Norm
FinStrG §35Rechtssatz
Abgabenverkürzung setzt keine allseitige Verminderung von Steuereinnahmen voraus. Es ist sogar unerheblich, ob bei korrekter Vorgangsweise eine Abgabenschuld überhaupt entstanden wäre oder nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0086169Dokumentnummer
JJR_19731218_OGH0002_0120OS00098_7300000_001