Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Wiener Neustadt als Schöffengericht vom 6. März 2006, GZ 46 Hv 2/05z-349, das auch einen Freispruch dreier Angeklagter und Abschöpfungserkenntnisse nach § 20 Abs 1 Z 1 sowie Z 2 StGB enthält, wurden Ing. Harald H*****, Roman S***** sowie - als Beitragstäter nach § 12 dritter Fall StGB - Werner G***** und Rudolf W***** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 (richtig:) vierter Fall und Abs 3 StGB schuldi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, infolge Zurückweisung von Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten Ing. Karl P*****, Johann S*****, Elfriede L*****, Karl St*****, Walter Me***** und Alfred Z***** (jeweils zur Gänze) sowie der Angeklagten Silvia P*****-J***** und Helmut Ma***** (jeweils zum Teil, soweit nicht auf Kassation und Anordnung der Verfahrenserneuerung erkannt wurde) in nichtöffentlicher Sitzung mit Entscheidung vom 3. März 2005, GZ 15 Os 31/04-19, auch rechtskräftige Schulds... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter S***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter S***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach Paragraph 156, Absatz eins und Absatz 2, StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Linz als De-facto-Geschäftsführer der Firma F***** V***** mbH von Anfang Jänner 1994 bis Anfang Mai 1995 Bestandteile des Vermögens dieses Unternehmens in einem 40... mehr lesen...
Norm: FinStrG §22 Abs2StGB §146 F
Rechtssatz: Durch § 22 Abs 2 FinStrG scheidet nach dem Wortlaut nur Idealkonkurrenz von (betrügerischen) Finanzvergehen mit Betrugstatbeständen und Täuschungstatbeständen aus. Entscheidungstexte 14 Os 53/03 Entscheidungstext OGH 21.10.2003 14 Os 53/03 15 Os 31/04 Entscheidungstext OGH 07.04.2005 15... mehr lesen...
Norm: FinStrG §22 Abs2
Rechtssatz: Eine als Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 FinStrG zu qualifizierende Tat kann auch als Betrug oder Täuschung strafbar sein, weil § 22 Abs 2 FinStrG nur für Finanzvergehen gilt. Entscheidungstexte 14 Os 74/93 Entscheidungstext OGH 25.05.1993 14 Os 74/93 Beisatz: Anmerkung: Vgl jedoch die Legaldefinition des § 1 FinStrG sowie Harbich MTA ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen unbekämpft gebliebenen Schuldspruch des Mitangeklagten Adalbert T***** enthält, wurden die Zollbeamten Werner Z***** und Johann K***** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB (A) und des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG, begangen als Beteiligte nach § 11 dritter Fall FinStrG (D) schuldig erkannt. Darnach haben sie in S***** (zu A): als Abfert... mehr lesen...
Gründe: Der am 21. März 1946 geborene Kaufmann Dipl.Ing. Lucian E***, der am 24. Oktober 1948 geborene kaufmännische Angestellte Gerhard H*** und der am 18. März 1951 geborene Kraftfahrer Josef P*** sind des Finanzvergehens des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit. a und b FinStrG. und des Vergehens nach § 17 Abs 2 (Abs 1 Z. 1) AußenhandelsG., Gerhard H*** auch des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 1 (ersichtlich gemeint: Abs 2) StGB. s... mehr lesen...
Norm: FinStrG §22 Abs2FinStrG §23 Abs2FinStrG §33 Abs2 lita
Rechtssatz: Eine betrügerische Deliktsverwirklichung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG ist erschwerend, weil der Tatbestand dieses Finanzvergehens nicht notwendigerweise Tatmodalitäten voraussetzt, die gleichzeitig sämtlichen Kriterien strafbaren Betruges entsprechen. Entscheidungstexte 11 Os 144/87 Entscheidungstext OGH 10.05... mehr lesen...
Norm: FinStrG §22 Abs2
Rechtssatz: Aufhebung eines Schuldspruchs nach § 108 StGB wegen Täuschung durch an Fahrzeuge angebrachte fremde Kennzeichen, weil dieses Tatverhalten jedenfalls auch der Begehung des Finanzvergehens des Schmuggels diente. Entscheidungstexte 12 Os 18/86 Entscheidungstext OGH 12.06.1986 12 Os 18/86 Schlagworte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hubert H*** des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Hehlerei nach §§ 164 Abs 1 Z 2, Abs 3 und 15 StGB (Punkt A/), des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB (Punkt B/ 1./ und 2./), des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB (Punkt B/ 3./) sowie des Vergehens der Täuschung nach § 108 Abs 1 StGB (Punkt C/) schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien und anderen Orten (i... mehr lesen...
Norm: AußHG §17 Abs1 Z1FinStrG §22 Abs2FinStrG §35 Abs1StGB §223 Abs2StGB §224
Rechtssatz: Idealkurrierendes Zusammentreffen beim Schmuggel einfuhrbewilligungspflichtiger Waren unter Verwendung falscher Urkunden. Entscheidungstexte 10 Os 36/85 Entscheidungstext OGH 08.11.1985 10 Os 36/85 13 Os 90/88 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Gründe: I. Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 6. Mai 1983, das außerdem andere, vom gegenständlichen Rechtsmittelverfahren nicht betroffene Aussprüche enthält, wurden schuldig erkannt: Josef K*** - des Finanzvergehens des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit. a und b FinStrG (A I 1 a, 1 c, 2 und 3) des Vergehens nach § 17 Abs 2 (§ 17 Abs 1 Z 1) AußHG (A II 1 a, 1 c, 2 und 3), und des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 ... mehr lesen...
Gründe: I. Der am 15.Oktober 1960 geborene Wolfgang A, der am 20. Februar 1962 geborene Kurt B und die am 5.September 1960 geborene Isabella C wurden des Verbrechens des versuchten Betrugs nach § 15, 146, 147 Abs 1 Z. 1 und Abs 3 StGB, B und C nach § 12, dritter Fall, StGB, sowie A überdies des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach übermittelte der beim Finanzamt für den 9., 18. und 19. Bezirk in Wien als Vertragsbediensteter beschäftigt gewes... mehr lesen...
Norm: FinStrG §22 Abs2
Rechtssatz: Die durch § 22 Abs 2 FinStrG geschaffenen Privilegierung von Betrugshandlungen und Täuschungshandlungen, die Mittel zur Begehung von Finanzvergehen sind, stellt unterschiedslos und einschränkungslos auf alle Finanzvergehen (demnach auch auf jene nach §§ 39 Abs 1, 40 FinStrG) ab. Entscheidungstexte 10 Os 199/84 Entscheidungstext OGH 30.07.1985 10 ... mehr lesen...
Gründe: I./ Aus den Akten AZ. 28 Vr 2047/84 des Landesgerichtes Innsbruck ergibt sich folgender Sachverhalt: Nach dem Inhalt der am 4.Juni 1984 bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingelangten Anzeige der Polizeidirektion Innsbruck löste Richard A in der Zeit zwischen Mitte März und dem 7. Mai 1984, als er während seines Strafvollzuges als sogenannter 'Hausarbeiter' im Archiv des Landesgerichtes Innsbruck beschäftigt war, von dort abgelegten Gerichtsakten nicht (durch Überstempelun... mehr lesen...
Norm: FinStrG §22 Abs2FinStrG §33 Abs1FinStrG §33 Abs2FinStrG §33 Abs4StGB §146 E
Rechtssatz: Jede Abgabenhinterziehung setzt tatbestandsmäßig eine Abgabenverkürzung und dementsprechend jedenfalls den Bestand einer Abgabenpflicht voraus; das Herauslocken einer (vermeintlichen) "Abgabengutschrift" vom Finanzamt durch einen in Wahrheit gar nicht Abgabenpflichtigen ist deshalb Betrug und nicht Abgabenhinterziehung. Entscheidung... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Finanzbeamte Hartmut A des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach § 15, 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in der Zeit vom 15. Dezember 1980 bis zum 5. Februar 1981 in Graz mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Beamte des Finanzamtes Graz-Stadt durch Täuschung über Tatsachen unter Benützung falscher Urkunden zu einer Handlung, die die Republi... mehr lesen...
Gründe: Der (nunmehrige) Angestellte Josef A wurde mit dem angefochtenen Urteil des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs. 1 StGB und des (damit in Tateinheit verübten) Verbrechens des schweren Betruges nach den § 146, 147 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3 StGB schuldig erkannt. Nach den Feststellungen des Erstgerichtes war der Angeklagte in den Jahren 1972 bis 1974 Sachbearbeiter in der Lohnsteuer- und Beihilfenstelle des Finanzamtes Innsbruck. Nebenberuflich war er in ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §22 Abs2
Rechtssatz: Die Privilegierung des § 22 Abs 2 FinStrG kommt auch dann zum Tragen, wenn durch das Verhalten des Täters tateinheitlich die Tatbilder des Amtsmißbrauches nach dem § 302 Abs 1 StGB, des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 3 StGB und der (gerichtlich oder verwaltungsbehördlich abzustrafenden) Abgabenhinterziehung nach dem § 33 Abs 1 FinStrG verwirklicht wurden; diesfall kommt die sonst neben der Verurtei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden schuldig erkannt und zu Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt: 1.) der am 13. Jänner 1941 geborene Bankkassier Ludwig A des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt (als Beteiligter) nach den § 12, 302 Abs. 1 StGB (Punkt II des Urteilssates), des Vergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach den § 33 Abs. 1 und 13 FinStrG. (Punkt III 1. des Urteilssatzes) und des Vergehens nach dem § 36 Abs. 1 lit. a WaffenG.... mehr lesen...
Norm: FinStrG §22 Abs1FinStrG §22 Abs2StGB §28 Ba
Rechtssatz: (Konkurrenz von gerichtlich zu ahndenden Finanzvergehen und anderen gerichtlich strafbaren Handlungen - hier: § 302 Abs 1 StGB): Die von Betrug und Täuschung systematisch getrennten strafbaren Handlungen, so auch jene der Verletzungen der Amtspflicht im Sinne des 22.Hauptstückes des StGB, können mit Finanzvergehen eintätig zusammentreffen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...