Begründung: I. 1. Wegen des Verdachtes, am 18. Dezember 1979 als Angehöriger der Heeressport- und Nahkampfschule (HSNS) in Wiener Neustadt Sprengstoff gestohlen zu haben, war der Beschwerdeführer vom 20. Dezember 1979, 14,00 Uhr bis 22. Dezember 1979, 14,00 Uhr bei der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt in Haft. Auf Grund eines richterlichen Haftbefehles vom 22. Dezember 1979 wurde er sodann dem Gefangenenhaus des Kreisgerichtes Wiener Neustadt überstellt. Von dort wurde er ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsgewalt unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für die behaupteten Mißhandlungen des Beschwerdeführers - Unzulässigkeit der Beschwerde mangels eines geeigneten Beschwerdegegenstandes Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Wegen des Verdachtes, am 18. Dezember 1979 als Angehöriger der Heeressport- und Nahkampfschule (HSNS) in Wiener Neustadt Sprengstoff gestohlen zu haben, war der Beschwerdeführer vom 20. Dezember 1979, 14,00 Uhr bis 22. Dezember 1979, 14,00 Uhr bei der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt in Haft. Auf Grund eines richterlichen Haftbefehles vom 22. Dezember 1979 wurde er sodann dem Gefangenenhaus des Kreisgerichtes Wiener Neustadt überstellt. Von dort wurde er ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsgewalt unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für die behaupteten Mißhandlungen des Beschwerdeführers - Unzulässigkeit der Beschwerde mangels eines geeigneten Beschwerdegegenstandes Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Wegen des Verdachtes, am 18. Dezember 1979 als Angehöriger der Heeressport- und Nahkampfschule (HSNS) in Wiener Neustadt Sprengstoff gestohlen zu haben, war der Beschwerdeführer vom 20. Dezember 1979, 14,00 Uhr bis 22. Dezember 1979, 14,00 Uhr bei der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt in Haft. Auf Grund eines richterlichen Haftbefehles vom 22. Dezember 1979 wurde er sodann dem Gefangenenhaus des Kreisgerichtes Wiener Neustadt überstellt. Von dort wurde er ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsgewalt unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für die behaupteten Mißhandlungen des Beschwerdeführers - Unzulässigkeit der Beschwerde mangels eines geeigneten Beschwerdegegenstandes Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Wegen des Verdachtes, am 18. Dezember 1979 als Angehöriger der Heeressport- und Nahkampfschule (HSNS) in Wiener Neustadt Sprengstoff gestohlen zu haben, war der Beschwerdeführer vom 20. Dezember 1979, 14,00 Uhr bis 22. Dezember 1979, 14,00 Uhr bei der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt in Haft. Auf Grund eines richterlichen Haftbefehles vom 22. Dezember 1979 wurde er sodann dem Gefangenenhaus des Kreisgerichtes Wiener Neustadt überstellt. Von dort wurde er ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsgewalt unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für die behaupteten Mißhandlungen des Beschwerdeführers - Unzulässigkeit der Beschwerde mangels eines geeigneten Beschwerdegegenstandes Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Wegen des Verdachtes, am 18. Dezember 1979 als Angehöriger der Heeressport- und Nahkampfschule (HSNS) in Wiener Neustadt Sprengstoff gestohlen zu haben, war der Beschwerdeführer vom 20. Dezember 1979, 14,00 Uhr bis 22. Dezember 1979, 14,00 Uhr bei der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt in Haft. Auf Grund eines richterlichen Haftbefehles vom 22. Dezember 1979 wurde er sodann dem Gefangenenhaus des Kreisgerichtes Wiener Neustadt überstellt. Von dort wurde er ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsgewalt unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für die behaupteten Mißhandlungen des Beschwerdeführers - Unzulässigkeit der Beschwerde mangels eines geeigneten Beschwerdegegenstandes Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Wegen des Verdachtes, am 18. Dezember 1979 als Angehöriger der Heeressport- und Nahkampfschule (HSNS) in Wiener Neustadt Sprengstoff gestohlen zu haben, war der Beschwerdeführer vom 20. Dezember 1979, 14,00 Uhr bis 22. Dezember 1979, 14,00 Uhr bei der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt in Haft. Auf Grund eines richterlichen Haftbefehles vom 22. Dezember 1979 wurde er sodann dem Gefangenenhaus des Kreisgerichtes Wiener Neustadt überstellt. Von dort wurde er ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsgewalt unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für die behaupteten Mißhandlungen des Beschwerdeführers - Unzulässigkeit der Beschwerde mangels eines geeigneten Beschwerdegegenstandes Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Wegen des Verdachtes, am 18. Dezember 1979 als Angehöriger der Heeressport- und Nahkampfschule (HSNS) in Wiener Neustadt Sprengstoff gestohlen zu haben, war der Beschwerdeführer vom 20. Dezember 1979, 14,00 Uhr bis 22. Dezember 1979, 14,00 Uhr bei der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt in Haft. Auf Grund eines richterlichen Haftbefehles vom 22. Dezember 1979 wurde er sodann dem Gefangenenhaus des Kreisgerichtes Wiener Neustadt überstellt. Von dort wurde er ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsgewalt unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für die behaupteten Mißhandlungen des Beschwerdeführers - Unzulässigkeit der Beschwerde mangels eines geeigneten Beschwerdegegenstandes Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Wegen des Verdachtes, am 18. Dezember 1979 als Angehöriger der Heeressport- und Nahkampfschule (HSNS) in Wiener Neustadt Sprengstoff gestohlen zu haben, war der Beschwerdeführer vom 20. Dezember 1979, 14,00 Uhr bis 22. Dezember 1979, 14,00 Uhr bei der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt in Haft. Auf Grund eines richterlichen Haftbefehles vom 22. Dezember 1979 wurde er sodann dem Gefangenenhaus des Kreisgerichtes Wiener Neustadt überstellt. Von dort wurde er ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsgewalt unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für die behaupteten Mißhandlungen des Beschwerdeführers - Unzulässigkeit der Beschwerde mangels eines geeigneten Beschwerdegegenstandes Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Wegen des Verdachtes, am 18. Dezember 1979 als Angehöriger der Heeressport- und Nahkampfschule (HSNS) in Wiener Neustadt Sprengstoff gestohlen zu haben, war der Beschwerdeführer vom 20. Dezember 1979, 14,00 Uhr bis 22. Dezember 1979, 14,00 Uhr bei der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt in Haft. Auf Grund eines richterlichen Haftbefehles vom 22. Dezember 1979 wurde er sodann dem Gefangenenhaus des Kreisgerichtes Wiener Neustadt überstellt. Von dort wurde er ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsgewalt unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für die behaupteten Mißhandlungen des Beschwerdeführers - Unzulässigkeit der Beschwerde mangels eines geeigneten Beschwerdegegenstandes Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Wegen des Verdachtes, am 18. Dezember 1979 als Angehöriger der Heeressport- und Nahkampfschule (HSNS) in Wiener Neustadt Sprengstoff gestohlen zu haben, war der Beschwerdeführer vom 20. Dezember 1979, 14,00 Uhr bis 22. Dezember 1979, 14,00 Uhr bei der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt in Haft. Auf Grund eines richterlichen Haftbefehles vom 22. Dezember 1979 wurde er sodann dem Gefangenenhaus des Kreisgerichtes Wiener Neustadt überstellt. Von dort wurde er ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsgewalt unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für die behaupteten Mißhandlungen des Beschwerdeführers - Unzulässigkeit der Beschwerde mangels eines geeigneten Beschwerdegegenstandes Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Wegen des Verdachtes, am 18. Dezember 1979 als Angehöriger der Heeressport- und Nahkampfschule (HSNS) in Wiener Neustadt Sprengstoff gestohlen zu haben, war der Beschwerdeführer vom 20. Dezember 1979, 14,00 Uhr bis 22. Dezember 1979, 14,00 Uhr bei der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt in Haft. Auf Grund eines richterlichen Haftbefehles vom 22. Dezember 1979 wurde er sodann dem Gefangenenhaus des Kreisgerichtes Wiener Neustadt überstellt. Von dort wurde er ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsgewalt unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für die behaupteten Mißhandlungen des Beschwerdeführers - Unzulässigkeit der Beschwerde mangels eines geeigneten Beschwerdegegenstandes Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationBAO §115UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litc
Rechtssatz: UStG 1972; gleichheitwidrige Anwendung des §10 Abs2 Z7 litc Entscheidungstexte B 204,211/77 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 25.02.1982 B 204,211/77 Schlagworte Umsatzsteuer, Steuersätze (U... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. In dem beim Kreisgericht Wiener Neustadt zum AZ Vr 1661/80 anhängigen Strafverfahren gegen J. G. ua. wegen des Verdachtes eines Finanzvergehens fand nachts zum 21. Dezember 1980 zufolge eines journalrichterlichen Hausdurchsuchungsbefehls in den Räumlichkeiten der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH eine Hausdurchsuchung statt, die gemäß §197 FinStrG von Organen des Finanzamtes Neunkirchen durchgeführt wurde. Dabei wurden ua. zwei Sparbücher des J. P. mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. In dem beim Kreisgericht Wiener Neustadt zum AZ Vr 1661/80 anhängigen Strafverfahren gegen J. G. ua. wegen des Verdachtes eines Finanzvergehens fand nachts zum 21. Dezember 1980 zufolge eines journalrichterlichen Hausdurchsuchungsbefehls in den Räumlichkeiten der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH eine Hausdurchsuchung statt, die gemäß §197 FinStrG von Organen des Finanzamtes Neunkirchen durchgeführt wurde. Dabei wurden ua. zwei Sparbücher des J. P. mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Der Beschwerdeführer M. R. ist seit 1961 als selbständiger Innenarchitekt tätig. Er befaßt sich mit der Planung, Überwachung und Leitung der Errichtung und Einrichtung von Geschäftsräumen, Büros und Verwaltungsgebäuden. Weiters führt er fachtechnische Untersuchungen durch, erstattet Gutachten und Schätzungen und berät und vertritt seine Klienten in einschlägigen Angelegenheiten vor den Behörden. b) Das Finanzamt Graz-Stadt schrieb mit Umsatzsteuerbes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. In dem beim Kreisgericht Wiener Neustadt zum AZ Vr 1661/80 anhängigen Strafverfahren gegen J. G. ua. wegen des Verdachtes eines Finanzvergehens fand nachts zum 21. Dezember 1980 zufolge eines journalrichterlichen Hausdurchsuchungsbefehls in den Räumlichkeiten der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH eine Hausdurchsuchung statt, die gemäß §197 FinStrG von Organen des Finanzamtes Neunkirchen durchgeführt wurde. Dabei wurden ua. zwei Sparbücher des J. P. mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. In dem beim Kreisgericht Wiener Neustadt zum AZ Vr 1661/80 anhängigen Strafverfahren gegen J. G. ua. wegen des Verdachtes eines Finanzvergehens fand nachts zum 21. Dezember 1980 zufolge eines journalrichterlichen Hausdurchsuchungsbefehls in den Räumlichkeiten der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH eine Hausdurchsuchung statt, die gemäß §197 FinStrG von Organen des Finanzamtes Neunkirchen durchgeführt wurde. Dabei wurden ua. zwei Sparbücher des J. P. mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. In dem beim Kreisgericht Wiener Neustadt zum AZ Vr 1661/80 anhängigen Strafverfahren gegen J. G. ua. wegen des Verdachtes eines Finanzvergehens fand nachts zum 21. Dezember 1980 zufolge eines journalrichterlichen Hausdurchsuchungsbefehls in den Räumlichkeiten der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH eine Hausdurchsuchung statt, die gemäß §197 FinStrG von Organen des Finanzamtes Neunkirchen durchgeführt wurde. Dabei wurden ua. zwei Sparbücher des J. P. mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. In dem beim Kreisgericht Wiener Neustadt zum AZ Vr 1661/80 anhängigen Strafverfahren gegen J. G. ua. wegen des Verdachtes eines Finanzvergehens fand nachts zum 21. Dezember 1980 zufolge eines journalrichterlichen Hausdurchsuchungsbefehls in den Räumlichkeiten der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH eine Hausdurchsuchung statt, die gemäß §197 FinStrG von Organen des Finanzamtes Neunkirchen durchgeführt wurde. Dabei wurden ua. zwei Sparbücher des J. P. mi... mehr lesen...