Der Erstbeschwerdeführer reiste am 8. Mai 1996 um ca. 16.00 Uhr aus Tschechien kommend mit seinem PKW mit deutschem Kennzeichen "AA ..." beim Grenzübergang Wullowitz nach Österreich ein. Nach Aufforderung des Zollwacheorganes, zwecks Kontrolle auf die Seite zu fahren, entfernte sich der Erstbeschwerdeführer mit seinem PKW unter Zurücklassung seines Reisepasses. Nach seinem Aufgreifen wurde eine Kontrolle durchgeführt, bei der bei ihm Zettel mit Aufschreibungen und Rechnungen über dive... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §19 Abs1 lita;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 19 Abs. 1 lit. a FinStrG muss, falls bei Fällung der Entscheidung erster Rechtsstufe feststeht, dass der Verfall (aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen) nicht vollziehbar ist, auf Wertersatz erkannt werden. Aus tatsächlichen Gründen ist der Verfall dann nicht möglich, wenn der Verfallsgegenst... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §19 Abs1 lita;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hatte im Falle des Erkenntnisses vom 18. April 1997, 95/16/0115, die Wertersatzstrafe für beschlagnahmte, aber vor Fällung des Straferkenntnisses verendete Vögel zu beurteilen: Voraussetzung für den Wertersatz ist allein § 19 Abs. 1 lit. a FinStrG, weil im Zeitpunkt der Entscheidung feststand, ... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Hauptzollamtes Linz vom 11. März 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, daß er am 9. April 1988 anläßlich von Einreisen aus der Bundesrepublik Deutschland nach Österreich 1. bei der Einreise über das Zollamt Schärding 15 Brieftauben im Wert von S 2.000,-- vorsätzlich dem Zollverfahren entzogen habe, 2. anläßlich der Einreise über das Zollamt Obernberg am Inn vorsätzlich versucht habe, eingangsabgabenpflichtige Waren, nämlich 11 Vögel, weiters 3 Bücher, Ar... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §19 Abs1 lita;
Rechtssatz: Aus welchen Gründen der Vollzug des Verfalls scheitern würde und ob die Behörde alle mögliche Sicherungsmittel ausgeschöpft hat, ist für die Voraussetzungen des § 19 Abs 1 lit a FinStrG ohne Belang. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995160115.X03 Im... mehr lesen...
Mit der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Rechtsmittelentscheidung wies die in der Folge als belangte Behörde bezeichnete Finanzlandesdirektion für Oberösterreich (als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz) die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Erkenntnis des in der Folge als ZA bezeichneten Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 14. April 1986 als unbegründet ab. Mit diesem Erkenntnis des ZA war der Beschwerdeführer schuldig erkannt worden, er ha... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §17;FinStrG §19 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0002 E 19. Mai 1988 VwSlg 6321 F/1988; RS 3 Stammrechtssatz Der Wertersatz iSd § 19 Abs 1 FinStrG ist das Äquivalent für den nicht oder nicht gänzlich realisierbaren Verfall. Er ist, wie der Wortlaut dieser Bestimmung klarstellt, eine Strafe, und zwar gleich dem Verfall, an dessen Stelle... mehr lesen...
Am 10. September 1989 versuchte der mitbeteiligte Martin W anläßlich seiner Einreise nach Österreich am Flughafen Wien Schwechat, eine Herrenarmbanduhr der Marke "Rolex-Präsident" vorsätzlich unter Verletzung der Stellungs- und Erklärungspflicht dem Zollverfahren zu entziehen. Die Uhr war ein Geschenk seiner in den USA aufhältigen Verlobten; die Verlobte kaufte die Uhr am 9. September 1989 um US $ 9.921,60 (= S 136.918,--). W. trug die Uhr am Arm und verwahrte das Uhrenetui mit seiner... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §17 Abs6 idF 1988/414;FinStrG §19 Abs1 litc;FinStrG §35 Abs1;
Rechtssatz: Es ist zu erwägen, ob der Verfall des Schmuggelgutes, wenn es sich dabei um einen unersetzlichen alten Familienschmuck - aus der Familie des Täters - handelt, den Täter im Vergleich zur Tat nicht übermäßig trifft. In einem solchen Fall ist VOLLER WERTERSATZ der geeignete Tat... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das die beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 19. Mai 1988, Zl. 88/16/0011, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 26. November 1987, mit welchem im Instanzenzuge die für den Beschwerdeführer kraft Gesetzes entstandene Eingan... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;FinStrG §19 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber bedient sich in § 19 Abs 1 FinStrG jener Rechtsetzungstechnik (argumentum: ... "ist auf die Strafe des Wertersatzes zu erkennen ..."), mit der in der Gesetzessprache typischerweise eine Behördenzuständigkeit zur Entscheidung im Rahmen gese... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §17;FinStrG §19 Abs1;
Rechtssatz: Der Wertersatz iSd § 19 Abs 1 FinStrG ist das Äquivalent für den nicht oder nicht gänzlich realisierbaren Verfall. Er ist, wie der Wortlaut dieser Bestimmung klarstellt, eine Strafe, und zwar gleich dem Verfall, an dessen Stelle er tritt, eine Nebenstrafe. European Case Law Identifier... mehr lesen...