RS OGH 1986/6/12 12Os18/86

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Veröffentlicht am 12.06.1986
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Norm

FinStrG §22 Abs2

Rechtssatz

Aufhebung eines Schuldspruchs nach § 108 StGB wegen Täuschung durch an Fahrzeuge angebrachte fremde Kennzeichen, weil dieses Tatverhalten jedenfalls auch der Begehung des Finanzvergehens des Schmuggels diente.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0086178

Dokumentnummer

JJR_19860612_OGH0002_0120OS00018_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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