Entscheidungsgründe: I. 1. Mit seiner Beschwerde gemäß Art144 B-VG macht der Beschwerdeführer geltend, daß ihn der angefochtene Berufungsbescheid, mit dem er wegen Übertretung eines Fahrverbots bestraft wurde, in seinen Rechten wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung verletze. Der angefochtene Bescheid stütze sich auf die seiner Meinung nach gesetzwidrige Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 10. Juni 1999, mit der ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit seiner Beschwerde gemäß Art144 B-VG macht der Beschwerdeführer geltend, daß ihn der angefochtene Berufungsbescheid, mit dem er wegen Übertretung eines Fahrverbots bestraft wurde, in seinen Rechten wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung verletze. Der angefochtene Bescheid stütze sich auf die seiner Meinung nach gesetzwidrige Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 10. Juni 1999, mit der ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art4 Abs2B-VG Art139 Abs6B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallFahrverbotsV der BH Kitzbühel vom 10.06.99 für LKW über 7.5 t auf der B 161 Paß ThurnVfGG §88
Leitsatz: Abweisung der Beschwerden im Anlaßfall wegen Bestrafung infolge der
Übertretung eines Fahrverbots (LKW-Fahrverbot am Paß Thurn); weitere
Anwendbarkeit des Grundtatbestandes des Fahrverbotes au... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen "die am 6.11.1989, vor 16,00 Uhr seitens des Bundesministeriums für Inneres erfolgte Veranlassung der Falschmeldung der APA, des ORF und des KURIER, der Vortrag (des Beschwerdeführers) vom 6.11.1989, 19,00 Uhr, in 1130 Wien, Parkhotel Schönbrunn, sei durch das Bundesministerium für Inneres untersagt worden" und gegen "die Anordnung vom 6.11.1989, ca. 19,00 Uhr, wonach die i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Notariatsakt vom 23. Juni 1988 schenkte E P als Geschenkgeber der S Church als Geschenknehmer die Liegenschaften EZ 152, 153, 154 und 165 der Gp. Itter sowie die Liegenschaft EZ 575 Gp. Brixen i.Th. 2.1. Mit Bescheid der Grundverkehrsbehörden Itter und Brixen i.Th. wurden diesen Rechtserwerben mit der
Begründung: die Zustimmung erteilt, daß die Schenkungsnehmerin eine ausländische Gesellschaft mit Sitz in den USA sei und im Hinblick auf den beste... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verw.akt StGG Art5 MRK Art6 Abs1 / Verfahrensgarantien Tir GVG 1983 §4 Abs2 lita Tir GVG 1983 §4 Abs2 litb
Rechtssatz: Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Ausländergrunderwerbs aufgrund der Annahme drohender Überfremdung und mangels eines dauernden Wohnbedarfs der Erwerberin; keine Verletzung des Eig... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb V-ÜG 1929 ArtII §4 Abs2
Leitsatz: Unzulässigkeit der Beschwerdeführung gegen die Veranlassung von
Pressefalschmeldungen durch das Bundesministerium für Inneres und
gegen die Erlassung einer Verordnung gemäß ArtII §4 Abs2 V-ÜG
1929 (Aufforderung zum Verlassen eines Saales) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Beim Verfassungsgerichtshof sind Verordnungsprüfungsverfahren aufgrund folgender Anlaßfälle anhängig: 1.1. V104/89 (Anlaßfall B1119/88): Mit Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Linz-Steueramt vom 11. Dezember 1986 wurde der K reg. Gen.m.b.H. Getränkesteuer in Höhe von S 471.476,-- zuzüglich eines Säumniszuschlages in Höhe von S 18.859,-- nachträglich vorgeschrieben, weil anläßlich einer durchgeführten Getränkesteuerprüfung für den Ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. DDr. G G machte in einer am 31. Mai 1988 bei der Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes überreichten Beschwerde gemäß §27 Abs1 Z1 lita RFG geltend, er sei als Inhaber einer (kraft §20 Abs1 RFG zum Empfang der Fernsehrundfunksendungen des Österreichischen Rundfunks (ORF) berechtigenden) Fernsehrundfunk-Bewilligung durch eine vom ORF zu verantwortende "Rechtsverletzung unmittelbar geschädigt" worden, nämlich dadurch, daß der ORF der K Gesellschaft ... mehr lesen...
Index: 16 Medienrecht16/02 Rundfunk
Norm: B-VG Art4 Abs2B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt / Willkür keineB-VG Art83 Abs2 / Rechtmäßigkeit materiell-rechtlicheMRK Art10RundfunkG §20RundfunkG §27 Abs1 Z1 lita
Leitsatz: Feststellung, daß der ORF durch die Einräumung des
Ausschließlichkeitsrechtes für das 3-SAT-Programm an zwei
Kabel-TV-Gesellschaften das Rundfunkgesetz nicht verletzt habe; kein
Entzug des gesetzlichen Richters; keine Verletz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Tiroler Landesregierung hat am 21. März 1986 auf der Loferer Straße B 312 von km 0,00 in Kirchbichl bis km 49,63 in Waidring zur Fernhaltung von Lärmbelästigungen durch den Schwerverkehr in der Nacht zum Schutz der Bevölkerung ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t für die Zeit von jeweils 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr unter Berufung auf §§43 Abs2 litb und 94a StVO 1960 verordnet. Ausgenommen... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art4 Abs2B-VG Art10 Abs1 Z9B-VG Art11 Abs1 Z4StVO 1960 §§94 ffAbkommen vom 14.9.1955, BGBl 241/1957, zwischen der Republik Österreich und der BRD betreffend Erleichterungen im StraßendurchgangsverkehrVerordnung der Tiroler Landesregierung vom 21.3.1986, betreffend ein Nachtfahrverbot für Schwerfahrzeuge auf einem Teilstück der Loferer Straße B 312StVO 1960 §43 Abs2 litb... mehr lesen...