Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5FinStrG §89 Abs1 Beachte ähnlich Erk. B102/81 vom gleichen Tag
Rechtssatz: Finanzstrafgesetz; §89 Abs1 keine gesetzliche Grundlage für eine - nicht bescheidmäßig verfügte, als Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt zu beurteilende - Beschlagnahme; Verletzu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit einer auf §89 Abs1 FinStrG gestützten schriftlichen "Beschlagnahmeanordnung" verfügte das Finanzamt Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz im Zuge eines Finanzstrafverfahrens am 22. Jänner 1981 zur Z 88/80 die Beschlagnahme der als Beweismittel in Betracht kommenden "gesamten Buchhaltungs- und Schriftverkehrsunterlagen der (Salzburger) Fa. P. Beratungs-GesmbH". In Berufung darauf nahmen Organe dieser Behörde am 27. Jänner 1981 in Räumlic... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5FinStrG §89 Abs1 Beachte ähnlich Erk. B102/81 vom gleichen Tag
Rechtssatz: Finanzstrafgesetz; §89 Abs1 keine gesetzliche Grundlage für eine - nicht bescheidmäßig verfügte, als Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt zu beurteilende - Beschlagnahme; Verletzu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit einer auf §89 Abs1 FinStrG gestützten schriftlichen "Beschlagnahmeanordnung" verfügte das Finanzamt Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz im Zuge eines Finanzstrafverfahrens am 22. Jänner 1981 zur Z 88/80 die Beschlagnahme der als Beweismittel in Betracht kommenden "gesamten Buchhaltungs- und Schriftverkehrsunterlagen der (Salzburger) Fa. P. Beratungs-GesmbH". In Berufung darauf nahmen Organe dieser Behörde am 27. Jänner 1981 in Räumlic... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5FinStrG §89 Abs1 Beachte ähnlich Erk. B102/81 vom gleichen Tag
Rechtssatz: Finanzstrafgesetz; §89 Abs1 keine gesetzliche Grundlage für eine - nicht bescheidmäßig verfügte, als Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt zu beurteilende - Beschlagnahme; Verletzu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit einer auf §89 Abs1 FinStrG gestützten schriftlichen "Beschlagnahmeanordnung" verfügte das Finanzamt Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz im Zuge eines Finanzstrafverfahrens am 22. Jänner 1981 zur Z 88/80 die Beschlagnahme der als Beweismittel in Betracht kommenden "gesamten Buchhaltungs- und Schriftverkehrsunterlagen der (Salzburger) Fa. P. Beratungs-GesmbH". In Berufung darauf nahmen Organe dieser Behörde am 27. Jänner 1981 in Räumlic... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5FinStrG §89 Abs1 Beachte ähnlich Erk. B102/81 vom gleichen Tag
Rechtssatz: Finanzstrafgesetz; §89 Abs1 keine gesetzliche Grundlage für eine - nicht bescheidmäßig verfügte, als Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt zu beurteilende - Beschlagnahme; Verletzu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit einer auf §89 Abs1 FinStrG gestützten schriftlichen "Beschlagnahmeanordnung" verfügte das Finanzamt Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz im Zuge eines Finanzstrafverfahrens am 22. Jänner 1981 zur Z 88/80 die Beschlagnahme der als Beweismittel in Betracht kommenden "gesamten Buchhaltungs- und Schriftverkehrsunterlagen der (Salzburger) Fa. P. Beratungs-GesmbH". In Berufung darauf nahmen Organe dieser Behörde am 27. Jänner 1981 in Räumlic... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5FinStrG §89 Abs1 Beachte ähnlich Erk. B102/81 vom gleichen Tag
Rechtssatz: Finanzstrafgesetz; §89 Abs1 keine gesetzliche Grundlage für eine - nicht bescheidmäßig verfügte, als Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt zu beurteilende - Beschlagnahme; Verletzu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit einer auf §89 Abs1 FinStrG gestützten schriftlichen "Beschlagnahmeanordnung" verfügte das Finanzamt Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz im Zuge eines Finanzstrafverfahrens am 22. Jänner 1981 zur Z 88/80 die Beschlagnahme der als Beweismittel in Betracht kommenden "gesamten Buchhaltungs- und Schriftverkehrsunterlagen der (Salzburger) Fa. P. Beratungs-GesmbH". In Berufung darauf nahmen Organe dieser Behörde am 27. Jänner 1981 in Räumlic... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5FinStrG §89 Abs1 Beachte ähnlich Erk. B102/81 vom gleichen Tag
Rechtssatz: Finanzstrafgesetz; §89 Abs1 keine gesetzliche Grundlage für eine - nicht bescheidmäßig verfügte, als Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt zu beurteilende - Beschlagnahme; Verletzu... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5FinStrG §89 Abs1 Beachte ähnlich Erk. B102/81 vom gleichen Tag
Rechtssatz: Finanzstrafgesetz; §89 Abs1 keine gesetzliche Grundlage für eine - nicht bescheidmäßig verfügte, als Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt zu beurteilende - Beschlagnahme; Verletzu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1.a) Die "Aktion Neue Rechte-ANR" - eine nach dem Parteiengesetz, BGBl. 404/1975, gebildete politische Partei - hat der Bundespolizeidirektion Wien mit Schreiben vom 5. Juni 1978 die Abhaltung einer öffentlichen Versammlung für den 17. Juni 1978, 20.00 Uhr, im Gasthof Sitler, 1140 Wien, Linzerstraße 105, angezeigt. Der Zweck der Versammlung wird in dieser Anzeige nicht angeführt. Der Eingabe war jedoch ein hektrographiertes Rundschreiben mit folgendem Text... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit einem für den Milchwirtschaftsfonds von dessen Obmann und Geschäftsführer gezeichneten Bescheid vom 11. Oktober 1979 wurde der beschwerdeführenden Genossenschaft gemäß §57m Abs4, letzter Satz, des Marktordnungsgesetzes 1967 idF der Nov. BGBl. 269/1978 und 672/1978 im Zusammenhalt mit §201 BAO die Vorauszahlung auf die Beitragsschuld des zusätzlichen Absatzförderungsbeitrages für Juli 1979 in der Höhe von S 108.410,24 vorgeschrieben. Gegen diesen Be... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung55/01 Wirtschaftslenkung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallStGG Art5MOG 1967 §57m Abs4 letzter Satz Beachte Anlaßfall zu VfSlg. 9305/1981
Rechtssatz: Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 28. Juni 1979, Z 13.285-I 3/79, über die Festsetzung der Absatzförderungsbeiträge im Bereich der Milchwirtschaft; Verletzung des Eigentumsrechtes nach Aufhebung ei... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art12 / VersammlungsrechtStV Wien 1955 Art4StV Wien 1955 Art6VersammlungsG §1VersammlungsG §6
Rechtssatz: Versammlungsgesetz 1953; rechtmäßige Untersagung einer Versammlung gemäß §6 (Gefährdung des öffentlichen Wohles durch großdeutsche Propaganda) Entscheidungstexte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Mit Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde Puchberg vom 1. März 1978 wurde der Ersten burgenländischen gemeinnützigen Siedlungsgenossenschaft reg. Gen. m. b. H., mit dem Sitz in P., Bgld., die Bewilligung zur Errichtung einer Wohnhausanlage auf dem Grundstück Nr. 2237/1 KG P. erteilt. Die dagegen vom Beschwerdeführer als Anrainer erhobene Berufung wurde mit dem Bescheid des Gemeinderates der Marktgemeinde Puchberg vom 30. März 1978 gemäß §66 Abs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Der Beschwerdeführer steht als Fachoberinspektor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Seine Dienststelle ist das Amt der Tir. Landesregierung. Für im Feber 1977 unternommene Dienstreisen machte er einen Gebührenanspruch von S 1.175,- geltend, legte allerdings - aus hier nicht näher zu erörternden Gründen - die Reiserechnung verspätet. Die Landesregierung lehnte es mit Schreiben vom 25. April 1977 - dieses wurde nicht als Beschei... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabAVG §42 Abs1AVG §42 Abs2
Rechtssatz: AVG 1950; keine Bedenken gegen §42 Abs1 und 2; Zurückweisung einer Berufung wegen eingetretener Präklusionsfolgen Entscheidungstexte B 415/78 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 14.12.1981 B ... mehr lesen...
Index: L2 DienstrechtL2200 Landesbedienstete
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallGehG 1956 §20Tir Reisegebührenvorschrift 1967 Beachte Anlaßfall zu VfSlg. 9246/1981
Rechtssatz: Reisegebührenvorschrift 1967 für Bedienstete des Landes Tirol; keine Anwendbarkeit der Reisegebührenvorschrift des Bundes auf Bedienstete des Landes Tirol; kein Entzug des gesetzlichen Richters; keine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Der Beschwerdeführer war Kläger im Verfahren 2 C 550/78 des Bezirksgerichtes Wiener Neustadt. Mit Zahlungsauftrag vom 1. Feber 1979 wurde dem Beschwerdeführer als zahlungspflichtiger Partei vom Kostenbeamten gemäß §1 Z6 litb des Gerichtlichen Einbringungsgesetzes 1962 (GEG 1962), Anlage zur Kundmachung der Bundesregierung vom 18. September 1962, mit der das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1948 wiederverlautbart wurde, BGBl. 288/1962, die Gebühr eines vo... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/04 Sonstiges
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungGebührenanspruchsG 1975 §22 Abs1, §22 Abs2, §22 Abs3GEG 1962 §6 Abs1GEG 1962 §7, §7 Abs1
Rechtssatz: GEG 1962; rechtswidrige Verweigerung einer Sachentscheidung durch Zurückweisung eines Berichtigungsantrages Gebührenanspruchsgesetz 1975; keine Bedenken gegen §22 Abs1; rechtmäßige Zurückwei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß der Beschwerdeführer am 19. Juli 1979 mit seinem Moped zu einem Freund nach Wien 23; E-straße 133 gefahren sei. Kurz nach dem Eintreffen des Beschwerdeführers seien zwei Sicherheitswacheorgane der Bundespolizeidirektion Wien mit einem Streifenwagen erschienen und hätten über den Beschwerdeführer und einige andere Mopedfahrer Organmandate wegen Lärmerregung verhängt. Nachdem sich die Sicher... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit ihrer an den VfGH gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde beantragten die beiden Beschwerdeführer die kostenpflichtige Feststellung, daß sie durch eine am 8. November 1980 von Gendarmeriebeamten ohne Vorweis oder Nachreichung eines mit Gründen versehenen richterlichen Befehles durchgeführte Hausdurchsuchung im Haus Th., O. Nr. 59, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Hausrecht (Art9 StGG) verletzt worden seien. 1.2. Die Bezirkshauptmannschaft ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Hausdurchsuchung
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Hausdurchsuchung in Vollziehung eines richterlichen Befehles - Gerichtsakt; keine Überschreitung der Ermächtigung Entscheidungstexte B 650/80 Entscheidungstext VfGH Beschluss 2... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationMRK Art5 Abs1StGG Art8ABGB §154 Abs3 idF BGBl 403/1977 PersFrSchG §4StPO §175StPO §177, §177 Abs2ZPO §2
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; rechtmäßige Verhaftung nach §177 Abs1 Z1 StPO Entscheidungstexte B 372/79 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Begründung: 1. In der unter Berufung auf Art144 B-VG erhobenen Beschwerde wird vom Beschwerdeführer - er ist von Beruf Rechtsanwalt - vorgebracht, er habe am 3. September 1980 aus beruflichen Gründen in das Dorotheum fahren müssen. Als er hiezu über den Michaelerplatz zum Josefsplatz im 1. Wr. Gemeindebezirk habe fahren wollen, um dort seinen Wagen in der Kurzparkzone abzustellen, sei er bei der Einmündung der Herrengasse in den Michaelerplatz um 12.21 Uhr von einem Sicherheitswac... mehr lesen...
Begründung: 1. In der unter Berufung auf Art144 B-VG erhobenen Beschwerde wird vom Beschwerdeführer - er ist von Beruf Rechtsanwalt - vorgebracht, er habe am 3. September 1980 aus beruflichen Gründen in das Dorotheum fahren müssen. Als er hiezu über den Michaelerplatz zum Josefsplatz im 1. Wr. Gemeindebezirk habe fahren wollen, um dort seinen Wagen in der Kurzparkzone abzustellen, sei er bei der Einmündung der Herrengasse in den Michaelerplatz um 12.21 Uhr von einem Sicherheitswac... mehr lesen...
Begründung: 1. In der unter Berufung auf Art144 B-VG erhobenen Beschwerde wird vom Beschwerdeführer - er ist von Beruf Rechtsanwalt - vorgebracht, er habe am 3. September 1980 aus beruflichen Gründen in das Dorotheum fahren müssen. Als er hiezu über den Michaelerplatz zum Josefsplatz im 1. Wr. Gemeindebezirk habe fahren wollen, um dort seinen Wagen in der Kurzparkzone abzustellen, sei er bei der Einmündung der Herrengasse in den Michaelerplatz um 12.21 Uhr von einem Sicherheitswac... mehr lesen...
Begründung: 1. In der unter Berufung auf Art144 B-VG erhobenen Beschwerde wird vom Beschwerdeführer - er ist von Beruf Rechtsanwalt - vorgebracht, er habe am 3. September 1980 aus beruflichen Gründen in das Dorotheum fahren müssen. Als er hiezu über den Michaelerplatz zum Josefsplatz im 1. Wr. Gemeindebezirk habe fahren wollen, um dort seinen Wagen in der Kurzparkzone abzustellen, sei er bei der Einmündung der Herrengasse in den Michaelerplatz um 12.21 Uhr von einem Sicherheitswac... mehr lesen...