allem die Verletzung oder Beeinträchtigung fiskalischer Interessen mit Strafe bedroht, beim SGG steht der international ausgerichtete Schutz der Gesundheit und des Lebens im Vordergrund. Zufolge der Verschiedenheit der geschützten Rechtsgüter ist Konkurrenz der beiden Gesetze durchaus möglich. Entscheidungstexte 10 Os 142/73 Ent... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35
Rechtssatz: Falls bei Idealkonkurrenz entgegen § 57 StPO ein gesondertes Verfahren eingeleitet wurde, sind die Verfahren vor der Urteilsfällung zu vereinigen (§ 35 FinStrG - § 6 SGG). Entscheidungstexte 12 Os 205/72 Entscheidungstext OGH 20.03.1973 12 Os 205/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs1FinStrG §19 Abs3FinStrG §22 Abs1FinStrG §35SGG §12 Abs1 F
Rechtssatz: § 6 Abs 4 SGG und § 19 Abs 1 FinStrG stellen ihrem Wesen nach Ersatz für den Verfall der nicht mehr ergriffenen Tatgegenstände her. Eine kumulative Verhängung ist, da auch der Verfall nur einmal vollzogen werden kann, abzulehnen. Es kann sohin die Verhängung der an die Stelle des Verfalles tretenden Geldstrafe - Wertersatz - auf § 6 Abs 4 SGG und § 19 Fi... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35ZollG 1955 §3 Abs3
Rechtssatz: Aus der Tatsache, daß die Einfuhr einer Ware bewilligungspflichtig ist und eine solche Bewilligung nicht vorlag, kann keineswegs der Schluß gezogen werden, daß Eingangsabgaben nicht zur Vorschreibung gelangen konnten, der Staat daher in einem solchen Recht nicht beeinträchtigt wurde. Entscheidungstexte 9 Os 198/69 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §17FinStrG §35FinStrG §44FinStrG §206
Rechtssatz: Nach den Bestimmungen der §§ 17 Abs 2 lit c Z 4, 35 Abs 4, 44 Abs 3 und 206 Abs 1 FinStrG ist auf Einziehung zu erkennen, wenn die Verwendung eines Beförderungsmittels notwendig war, mag auch die Verwendung des in concreto verwendeten Beförderungsmittels nicht notwendig gewesen sein. Entscheidungstexte 11 Os 45/64 Entsche... mehr lesen...
Norm: FinStrG §31FinStrG §35
Rechtssatz: Die Verjährungsfrist für die Verfolgung eines Finanzvergehens beginnt, sobald die Straftat abgeschlossen ist; dies ist jedenfalls nicht vor Abgabe der unrichtigen Steuererklärung der Fall. Entscheidungstexte 9 Os 267/62 Entscheidungstext OGH 12.03.1963 9 Os 267/62 Veröff: SSt XXXIV/14 9 Os 4/74 En... mehr lesen...
Norm: AußHVerkG §8 Abs2FinStrG §35
Rechtssatz: Zur Begehung genügt dolus eventualis. Entscheidungstexte 12 Os 258/62 Entscheidungstext OGH 16.10.1962 12 Os 258/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0052114 Dokumentnummer JJR_19621016_OGH0002_0120OS00258_6200000_001 mehr lesen...