Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Johann S***** und Andreas Sto***** im zweiten Rechtsgang jeweils mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabehehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG (I) und der Monopolhehlerei nach § 46 Abs 1 lit a FinStrG (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Johann S***** und Andreas Sto***** im zweiten Rechtsgang jeweils mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabehehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Miklos K***** „des" Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG und „des" Finanzvergehens des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt, hiefür zu einer Geldstrafe (samt Ersatzfreiheitsstrafe) sowie einer Freiheitsstrafe und einer Wertersatzstrafe (samt Ersatzfreiheitsstrafe) verurteilt und überdies ein PKW „eingezogen" (geme... mehr lesen...
Gründe: Raimund S***** wurde im ersten Rechtsgang mit Urteil des Landesgerichtes Leoben als Schöffengericht vom 11. Oktober 2004 (ON 104) der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit b, 38 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Gemäß § 19 Abs 1 lit a, Abs 3, Abs 4 und Abs 6 iVm §§ 17 Abs 2 lit a, 37 Abs 2 letzter Satz und 38 Abs 1 letzter Satz FinStrG wurde über Raimund S***** eine (anteilsmäßige) Wertersatzstrafe von ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs3
Rechtssatz: Die Angabe der Wertersatzstrafen in Prozentsätzen widerspricht der Bestimmung des § 19 Abs 3 FinStrG. Entscheidungstexte 15 Os 16/97 Entscheidungstext OGH 27.02.1997 15 Os 16/97 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107045 Dokumentnummer JJR_199... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch andere Entscheidungen enthält, wurde Wolfgang Karl F***** des Finanzvergehens der Hinterziehung von Eingangsabgaben nach den §§ 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er I) vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangsabgaben bewirkt, wobei es ihm darauf ankam, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen rechtskräftigen Freispruch enthaltenden) Urteil wurde der am 7.Dezember 1930 geborene Kaufmann Peter Werner Richard T***** des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach den §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit a FinStrG (Punkt 1. des Urteilssatzes) und des Vergehens nach dem § 17 Abs. 2 AußHG (Pkt 2 des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, im Zeitraum Juli 1988 bis einschließlich Dezember 1989 in Salzburg in 13 Fällen gewer... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Transportunternehmer Manfred W*** I./ des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs 1 Z 2 und Abs 3, zweiter Fall, StGB und des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach den §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG, II./ des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach den §§ 35 Abs 2, 38 Abs 1 lit a FinStrG, teils als Beteiligter nach dem § 11, zweiter Fall, FinStrG, III./ des Vergehens d... mehr lesen...
Norm: FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs3FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs4FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs5FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs6
Rechtssatz: Liegt ein Mißverhältnis im Sinne Abs 5 nicht vor, dann ist ohne Rücksicht auf Strafbemessungsgrundsätze einem Alleintäter der Wertersatz in der vollen Höhe (§ 19 Abs 3 FinStrG), mehreren Tatbeteiligten oder Hehlern aber der für sie (nach Strafbemessungsgrundsätzen) berechnete Wertersatzanteil... mehr lesen...
Norm: FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs3FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs4FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs5FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs6
Rechtssatz: Geldstrafe und Wertersatzstrafe sind nach neuem Recht nicht mehr grundsätzlich kommensurabel; denn die Anwendung der allgemeinen Strafzumessungsgrundsätze kommt gemäß geänderten Systematik und Terminologie des Gesetzes außer in den Fällen eines Mißverhältnisses (Abs 5) nur noch im Fall einer ... mehr lesen...
Norm: FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs3FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs4FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs5FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs6
Rechtssatz: Die Wertersatzanteile mehrerer Täter sind (ebenso wie nunmehr nach § 19 Abs 6 erster Fall FinStrG nF) auch nach § 19 Abs 4 FinStrG aF unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Strafbemessung (§ 23 FinStrG), also - nicht etwa nach einem rein rechnerisch zu ermittelnden Prozentsatz (so allerdin... mehr lesen...
Norm: FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs3FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs4FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs5FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs6
Rechtssatz: Die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfreiheit des Täters (§ 23 Abs 3 FinStrG) sind bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit nur insofern zu berücksichtigen, als sie (arg "Vorwurf") zugleich seine Schuld (§ 23 Abs 1 FinStrG) beeinflussen. Entsch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch andere Entscheidungen enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Helmut S*** der Vergehen (I.) des (in drei Fällen mit insgesamt 151.000 S Schaden begangenen) schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB und (II.) der Unterlassung der Verhinderung (eines Betruges mit rund 130.000 S Schaden, sohin) einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 286 Abs. 1 StGB sowie der Finanzvergehen (III.) der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG und (IV.) der gewerbsmäßi... mehr lesen...
Norm: FinStrG nF §19 Abs3FinStrG nF 319 Abs5
Rechtssatz: Bei Alleintäterschaft ist der Wertersatz (§ 19 Abs 3 FinStrG) grundsätzlich - dh von Mißverhältnisfällen (§ 19 Abs5 FinStrG nF) abgesehen - in der vollen Höhe als Wertersatz aufzuerlegen. Insoweit besteht kein durch die Grundsätze der Strafbemessung (§ 23 FinStrG) abgesteckter Ermessensspielraum. Entscheidungstexte 14 Os 114/89 ... mehr lesen...
Gründe: Marian S***, Johann P*** und Josef U*** wurden des Finanzvergehens des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit a und b FinStrG, zum Teil als Beteiligte nach § 11 (zweiter bzw dritter Fall) FinStrG schuldig erkannt. Gegenstand dieses Schuldspruchs sind insgesamt 8 Schmuggelfahrten im Zeitraum vom 6.Oktober bis 22.Dezember 1986, bei welchen in präparierten Treibstofftanks von LKW-Zügen insgesamt 2.125 kg Silber, worauf Eingangsabgaben von 431.375... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs3
Rechtssatz: Der gemäß § 19 Abs 3 FinStrG die Höhe des Wertersatzes konstituierende gemeine Wert entspricht im Sinn des § 10 Abs 2 BewG dem jeweiligen inländischen Detailverkaufspreis. Dieser besteht bei eingeführter Ware nicht nur aus dem reinen Sachwert (Importpreis), sondern erhöht sich und die Eingangsabgaben, allfällige sonstige Abgaben, die Transportspesen und die Handelsspanne. In Anbetracht der Abhängigkeit des inl... mehr lesen...
Gründe: Der am 16.März 1951 geborene Automatenaufsteller Wilhelm Maximilian H*** ist des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 (lit. a) FinStrG schuldig erkannt worden. Darnach hat er von 1982 bis 22.August 1983 in Haibach und anderen Orten eingangsabgabepflichtige Waren im Gesamtwert von 3,980.381 S, nämlich 15 kg Zahngold im Wert von 3,690.750 S (1), Schmuckstücke, Münzen, eine Herrenarmbanduhr und einen Goldbarren im Gesamtwert von 165.200 S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der deutsche Staatsangehörige Jürgen F***, der jugoslawische Staatsangehörige Zvonko S*** sowie die Österreicher Walter H*** und Kurt R*** des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 und Abs. 2 SuchtgiftG (in der Fassung nach der SuchtgiftG-Nov 1985, BGBl Nr 184 - im folgenden:) nF (Pkt A), ferner des Vergehens nach § 16 Abs. 1 SuchtgiftG nF (Pkt B) und zudem jeweils eines (mit dem Verbrechen lt Pkt A eintätig zusammentreffenden) Finanzvergehens, n... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde ua Peter L*** des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG (aF) - teilweise als Beteiligter nach § 12 StGB - und des Finanzvergehens des (gewerbsmäßigen) Schmuggels als Beteiligter nach §§ 11, 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit a FinstrG schuldig erkannt. Dem Schuldspruch liegt zugrunde, daß Peter L*** in den Monaten Mai bis September 1982 etwa fünfmal insgesamt 8 Kilogramm Cannabisharz durch den gesondert verfolgten Alois S*** sowie Ende September ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs3
Rechtssatz: Im Fall einer unterschiedlichen Höhe des gemeinen Wertes zu mehreren Tatzeiten ist auf den jeweils höchsten Wert abzustellen, weil zwar in Ansehung desselben Objekts (ebenso wie auf dessen Verfall auch) auf Wertersatz nur einmal erkannt werden kann, der in jedem einzelnen Fall entstandene obligatorische Strafanspruch aber der Höhe nach durch eine Häufung der Straftaten keinesfalls unter jenes Maß reduziert wir... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs3
Rechtssatz: Der gemeine Wert (§ 10 Abs 2 BewG) ist mit dem Zeitwert nicht identisch. Entscheidungstexte 10 Os 105/86 Entscheidungstext OGH 26.08.1986 10 Os 105/86 Veröff: SSt 57/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0086387 Dokumentnummer JJR_19860826_O... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch andere Entscheidungen enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Gerhard Z*** der in der Zeit von Februar bis einschließlich November sowie am 2.Dezember 1984 durch die unter Verletzung seiner zollrechtlichen Stellungspflicht und ohne eine nach dem AußHG erforderliche Bewilligung in mehreren Angriffen vorgenommene Einfuhr von Zigaretten im Gesamtwert von rund 600.000 S in einem an einem LKW angebrachten Geheimbehälter tateinheitlich mit dem Finanzvergehen des v... mehr lesen...
Gründe: Der am 6. Oktober 1937 geborene Angestellte Egon K*** wurde des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 11, zweiter Fall, 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG. schuldig erkannt, weil er zu verschiedenen Zeitpunkten des Jahrs 1977 in Wien vorsätzlich und gewerbsmäßig schuldlos handelnde Angestellte der Spedition T*** M*** dazu bestimmt hat, unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch die Vor... mehr lesen...
Gründe: I./ Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22.Feber 1950 geborene beschäftigungslose Konrad AÜB neben anderen Straftaten (darunter das Vergehen des Schmuggels nach § 35 Abs 1 FinStrG) zu A des (teils im Stadium des Versuches verbliebenen) Verbrechens nach dem § 12 Abs 1 SuchtgiftG (aF) und dem § 15 StGB schuldig erkannt. Dem Schuldspruch zu A liegt unter anderem zugrunde, daß der Angeklagte bis 12.September 1981 in Wien rund 400 Gramm Heroin (einen Teil der laut Faktum A ... mehr lesen...
Gründe: Johann A wurde unter anderem der Finanzvergehen des gewerbsmäßigen Schmuggels nach § 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG. und des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs 1 lit c FinStrG. schuldig erkannt. Er hat zwischen Dezember 1978 und November 1979 bei seinen Fernfahrten nach Holland und zurück gewerbsmäßig Zigaretten in einer Gesamtmenge von 1,726.000 Stück (nach A 1-4 nur 1,646.000 Stück) nach Österreich geschmuggelt. Johann A wurde nach § 38... mehr lesen...
Gründe: Die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten Kurt B, Doris B und Franz C gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem sie und der Angeklagte Peter A des Verbrechens nach § 12 Abs 1 SuchtgiftG. und des Vergehens nach § 16 Abs 1 Z. 2 SuchtgiftG., A ferner des Vergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG., des Verbrechens der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Jugendlichen nach § 209 StGB und des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit a WaffG.,... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs3FinStrG §35 Abs1ZollG §119 ff
Rechtssatz: Im sogenannten Begleitschein-Verfahren (§§ 119 ff ZollG) wird bei der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr der im Begleitschein angeführten Waren der Stellungspflicht (ua) nur dann entsprochen, wenn diese Waren dem darin bezeichneten Empfangszollamt oder aber einem anderen Zollamt - etwa bei einer nicht ursprünglich geplanten Durchfuhr dem Austrittszollamt - gestellt werden. Wurden die W... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 27.September 1922 geborene Angestellte Gertrude A zu I/ des Vergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 lit b, 38 Abs. 1 lit a (§§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit a; 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit b - richtig: lit a -) FinStrG und zu II/ des Vergehens (richtig: der Vergehen) der Abgabenhinterziehung als Beteiligte nach §§ 11, dritter Fall, 33 Abs. 1, Abs. 2 lit a, Abs. 3 lit a und d FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat sie in ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs3WertZG 1980 §2 Abs2WertZG 1980 §3 Abs1
Rechtssatz: Der Zollwert ist mit dem gemeinen Wert des § 19 Abs 3 FinStrG nicht ident. Entscheidungstexte 12 Os 35/84 Entscheidungstext OGH 27.09.1984 12 Os 35/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0082641 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs3
Rechtssatz: Zum gemeinen Wert von Traberpferden. Entscheidungstexte 12 Os 35/84 Entscheidungstext OGH 27.09.1984 12 Os 35/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0086388 Dokumentnummer JJR_19840927_OGH0002_0120OS00035_8400000_004 mehr lesen...