Norm
FinStrG §35Rechtssatz
Im FinStrG wird vor allem die Verletzung oder Beeinträchtigung fiskalischer Interessen mit Strafe bedroht, beim SGG steht der international ausgerichtete Schutz der Gesundheit und des Lebens im Vordergrund. Zufolge der Verschiedenheit der geschützten Rechtsgüter ist Konkurrenz der beiden Gesetze durchaus möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0086246Dokumentnummer
JJR_19731204_OGH0002_0100OS00142_7300000_002