Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Zlatko B***** wie klarzustellen ist: (der Sache nach) real konkurrierend zweifach des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1 lit a (erster Fall), 38 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er „in der Nacht vom 17. auf 18. August 2007 bzw 19. auf den 20. August 2007 am Grenzübergang Gruskje Slowenien bzw Spielfeld Österreich in der Absicht, sich durch wiederkehrende Begehung" (gemeint: von Schmuggel) „eine ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Szilard M***** - teilweise abweichend von der auch auf einen Schuldspruch wegen des nach Ansicht der Staatsanwaltschaft idealkonkurrierend verwirklichten Finanzvergehens der vorsätzlichen Monopolhehlerei nach § 46 Abs 1 lit a FinStrG gerichteten Anklage (ON 7) - des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er am 12. Oktober 2004 im Bereich des Zollamtes Wien „vorsätzlich Sachen, die zug... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs4FinStrG §37 Abs2
Rechtssatz: Im Fall einer Zollschuldentstehung durch widerrechtliches Handeln findet die generelle Regelung des § 2 Abs 1 ZollR-DG im Zusammenhalt mit § 26 UStG und § 25 TabaksteuerG Anwendung. § 2a Abs 1 ZollR-DG ist auf den Bereich zu beschränken, den der Gesetzgeber bei seiner Erlassung im Auge hatte, nämlich die grenzüberschreitenden vereinfachten Verfahren. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Heinz W***** und Peter B***** (im zweiten Rechtsgang) des Verbrechens des Menschenhandels nach § 217 Abs 1 zweiter Fall StGB (I), Peter B***** überdies des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (II) und Heinz W***** zudem des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (III) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Heinz W***** und Peter B***** (im zwe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Robert Z***** der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG (1.) und der Monopolhehlerei nach § 46 Abs 1 lit a FinStrG (2.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Robert Z***** der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach Paragraphen 37, Absatz eins, Litera a,, 38 Absatz eins, Litera a, FinStrG (1.) und der Monopolhehlerei nach Paragraph 46, Absatz eins,... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs4ZollG §2 Abs1
Rechtssatz: Die Eingangsabgabepflicht ist an die Einfuhr von Waren geknüpft. Waren in diesem Sinn sind bewegliche körperliche Sachen aller Art (§ 2 Abs 1 ZollG, BGBl 1955/129). Unabhängig von der möglichen Bandbreite an Mischungsverhältnissen ist Heroin eine solche Ware, sodaß die Eingangsabgabe an der eingeführten Gesamtsubstanz orientiert und nicht nur nach dem ihr Wesen bestimmenden Reingehalt zu berechnen... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs4StPO §281 Abs1 Z11 Fall3
Rechtssatz: Das Gericht verstößt in unvertretbarer Weise gegen die Bestimmung des § 35 Abs 4 FinStrG, wenn es den Schmuggel primär mit Freiheitsstrafe und "darüberhinaus" (demnach erst sekundär) mit einer - an sich grundsätzlich allein vorgesehenen - Geldstrafe ahndet. Entscheidungstexte 11 Os 54/89 Entscheidungstext OGH 28.06.1989 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Yusuf Ö*** des Verbrechens nach § 12 Abs 1 und Abs 3 Z 3 SGG als Beitragstäter (§ 12 StGB) (Punkt B des Urteilssatzes), des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit a WaffenG (Punkt C II) und des Finanzvergehens der vorsätzlichen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs 1 lit a FinStrG (Punkt E) schuldig erkannt. Darnach hat er vom 4.Oktober bis 7. November 1986 in Hohenems und Götzis zur Tat des Muzafer T*** (Einfuhr und Inverkehrsetzen von 982... mehr lesen...
Gründe: Der am 6. Oktober 1937 geborene Angestellte Egon K*** wurde des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 11, zweiter Fall, 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG. schuldig erkannt, weil er zu verschiedenen Zeitpunkten des Jahrs 1977 in Wien vorsätzlich und gewerbsmäßig schuldlos handelnde Angestellte der Spedition T*** M*** dazu bestimmt hat, unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch die Vor... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs2FinStrG §35 Abs4FinStrG §53 Abs1 litb
Rechtssatz: Wenngleich die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrags (§ 53 Abs 1 lit b FinStrG) vom Vorsatz nicht umfaßt sein braucht, so muß doch im Fall der Hinterziehung von Eingangsabgaben nach § 35 Abs 2 FinStrG der "Verkürzungsbetrag" (§ 35 Abs 4 FinStrG) als hier maßgebender "strafbestimmender Wertbetrag" durch eine vorsätzliche Handlung des Täters zustandekommen bzw bei der Anstif... mehr lesen...
Gründe: Der am 18.März 1940 geborene angebliche Student und Aushilfskellner Albrik A und der am 23.September 1948 geborene Portier Grisch C wurden des Finanzvergehens des versuchten Schmuggels nach § 13, 35 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Darnach haben sie am 7.Juni 1984 in Spielfeld im bewußten und gewollten Zusammenwirken getrachtet, 17 Seidenghoum-Teppiche iranischer Herkunft im Gesamtausmaß von 41,69 m 2 und im Gesamtwert von 1,104.800 S dem Zollverfahren zu entziehen. Die Ange... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 15. April 1980, GZ. 26 Vr 3394/77-143, wurden (u.a.) die (beiden in der BRD wohnhaften) Transportunternehmer Klaus Dieter A und Bernhard Gerhard D sowie die Kraftfahrer Helmut B und Josef C der Finanzvergehen des (gewerbsmäßigen und bandenmäßigen) Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit a und b, 11 FinStrG. sowie des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs 1 lit c FinStrG., ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs4
Rechtssatz: Bei Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrages in Ansehung geschmuggelten Suchtgiftes, das ausschließlich Gegenstand kriminellen Handels ist, ist seit 01.01.1981 (Inkrafttreten des WertzollG BGBl 1980/221) auch Einfuhrumsatzsteuer und Außenhandelsförderungsbeitrag zu berücksichtigen (wie EvBl 1982/48 = 10 Os 16/81). Entscheidungstexte 9 Os 57/82 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 7. Juli 1934 geborene Angestellte Robert A des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 3, 128 Abs. 2, 130 StGB, außerdem dieser Angeklagte sowie der am 15. August 1935 geborene Arbeiter (des Fuhrwerksbetriebes der Stadt Wien) Paul F, der am 3. März 1929 geborene Transportunternehmer Josef B, der am 25. Mai 1936 geborene Kaufmann Martin C und der am 11. Juni 1935 gebor... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs4FinStrG §38 Abs1StPO §5 Abs1 A
Rechtssatz: Der auf die (geschmuggelte) Ware entfallende Abgabenbetrag ist auch dann nach den hiefür maßgeblichen Vorschriften des Abgabenrechts zu ermitteln, wenn das Strafgericht darüber selbständig als Vorfrage zu entscheiden hat. Entscheidungstexte 11 Os 85/81 Entscheidungstext OGH 12.05.1982 11 Os 85/81 Veröff... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Kaufmann Johann A und der kaufmännische Angestellte Franz Nikolaus B, beide Staatsangehörige der BRD., im zweiten Rechtsgang (neuerlich) des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten (gewerbsmäßigen) Hinterziehung von Eingangsabgaben, teilweise als Mitschuldige, nach den §§ 35 Abs. 2, 38 lit. a, 11 und 14 FinStrG. (in der Fassung vor der FinStrG-Novelle 1975) schuldig erkannt. Beide Angeklagten wurden zu (bedingt nachgese... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (I.) der am 21.Juli 1922 geborene Übersetzer Abraham B des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z. 2 und Abs. 3, erster Fall, StGB. und des (Finanz-)Vergehens der Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG. schuldig erkannt, weil er 1) in der Zeit von April 1973 bis zum 26. bzw. 27.August 1976 in Wien und Kittsee Sachen in einem 100.000 S übersteigenden Wert, die ein anderer durch eine mit Strafe bedrohte Handl... mehr lesen...
Norm: 1.ZPMRK Art1 Abs1 V5FinStrG §17 Abs2FinStrG §35 Abs4
Rechtssatz: Der nach dem österreichischen Finanzstrafrecht zulässige Verfall von geschmuggeltem Gut neben der Verhängung einer Geldstrafe und der Hereinbringung der entgangenen Abgaben widerspricht nicht Art 1 des 1.Zusatzprotokolls zur MRK. EuMRKomm vom 03.03.1978, 7287/75; Veröff: EvBl 1980/10 S 19 Entscheidungstexte 10 Os 24/79 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21. Mai 1957 geborene Student Peter A des Verbrechens nach dem § 6 Abs 1 SuchtgiftG und des Vergehens der Abgabenhehlerei nach den §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt und hiefür zu Freiheitsund Geldstrafen verurteilt, weil er inhaltlich des Urteilsspruchs I./ in der Zeit zwischen September 1977 und Juni 1978 in Wien, Graz und anderen Orten vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in solchen Me... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs4
Rechtssatz: Die EUSt und der AF-Betrag von Suchtgiften bemißt sich nach der (illegalen) Preisbildung am Markt. Entscheidungstexte 11 Os 2/79 Entscheidungstext OGH 15.05.1979 11 Os 2/79 Veröff: RZ 1979/72 S 234 13 Os 49/79 Entscheidungstext OGH 31.05.1979 13 Os 49/79 ... mehr lesen...
Norm: FinStrGNov 1975 ArtVII §2FinStrG nF §15FinStrG aF §35 Abs4
Rechtssatz: Die Möglichkeit einer zusätzlichen Freiheitsstrafe, die nur nach Maßgabe des § 15 FinStrG nF gegeben ist, ist eine eingeschränkte und insoweit (hier: bei gleicher Strafhöhe) für den Angeklagten günstiger als § 35 Abs 4 FinStrG aF. Entscheidungstexte 10 Os 35/76 Entscheidungstext OGH 03.08.1976 10 Os 35... mehr lesen...
Norm: FinStrG §17FinStrG §19FinStrG §35 Abs4
Rechtssatz: Der Verfall und der bei Unvollziehbarkeit des Verfalles an seine Stelle tretende Wertersatz (§§ 17, 19 FinStrG) ist nicht auf das vollendete Delikt beschränkt, sondern kann auch bei bloß versuchtem Delikt (hier: versuchter Schmuggel) ausgesprochen werden (uzw auch dann, wenn die Gegenstände, mit denen der Schmuggel versucht wurde, nicht ins Inland gelangt sind - § 5 Abs 2 FinStrG). ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §33FinStrG §34FinStrG §35 Abs4
Rechtssatz: Der strafbestimmende Wertbetrag richtet sich bei dem Finanzvergehen nach den §§ 33 und 34 FinStrG nach dem Ausmaße der Steuerverkürzung, die im Falle nicht bescheidmäßig festzusetzender Abgaben, wie bei Verbrauchssteuern, bereits durch die gänzliche oder teilweise Nichtabführung der Abgabe im Sinne dieser Gesetzesstellen verwirklicht ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §17FinStrG §19 Abs1FinStrG §35 Abs4
Rechtssatz: Ist eine Verfallserklärung möglich (§ 35 Abs 4 FinStrG ist eine zwingende Vorschrift), darf nicht der gemäß dem § 19 Abs 1 FinStrG nur subsidiär, nämlich für den Fall der rechtlichen oder faktischen Unmöglichkeit des Verfalles, festzusetzende Wertersatz auferlegt werden. Entscheidungstexte 10 Os 17/67 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...