Entscheidungen zu § artikel83 Abs. 2 B-VG

Verfassungsgerichtshof

2.857 Dokumente

Entscheidungen 1.801-1.830 von 2.857

RS Vfgh 1989/6/23 B588/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z4B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art102 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungGlücksspielG
Leitsatz: Entzug des gesetzlichen Richters durch Entscheidung einer unzuständigen Behörde
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid ist "Für die Kärntner Landesregierung" unterfertigt; er ist also der K... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.06.1989

RS Vfgh 1989/6/23 B588/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z4B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art102 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungGlücksspielG
Leitsatz: Entzug des gesetzlichen Richters durch Entscheidung einer unzuständigen Behörde
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid ist "Für die Kärntner Landesregierung" unterfertigt; er ist also der K... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.06.1989

RS Vfgh 1989/6/23 B588/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z4B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art102 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungGlücksspielG
Leitsatz: Entzug des gesetzlichen Richters durch Entscheidung einer unzuständigen Behörde
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid ist "Für die Kärntner Landesregierung" unterfertigt; er ist also der K... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.06.1989

RS Vfgh 1989/6/23 B588/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z4B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art102 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungGlücksspielG
Leitsatz: Entzug des gesetzlichen Richters durch Entscheidung einer unzuständigen Behörde
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid ist "Für die Kärntner Landesregierung" unterfertigt; er ist also der K... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.06.1989

RS Vfgh 1989/6/23 B588/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z4B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art102 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungGlücksspielG
Leitsatz: Entzug des gesetzlichen Richters durch Entscheidung einer unzuständigen Behörde
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid ist "Für die Kärntner Landesregierung" unterfertigt; er ist also der K... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.06.1989

RS Vfgh 1989/6/23 B588/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z4B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art102 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungGlücksspielG
Leitsatz: Entzug des gesetzlichen Richters durch Entscheidung einer unzuständigen Behörde
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid ist "Für die Kärntner Landesregierung" unterfertigt; er ist also der K... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.06.1989

RS Vfgh 1989/6/23 B588/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z4B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art102 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungGlücksspielG
Leitsatz: Entzug des gesetzlichen Richters durch Entscheidung einer unzuständigen Behörde
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid ist "Für die Kärntner Landesregierung" unterfertigt; er ist also der K... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.06.1989

RS Vfgh 1989/6/23 B588/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z4B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art102 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungGlücksspielG
Leitsatz: Entzug des gesetzlichen Richters durch Entscheidung einer unzuständigen Behörde
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Rechtssatz | Vfgh | 23.06.1989

RS Vfgh 1989/6/23 B588/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z4B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art102 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungGlücksspielG
Leitsatz: Entzug des gesetzlichen Richters durch Entscheidung einer unzuständigen Behörde
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Rechtssatz | Vfgh | 23.06.1989

RS Vfgh 1989/6/23 B588/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z4B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art102 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungGlücksspielG
Leitsatz: Entzug des gesetzlichen Richters durch Entscheidung einer unzuständigen Behörde
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid ist "Für die Kärntner Landesregierung" unterfertigt; er ist also der K... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.06.1989

RS Vfgh 1989/6/23 B588/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z4B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art102 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungGlücksspielG
Leitsatz: Entzug des gesetzlichen Richters durch Entscheidung einer unzuständigen Behörde
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid ist "Für die Kärntner Landesregierung" unterfertigt; er ist also der K... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.06.1989

RS Vfgh 1989/6/23 B588/89

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Norm: B-VG Art10 Abs1 Z4B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art102 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungGlücksspielG
Leitsatz: Entzug des gesetzlichen Richters durch Entscheidung einer unzuständigen Behörde
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid ist "Für die Kärntner Landesregierung" unterfertigt; er ist also der K... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.06.1989

RS Vfgh 1989/6/23 B588/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z4B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art102 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungGlücksspielG
Leitsatz: Entzug des gesetzlichen Richters durch Entscheidung einer unzuständigen Behörde
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid ist "Für die Kärntner Landesregierung" unterfertigt; er ist also der K... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.06.1989

RS Vfgh 1989/6/23 B588/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z4B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art102 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungGlücksspielG
Leitsatz: Entzug des gesetzlichen Richters durch Entscheidung einer unzuständigen Behörde
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid ist "Für die Kärntner Landesregierung" unterfertigt; er ist also der K... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.06.1989

RS Vfgh 1989/6/23 B588/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z4B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art102 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungGlücksspielG
Leitsatz: Entzug des gesetzlichen Richters durch Entscheidung einer unzuständigen Behörde
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid ist "Für die Kärntner Landesregierung" unterfertigt; er ist also der K... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.06.1989

RS Vfgh 1989/6/23 B588/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z4B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art102 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungGlücksspielG
Leitsatz: Entzug des gesetzlichen Richters durch Entscheidung einer unzuständigen Behörde
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid ist "Für die Kärntner Landesregierung" unterfertigt; er ist also der K... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.06.1989

RS Vfgh 1989/6/23 B588/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z4B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art102 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungGlücksspielG
Leitsatz: Entzug des gesetzlichen Richters durch Entscheidung einer unzuständigen Behörde
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid ist "Für die Kärntner Landesregierung" unterfertigt; er ist also der K... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.06.1989

RS Vfgh 1989/6/23 B588/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z4B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art102 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungGlücksspielG
Leitsatz: Entzug des gesetzlichen Richters durch Entscheidung einer unzuständigen Behörde
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid ist "Für die Kärntner Landesregierung" unterfertigt; er ist also der K... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.06.1989

RS Vfgh 1989/6/23 B588/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z4B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art102 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungGlücksspielG
Leitsatz: Entzug des gesetzlichen Richters durch Entscheidung einer unzuständigen Behörde
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid ist "Für die Kärntner Landesregierung" unterfertigt; er ist also der K... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/19 B1874/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Die Bezirkshauptmannschaft (BH) Weiz/Stmk. ist Amtsvormund der am 17. März 1984 geborenen Beschwerdeführerin. Den Aktenunterlagen zufolge wohnte die mj. Beschwerdeführerin bis zu ihrem dritten Lebensjahr bei ihrer Großmutter in Graz und in der Folge (seit Dezember 1987) bei ihrer Mutter in Thalgau/Bezirk Salzburg-Umgebung. Da sich die Mutter aufgrund ihrer Berufstätigkeit nicht in der Lage sah, die mj. Beschwerdeführerin selbst zu erziehen, ersuchte sie a... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 19.06.1989

RS Vfgh 1989/6/19 B1874/88

Index: 61 Familienförderung, Jugendfürsorge61/04 Jugendfürsorge
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z6B-VG Art12 Abs1 Z1B-VG Art18 Abs1B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art94JWG §9JWG §26JWG §26 Abs3Sbg JugendwohlfahrtsO 1956 §26
Leitsatz: Unterbringung eines Kindes auf einem Pflegeplatz im Rahmen der freiwilligen Erziehungshilfe; Maßnahme der Hoheitsverwaltung; kein Entzug des gesetzlichen Richters; kein Verstoß des §26 Abs2 Sbg. gegen den Grundsa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 19.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/19 B1874/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Die Bezirkshauptmannschaft (BH) Weiz/Stmk. ist Amtsvormund der am 17. März 1984 geborenen Beschwerdeführerin. Den Aktenunterlagen zufolge wohnte die mj. Beschwerdeführerin bis zu ihrem dritten Lebensjahr bei ihrer Großmutter in Graz und in der Folge (seit Dezember 1987) bei ihrer Mutter in Thalgau/Bezirk Salzburg-Umgebung. Da sich die Mutter aufgrund ihrer Berufstätigkeit nicht in der Lage sah, die mj. Beschwerdeführerin selbst zu erziehen, ersuchte sie a... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 19.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/19 B1874/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Die Bezirkshauptmannschaft (BH) Weiz/Stmk. ist Amtsvormund der am 17. März 1984 geborenen Beschwerdeführerin. Den Aktenunterlagen zufolge wohnte die mj. Beschwerdeführerin bis zu ihrem dritten Lebensjahr bei ihrer Großmutter in Graz und in der Folge (seit Dezember 1987) bei ihrer Mutter in Thalgau/Bezirk Salzburg-Umgebung. Da sich die Mutter aufgrund ihrer Berufstätigkeit nicht in der Lage sah, die mj. Beschwerdeführerin selbst zu erziehen, ersuchte sie a... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 19.06.1989

RS Vfgh 1989/6/19 B1874/88

Index: 61 Familienförderung, Jugendfürsorge61/04 Jugendfürsorge
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z6B-VG Art12 Abs1 Z1B-VG Art18 Abs1B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art94JWG §9JWG §26JWG §26 Abs3Sbg JugendwohlfahrtsO 1956 §26
Leitsatz: Unterbringung eines Kindes auf einem Pflegeplatz im Rahmen der freiwilligen Erziehungshilfe; Maßnahme der Hoheitsverwaltung; kein Entzug des gesetzlichen Richters; kein Verstoß des §26 Abs2 Sbg. gegen den Grundsa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 19.06.1989

RS Vfgh 1989/6/19 B1874/88

Index: 61 Familienförderung, Jugendfürsorge61/04 Jugendfürsorge
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z6B-VG Art12 Abs1 Z1B-VG Art18 Abs1B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art94JWG §9JWG §26JWG §26 Abs3Sbg JugendwohlfahrtsO 1956 §26
Leitsatz: Unterbringung eines Kindes auf einem Pflegeplatz im Rahmen der freiwilligen Erziehungshilfe; Maßnahme der Hoheitsverwaltung; kein Entzug des gesetzlichen Richters; kein Verstoß des §26 Abs2 Sbg. gegen den Grundsa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 19.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/19 B1874/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Die Bezirkshauptmannschaft (BH) Weiz/Stmk. ist Amtsvormund der am 17. März 1984 geborenen Beschwerdeführerin. Den Aktenunterlagen zufolge wohnte die mj. Beschwerdeführerin bis zu ihrem dritten Lebensjahr bei ihrer Großmutter in Graz und in der Folge (seit Dezember 1987) bei ihrer Mutter in Thalgau/Bezirk Salzburg-Umgebung. Da sich die Mutter aufgrund ihrer Berufstätigkeit nicht in der Lage sah, die mj. Beschwerdeführerin selbst zu erziehen, ersuchte sie a... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 19.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/19 B1874/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Die Bezirkshauptmannschaft (BH) Weiz/Stmk. ist Amtsvormund der am 17. März 1984 geborenen Beschwerdeführerin. Den Aktenunterlagen zufolge wohnte die mj. Beschwerdeführerin bis zu ihrem dritten Lebensjahr bei ihrer Großmutter in Graz und in der Folge (seit Dezember 1987) bei ihrer Mutter in Thalgau/Bezirk Salzburg-Umgebung. Da sich die Mutter aufgrund ihrer Berufstätigkeit nicht in der Lage sah, die mj. Beschwerdeführerin selbst zu erziehen, ersuchte sie a... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 19.06.1989

RS Vfgh 1989/6/19 B1874/88

Index: 61 Familienförderung, Jugendfürsorge61/04 Jugendfürsorge
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z6B-VG Art12 Abs1 Z1B-VG Art18 Abs1B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art94JWG §9JWG §26JWG §26 Abs3Sbg JugendwohlfahrtsO 1956 §26
Leitsatz: Unterbringung eines Kindes auf einem Pflegeplatz im Rahmen der freiwilligen Erziehungshilfe; Maßnahme der Hoheitsverwaltung; kein Entzug des gesetzlichen Richters; kein Verstoß des §26 Abs2 Sbg. gegen den Grundsa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 19.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/19 B1874/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Die Bezirkshauptmannschaft (BH) Weiz/Stmk. ist Amtsvormund der am 17. März 1984 geborenen Beschwerdeführerin. Den Aktenunterlagen zufolge wohnte die mj. Beschwerdeführerin bis zu ihrem dritten Lebensjahr bei ihrer Großmutter in Graz und in der Folge (seit Dezember 1987) bei ihrer Mutter in Thalgau/Bezirk Salzburg-Umgebung. Da sich die Mutter aufgrund ihrer Berufstätigkeit nicht in der Lage sah, die mj. Beschwerdeführerin selbst zu erziehen, ersuchte sie a... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 19.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/19 B1874/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Die Bezirkshauptmannschaft (BH) Weiz/Stmk. ist Amtsvormund der am 17. März 1984 geborenen Beschwerdeführerin. Den Aktenunterlagen zufolge wohnte die mj. Beschwerdeführerin bis zu ihrem dritten Lebensjahr bei ihrer Großmutter in Graz und in der Folge (seit Dezember 1987) bei ihrer Mutter in Thalgau/Bezirk Salzburg-Umgebung. Da sich die Mutter aufgrund ihrer Berufstätigkeit nicht in der Lage sah, die mj. Beschwerdeführerin selbst zu erziehen, ersuchte sie a... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 19.06.1989

Entscheidungen 1.801-1.830 von 2.857

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