Norm: FinStrG §23 Abs2StGB §32 Abs2StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall wurde weder der Abgabenbetrag (§ 35 Abs 4 FinStrG) noch die Bemessungsgrundlage (§ 44 Abs 2 lit c FinStrG) oder die sich daraus ergebende Summe vom Schöffengericht ausdrücklich als erschwerend gewertet, sondern nur die Begehung zweier Finanzvergehen (siehe auch § 33 Z 1 StGB in Verbindung mit § 23 Abs 2 FinStrG). Dies bewirkt keine Nichtigkeit nach § 281 Abs ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §23 Abs2StGB §71
Rechtssatz: Nach § 23 Abs 2 FinStrG gelten bei Bemessung der Strafe sinngemäß die Bestimmungen der §§ 32 bis 35 StGB. Welche Vorstrafen nach § 33 Z 2 StGB als erschwerend zu berücksichtigen sind, richtet sich demnach nach § 71 StGB. Die Annahme, daß eine strafbare Handlung gegen fremdes Vermögen nach §§ 125 StGB auf der gleichen schädlichen Neigung beruht wie die Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei n... mehr lesen...
Norm: FinStrG §23 Abs2FinStrG §41
Rechtssatz: Verwaltungsbehördliche Vorstrafen wegen Finanzvergehen bleiben gemäß § 41 Abs 1 FinStrG (auch) im gerichtlichen Finanzstrafverfahren sogar rückfallsbegründend, mögen sie auch seit der FinStrGNov 1985 nicht mehr als gerichtlicher Kompetenzgrund in Betracht kommen. Umso mehr sind solche verwaltungsbehördlichen Vorstrafen im Rahmen der Strafbemessung als erschwerend zu werten. Entsc... mehr lesen...
Norm: FinStrG §23 Abs2
Rechtssatz: Da eine unerlaubte Einfuhr von Medikamenten gesondert strafbar ist (siehe § 6 ArzneiwareneinfuhrG) darf sie bei einem Finanzvergehen (des gewerbsmäßigen Schmuggels) nicht als erschwerend gewertet werden. Entscheidungstexte 14 Os 71/91 Entscheidungstext OGH 17.09.1991 14 Os 71/91 European Case L... mehr lesen...
Gründe: Friedrich N***** wurde mit dem angefochtenen Urteil (zu Punkt 1) des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit a FinStrG und der Vergehen (zu Punkt 2) der versuchten Bestimmung zur falschen Beweisaussage vor einer Verwaltungsbehörde nach §§ 15, 12, zweiter Fall, 289 StGB sowie (zu Punkt 3) des Verstrickungsbruches nach § 271 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last von Ende März 1985 bis September 1987 in neun Fällen gew... mehr lesen...
Norm: FinStrG §23 Abs2FinStrG §38 Abs1 litaFinStrG §38 Abs1 litb
Rechtssatz: Der Fortsetzung des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Schmuggels durch einen längeren Zeitraum ist kein besonderes Gewicht beizumessen. Entscheidungstexte 14 Os 114/89 Entscheidungstext OGH 06.02.1990 14 Os 114/89 European Case Law Iden... mehr lesen...
Gründe: Marian S***, Johann P*** und Josef U*** wurden des Finanzvergehens des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit a und b FinStrG, zum Teil als Beteiligte nach § 11 (zweiter bzw dritter Fall) FinStrG schuldig erkannt. Gegenstand dieses Schuldspruchs sind insgesamt 8 Schmuggelfahrten im Zeitraum vom 6.Oktober bis 22.Dezember 1986, bei welchen in präparierten Treibstofftanks von LKW-Zügen insgesamt 2.125 kg Silber, worauf Eingangsabgaben von 431.375... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthaltenden - Urteil wurde der am 6.März 1968 geborene Kurt J*** (A) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten "gewerbsmäßigen schweren" (gemeint: gewerbsmäßigen) Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und 2, 130 zweiter Fall (gemeint: zweiter Strafsatz - präziser: vierter Qualifikationsfall) und 15 StGB sowie (B) des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB... mehr lesen...
Gründe: Der am 11.September 1926 geborene Kaufmann Alexander F*** wurde der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach (richtig:) § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er in Großpetersdorf 1./ als Inhaber der "Groß- und Einzelhandlung Alexander F***" von April 1986 bis Dezember 1988 - ausgenommen die Monate Mai und Oktober 1986 - vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1972 entsprechenden Voran... mehr lesen...
Norm: FinStrG §23 Abs2StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Hat das Gericht bei der Strafbemessung wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung die Höhe des (strafbestimmenden) Verkürzungsbetrages ausdrücklich als erschwerend gewertet, so bewirkt dieser Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot Nichtigkeit im Sinne des § 281 Abs 1 Z 11 zweiter Anwendungsfall StPO. Entscheidungstexte 14 Os 42/8... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Gustav K***, Robert G*** und Wilhelm S*** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG, Wilhelm S*** als Beteiligter gemäß § 11 (dritter Fall) FinStrG, schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs haben in Hörsching 1. Gustav K*** und Robert G*** als Geschäftsführer der Firma D*** GmbH vorsätzlich eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt und dadurch eine Abgabenverkürzung in nacha... mehr lesen...
Norm: FinStrG §23 Abs2FinStrG §33 Abs1FinStrG §33 Abs2 litaFinStrG §33 Abs2 litbFinStrG §33 Abs5FinStrG §53 Abs1 litb
Rechtssatz: Der Verkürzungs-Vorsatz des Täters muss sich auf die Höhe des (außerhalb des Tatbestands gelegenen) strafbestimmenden Wertbetrages nicht erstrecken; genug daran, dass die tatbestandsmäßige Verkürzung als solche (dem Grunde nach) vorsätzlich bewirkt wurde. Ein Zurückbleiben des Tätervorsatzes hinter der objektiven Höh... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch einen Teilfreispruch enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Josef S*** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung (I) nach § 33 Abs 1 FinStrG, (II) nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG und (III) nach § 33 Abs 2 lit b FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er in Klagenfurt vorsätzlich (zu I) in den Jahren (gemeint: für die Jahre) 1981 bis 1985 unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch das (a) Nichterklären von Betr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.November 1940 geborene Antiquitätenhändler Raimund S*** des Finanzvergehens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Schmuggels und der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben nach den §§ 35 Abs 1 und 2, 38 Abs 1 lit a und 13 FinStrG, teilweise als Beteiligter nach dem zweiten Fall des § 11 FinStrG (A und C des Schuldspruches) sowie des Vergehens nach dem § 24 Abs 1 lit a und b DevG, teilweise als Beteilig... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 8.September 1950 geborene Ernst R*** zu A/ des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach den §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit a FinStrG sowie zu D/ und H/ (die Bezeichnung der Schuldspruchfakten folgt der auch andere Angeklagte betreffenden Anklageschrift) des Vergehens nach dem § 24 Abs. 1 lit a und lit b DevG, teilweise als Beteiligter nach dem § 12, dritter Fall, StGB, schuldig erkannt. Demnach hat er in den Jahren 1978 bis ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §22 Abs2FinStrG §23 Abs2FinStrG §33 Abs2 lita
Rechtssatz: Eine betrügerische Deliktsverwirklichung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG ist erschwerend, weil der Tatbestand dieses Finanzvergehens nicht notwendigerweise Tatmodalitäten voraussetzt, die gleichzeitig sämtlichen Kriterien strafbaren Betruges entsprechen. Entscheidungstexte 11 Os 144/87 Entscheidungstext OGH 10.05... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 11.Februar 1945 geborene (ehemalige Firmengesellschafter und nunmehrige) Angestellte Ing. Heinz-Peter B*** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach dem § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in der Zeit vom 10.März 1981 bis 10.Februar 1984 in Krems an der Donau als Geschäftsführer der Firma B*** KG vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1972 entsprechenden Vora... mehr lesen...
Norm: FinStrG §21 Abs2FinStrG §23 Abs2
Rechtssatz: Doppelverwertungsverbot: Das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen ist nicht erschwerend, wenn dieser Umstand bereits die (größere) Höhe der Geldstrafdrohung bestimmt. Entscheidungstexte 10 Os 39/87 Entscheidungstext OGH 19.01.1988 10 Os 39/87 12 Os 102/89 Entscheidungstext OGH 09.1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der (inzwischen am 27. Jänner 1987 verstorbene) Kraftfahrer Norbert S***, der am 9. April 1951 geborene Angestellte Walter H***, der am 8. August 1956 geborene Kraftfahrer Reinhold K***, der am 2. November 1952 geborene Grundstücksmakler Emmerich W*** und die am 8. April 1944 geborene Transportunternehmerin und Landesbedienstete Annemarie S*** der Finanzvergehen des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 l... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden schuldig erkannt: Kurt Friedrich C*** jun (zu A/I/1 und 2 des Urteilssatzes) des Finanzvergehens des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit a und b FinStrG und (zu A/II/1 und 2) des Finanzvergehens des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabak- und Branntweinmonopols nach § 44 Abs 1 lit c FinStrG; Kurt C*** sen (zu A/I/1 und B/2 in bezug auf A/I/2) des Finanzvergehens des gewerbs- und bandenmäßigen Sc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 2.Mai 1939 geborene kaufmännische Angestellte Martin W*** - in Ergänzung des schon im ersten Rechtsgang in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruchs wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach dem § 33 Abs 2 lit a FinStrG als Beteiligter nach dem § 11 (2. Fall) FinStrG und des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung nach dem § 34 Abs 1 FinStrG - im zweiten Rechtsgang (erneut) des Finanzvergehens der Abgabenhinter... mehr lesen...
Norm: FinStrG §23 Abs2
Rechtssatz: Doppelverwertungsverbot: Da die Höhe des Wertbetrags ohnehin die Obergrenze der Geldstrafe bestimmt, darf sie - auch wenn sie die Grenze des § 53 Abs 1 lit b (bzw Abs 2) FinStrG erheblich übersteigt - nicht zusätzlich als Erschwerungsgrund herangezogen werden (siehe 13 Os 120/85, 13 Os 154/85). Entscheidungstexte 13 Os 178/86 Entscheidungstext OGH 02... mehr lesen...
Norm: FinStrG §23 Abs1FinStrG §23 Abs2FinStrG §23 Abs3
Rechtssatz: Die im § 23 Abs 1 bis 3 FinStrG normierten Strafbemessungsvorschriften sind nicht einzeln und isoliert, sondern in ihrer Gesamtheit zu beachten und in eine angemessene Relation zu bringen. Entscheidungstexte 12 Os 170/86 Entscheidungstext OGH 05.03.1987 12 Os 170/86 ... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte den Angeklagten Gerold H*** der Finanzvergehen des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG (I A) und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs. 1 lit. c FinStrG (I B), die Angeklagten Günther S***, Heide S*** und Wolfgang S*** der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG (II B 1) und der Monopolhehlerei nach § 46 Abs. 1 lit... mehr lesen...
Gründe: Ernestine H*** wurde des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG. schuldig erkannt, weil sie in den Jahren 1982 und 1983 in Jennersdorf als geschäftsführende Gesellschafterin des Bauunternehmens "M*** Ernestine und Mitgesellschafter" vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1972 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer im Gesamtbetrag von 1,946.002... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die 53-jährige Hausfrau Frieda W***, der 33-jährige Fleischhauer Eduard H*** und die 32-jährige Postzustellerin Judith H*** der Finanzvergehen der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. b FinStrG. (Punkt B/I des Urteilssatzes) und der Monopolhehlerei nach § 46 Abs. 1 lit. b FinStrG. (Punkt B/II) sowie der 37-jährige Lagerarbeiter Harald W*** der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a Fi... mehr lesen...
Norm: FinStrG §23 Abs2
Rechtssatz: Die Menge der Zigaretten, welche Gegenstand der Abgabenhehlerei und Monopolhehlerei waren, bestimmt (über deren Preis) die Strafdrohung und darf darum nicht als Erschwerungsgrund herangezogen werden. Entscheidungstexte 13 Os 154/85 Entscheidungstext OGH 17.10.1985 13 Os 154/85 13 Os 178/86 E... mehr lesen...
Gründe: Joseph A wurde der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG. und der Monopolhehlerei nach § 46 Abs. 1 lit. a FinStrG. schuldig erkannt. Er hat von Mai bis Oktober 1979 gewerbsmäßig 150.000 von Johann B geschmuggelte Marlboro-Zigaretten gekauft und hernach in seinem Tankstellenbetrieb in St. Pölten weiterveräußert. Unter Zugrundelegung eines Verkürzungsbetrags an Eingangsabgaben von 207.654 S und damit einer Strafdro... mehr lesen...