Entscheidungsgründe: I. 1. Der Disziplinarrat der Tiroler Rechtsanwaltskammer (im folgenden: Disziplinarrat) erkannte mit Bescheid vom 5. Dezember 1996 den Beschwerdeführer der Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes für schuldig, weil er sowohl gegen §2 RL-BA als auch gegen §9 Abs1 RAO verstoßen habe und verhängte über ihn gemäß §16 Abs1 Z2 Disziplinarstatut 1990 idF BGBl. 1990/474 (im folgenden: DSt 1990) eine... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienDSt 1990 §47, §48
Leitsatz: Verletzung des Grundsatzes der Waffengleichheit durch Unterbleiben
der rechtzeitigen Inkenntnissetzung des beschwerdeführenden
Rechtsanwaltes von der Äußerung des Kammeranwaltes im Verfahren vor
der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte
und Rechtsanwaltsanwärter
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Tiroler Rechtsanwaltskammer vom 11. November 1993 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er "im September 1990 den nur kollektiv zeichnungsberechtigten Geschäftsführer der Firma R Kunststoffprodukte Gesellschaft mbH, Ing. M S dazu veranlaßte, ohne Rücksprache mit d... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2EMRK Art6 Abs3 litdEMRK Art7DSt 1990 §10DSt 1990 §47 Z2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
gröblicher Verletzung der Treuepflicht durch Beteiligung an den
Vergehen der versuchten Untreue und der Begünstigung eines Gläubigers
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Einschreiter beantragte am 20. Oktober 1993 die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Ergreifung einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof gegen den Bescheid der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (OBDK) vom 30. November 1992, Z7 Bkd 2/92, mit dem seine "als Vorstellung bezeichnete" (Administrativ-)Beschwerde gegen den (Rechtsanwalt Dr. R I betreffenden) Rücklegungsbeschluß des Disziplinarrats der Recht... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationDSt 1990 §29 Abs2DSt 1990 §47ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung einer
Beschwerde gegen einen Rücklegungsbeschluß des Disziplinarrates
der Rechtsanwaltskammer mangels Legitimation des Einschreiters als
aussichtslos
Rechtssatz: Gemäß §29 Abs2 Satz 2 DSt 1990 steht d... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Einschreiter beantragte die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Ergreifung einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde gegen den Bescheid der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (OBDK) vom 8. Juli 1991, Z 7 Bkd 1/91, mit dem seine Administrativbeschwerde gegen einen Beschluß des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich auf Ablassung einer gegen einen Rechtsanwalt wegen Berufspflichtenverletzung... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: DSt 1990 §47ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit
Rechtssatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Erhebung einer Beschwerde gegen einen die Administrativbeschwerde des Einschreiters zurückweisenden Bescheid der OBDK wegen Aussichtslosigkeit. Gemäß §47 DSt 1990 steht nunmehr das R... mehr lesen...