Norm: DSt §19 Abs1 Z1DSt §19 Abs3 Z1 litbDSt §19 Abs4
Rechtssatz: Ein Gebot der Befristung der auf § 19 Abs 1 Z 1 DSt gestützten einstweiligen Maßnahme "bis zur Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung oder Freispruch" ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Dieses sieht vielmehr vor, dass einstweilige Maßnahmen (amtswegig und unverzüglich) aufzuheben, zu ändern oder durch andere zu ersetzen sind, wenn sich ergibt, dass die Voraussetzungen f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der nunmehrige Gemeinschuldner war als Rechtsanwalt tätig. Mit Beschluss des Disziplinarrats der zuständigen Rechtsanwaltskammer vom 14. 5. 2001 wurde ihm die weitere Ausübung der Rechtsanwaltschaft vorläufig untersagt und ein mittlerweiliger Stellvertreter bestellt. Diese vorläufige Suspendierung wurde mit Beschluss des Disziplinarrats vom 29. 10. 2002 wieder aufgehoben. Am 31. 10. 2003 eröffnete das Landesgericht Linz den Konkurs über sein Vermögen und bestel... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §16 Abs1 Z3DSt 1990 §19 Abs3 Z1 litc
Rechtssatz: Nach Ende des Vollzuges der (befristet) verhängten Disziplinarstrafe der Untersagung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft auf die Dauer von höchstens einem Jahr und nach Ende der vorläufigen Maßnahme der vorläufigen Untersagung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft kann der Rechtsanwalt nach der „Verbüßung" der Strafe oder Aufhebung der Maßnahme ohne besondere Formalitäten seinen Beru... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §19 Abs3 Z1 litdMRK Art6 VI1MRK Art6 VI2MRK Art6 Abs1 II1b7.ZPMRK Art4 Z1
Rechtssatz: Die einstweilige Maßnahme der vorläufigen Untersagung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft verstößt schon deshalb nicht gegen ein Doppelbestrafungsverbot, weil das Verfahren über die einstweilige Maßnahme kein Strafverfahren ist. Entscheidungstexte 14 Bkd 8/02 Entscheidungstext OGH 18.... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §19 Abs1DSt 1990 §19 Abs3 litb
Rechtssatz: Die Entziehung des Vertretungsrechtes vor allen Gerichten oder Verwaltungsbehörden als einstweilige Maßnahme ist angesichts des Gewichtes der Vorwürfe, ihrer Auswirkung für das Ansehen des Rechtsanwaltsstandes im allgemeinen und zum Schutz der rechtssuchenden Bevölkerung unter Einbeziehung der Tatsache der Verurteilung des Disziplinarbeschuldigten in 1. Instanz gerechtfertigt. Dem Diszip... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §19 Abs3 Z1 litd
Rechtssatz: Der Beruf des Rechtsanwaltes ist insofern "gefahrengeneigt", als er typischerweise mit der Verwaltung fremder Gelder zu tun hat. Ist die Zuverlässigkeit des Disziplinarbeschuldigten in finanziellen Dingen in Frage gestellt, muß die tatsächliche und in Betracht kommende Klientel des Anwaltes vor potentieller Schädigung geschützt werden, was wirksam nur durch die verhägte einstweilige Maßnahme möglich i... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §19 Abs3 Z1 litd
Rechtssatz: Der Verdacht krimineller Bankrotthandlungen im privaten Bereich läßt keine andere einstweilige Maßnahme als die vorläufige Untersagung der Rechtsanwaltschaft zu. Entscheidungstexte 14 Bkd 6/97 Entscheidungstext OGH 25.08.1997 14 Bkd 6/97 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §19 Abs1 Z1DSt 1990 §19 Abs3 Z1 litb
Rechtssatz: Der Umstand, dass gegen den Disziplinarbeschuldigten in der rechtskräftigen Anklageschrift in insgesamt drei Fällen der Vorwurf eines Verbrechens und in insgesamt sieben Fällen der Vorwurf eines Vergehens gemacht wird, führt zwangsläufig dazu, dass der Disziplinarbeschuldigte als Anwalt nicht mehr unbefangen vor einem Strafgericht verteidigen kann. Es ist objektiv und subjektiv kei... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §19 Abs1 Z1DSt 1990 §19 Abs3 Z1 litb
Rechtssatz: Eine abschließende Beurteilung der gegen den Disziplinarbeschuldigten im gerichtlichen Strafverfahren erhobenen Vorwürfe wird im Rahmen dieses Gerichtsverfahrens zu treffen sein. Voraussetzung für eine einstweilige Maßnahme nach § 19 Abs 1 Z 1 DSt ist die Anhängigkeit eines gerichtlichen Strafverfahrens. Sie bringt zumindest die Möglichkeit mit sich, dass der vom Rechtsanwalt seine... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §19 Abs1DSt 1990 §19 Abs3 Z1 litd
Rechtssatz: Bei einem Rechtsanwalt, der verdächtig ist, Fremdgelder nicht unverzüglich abgerechnet und überwiesen zu haben, und der sich darüber hinaus einem bis zur Strafverfolgung gediehenen Veruntreuungsverdacht ausgesetzt hat, ist die einstweilige Maßnahme der vorläufigen Untersagung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft mit Rücksicht auf die Art und das Gewicht der disziplinären Verfehlung weg... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §17DSt 1990 §19 Abs3 litdStPO §39 ff AStPO §41 Abs2StPO §281 Abs1 Z1a
Rechtssatz: Verteidiger im engeren Sinn der StPO ist derjenige, der bei einem OLG in die Verteidigerliste eingetragen ist (Lohsing - Serini 4.Auflage, 185), ein Ruhen des Verteidigerrechtes (für die Dauer des zeitweiligen Wegfalls einer Voraussetzung der Bestellung) ist im Gesetz nicht vorgesehen (Lohsing - Serini 4.Auflage, 186). Die Suspendierung eines Rechts... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §19 Abs3 Z1 litd
Rechtssatz: Es ist keinem Mandanten zumutbar, sich durch einen Anwalt, gegen den ein Strafverfahren anhängig ist, vertreten zu lassen. Entscheidungstexte 5 Bkd 5/91 Entscheidungstext OGH 09.03.1992 5 Bkd 5/91 9 Bkd 1/08 Entscheidungstext OGH 28.08.2008 9 Bkd 1/08 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §19 Abs1 Z1DSt 1990 §19 Abs3 Z1 lita
Rechtssatz: Bei Gerichtsanhängigkeit eines Strafverfahrens wegen Veruntreuung von Klientengeldern ist die einstweilige Maßnahme der Überwachung der Kanzleiführung gerechtfertigt. Entscheidungstexte 14 Bkd 3/91 Entscheidungstext OGH 30.09.1991 14 Bkd 3/91 16 Bkd 13/98 Entscheidun... mehr lesen...