Norm
FinStrG §23 Abs2Rechtssatz
Hat das Gericht bei der Strafbemessung wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung die Höhe des (strafbestimmenden) Verkürzungsbetrages ausdrücklich als erschwerend gewertet, so bewirkt dieser Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot Nichtigkeit im Sinne des § 281 Abs 1 Z 11 zweiter Anwendungsfall StPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0086318Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.12.2016