RS OGH 2006/12/12 15Os56/06h

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Veröffentlicht am 12.12.2006
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Norm

FinStrG §35 Abs4
FinStrG §37 Abs2

Rechtssatz

Im Fall einer Zollschuldentstehung durch widerrechtliches Handeln findet die generelle Regelung des § 2 Abs 1 ZollR-DG im Zusammenhalt mit § 26 UStG und § 25 TabaksteuerG Anwendung.

§ 2a Abs 1 ZollR-DG ist auf den Bereich zu beschränken, den der Gesetzgeber bei seiner Erlassung im Auge hatte, nämlich die grenzüberschreitenden vereinfachten Verfahren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121608

Dokumentnummer

JJR_20061212_OGH0002_0150OS00056_06H0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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