Norm
FinStrG §22 Abs2Rechtssatz
Jede Abgabenhinterziehung setzt tatbestandsmäßig eine Abgabenverkürzung und dementsprechend jedenfalls den Bestand einer Abgabenpflicht voraus; das Herauslocken einer (vermeintlichen) "Abgabengutschrift" vom Finanzamt durch einen in Wahrheit gar nicht Abgabenpflichtigen ist deshalb Betrug und nicht Abgabenhinterziehung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0086155Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.11.2012