Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5FernmeldeG §3 Abs1FernmeldeG §4 Abs2FernmeldeG §26 Abs1FernmeldeG §28 Abs2PrivatfernmeldeanlagenV §12 Abs1VStG §39 Abs2
Rechtssatz: Fernmeldegesetz; Privatfernmeldeanlagenverordnung; Beschlagnahme eines Sprechfunkgerätes; keine denkunmögliche Gesetzesanwendung Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer eines Sprechfunkgerätes, Type Zodiac, M-5012 OE, samt zugehöriger Ausstattung. Am 5. September 1979 erschienen in der Wohnung des Beschwerdeführers in Wien Beamte der Post- und Telegraphendirektion für Wien, NÖ und Bgld. Sie beschlagnahmten das Gerät samt Zubehör unter Hinweis darauf, daß das bezeichnete Funkgerät als ortsfeste Funkstelle errichtet und eine fernmeldebehördliche Bewilligung hiefür nicht erteilt worden... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5FernmeldeG §3 Abs1FernmeldeG §4 Abs2FernmeldeG §26 Abs1FernmeldeG §28 Abs2PrivatfernmeldeanlagenV §12 Abs1VStG §39 Abs2
Rechtssatz: Fernmeldegesetz; Privatfernmeldeanlagenverordnung; Beschlagnahme eines Sprechfunkgerätes; keine denkunmögliche Gesetzesanwendung Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer eines Sprechfunkgerätes, Type Zodiac, M-5012 OE, samt zugehöriger Ausstattung. Am 5. September 1979 erschienen in der Wohnung des Beschwerdeführers in Wien Beamte der Post- und Telegraphendirektion für Wien, NÖ und Bgld. Sie beschlagnahmten das Gerät samt Zubehör unter Hinweis darauf, daß das bezeichnete Funkgerät als ortsfeste Funkstelle errichtet und eine fernmeldebehördliche Bewilligung hiefür nicht erteilt worden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer eines Sprechfunkgerätes, Type Zodiac, M-5012 OE, samt zugehöriger Ausstattung. Am 5. September 1979 erschienen in der Wohnung des Beschwerdeführers in Wien Beamte der Post- und Telegraphendirektion für Wien, NÖ und Bgld. Sie beschlagnahmten das Gerät samt Zubehör unter Hinweis darauf, daß das bezeichnete Funkgerät als ortsfeste Funkstelle errichtet und eine fernmeldebehördliche Bewilligung hiefür nicht erteilt worden... mehr lesen...
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Rechtssatz: Fernmeldegesetz; Privatfernmeldeanlagenverordnung; Beschlagnahme eines Sprechfunkgerätes; keine denkunmögliche Gesetzesanwendung Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer eines Sprechfunkgerätes, Type Zodiac, M-5012 OE, samt zugehöriger Ausstattung. Am 5. September 1979 erschienen in der Wohnung des Beschwerdeführers in Wien Beamte der Post- und Telegraphendirektion für Wien, NÖ und Bgld. Sie beschlagnahmten das Gerät samt Zubehör unter Hinweis darauf, daß das bezeichnete Funkgerät als ortsfeste Funkstelle errichtet und eine fernmeldebehördliche Bewilligung hiefür nicht erteilt worden... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5FernmeldeG §3 Abs1FernmeldeG §4 Abs2FernmeldeG §26 Abs1FernmeldeG §28 Abs2PrivatfernmeldeanlagenV §12 Abs1VStG §39 Abs2
Rechtssatz: Fernmeldegesetz; Privatfernmeldeanlagenverordnung; Beschlagnahme eines Sprechfunkgerätes; keine denkunmögliche Gesetzesanwendung Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer eines Sprechfunkgerätes, Type Zodiac, M-5012 OE, samt zugehöriger Ausstattung. Am 5. September 1979 erschienen in der Wohnung des Beschwerdeführers in Wien Beamte der Post- und Telegraphendirektion für Wien, NÖ und Bgld. Sie beschlagnahmten das Gerät samt Zubehör unter Hinweis darauf, daß das bezeichnete Funkgerät als ortsfeste Funkstelle errichtet und eine fernmeldebehördliche Bewilligung hiefür nicht erteilt worden... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5FernmeldeG §3 Abs1FernmeldeG §4 Abs2FernmeldeG §26 Abs1FernmeldeG §28 Abs2PrivatfernmeldeanlagenV §12 Abs1VStG §39 Abs2
Rechtssatz: Fernmeldegesetz; Privatfernmeldeanlagenverordnung; Beschlagnahme eines Sprechfunkgerätes; keine denkunmögliche Gesetzesanwendung Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer eines Sprechfunkgerätes, Type Zodiac, M-5012 OE, samt zugehöriger Ausstattung. Am 5. September 1979 erschienen in der Wohnung des Beschwerdeführers in Wien Beamte der Post- und Telegraphendirektion für Wien, NÖ und Bgld. Sie beschlagnahmten das Gerät samt Zubehör unter Hinweis darauf, daß das bezeichnete Funkgerät als ortsfeste Funkstelle errichtet und eine fernmeldebehördliche Bewilligung hiefür nicht erteilt worden... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5FernmeldeG §3 Abs1FernmeldeG §4 Abs2FernmeldeG §26 Abs1FernmeldeG §28 Abs2PrivatfernmeldeanlagenV §12 Abs1VStG §39 Abs2
Rechtssatz: Fernmeldegesetz; Privatfernmeldeanlagenverordnung; Beschlagnahme eines Sprechfunkgerätes; keine denkunmögliche Gesetzesanwendung Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer eines Sprechfunkgerätes, Type Zodiac, M-5012 OE, samt zugehöriger Ausstattung. Am 5. September 1979 erschienen in der Wohnung des Beschwerdeführers in Wien Beamte der Post- und Telegraphendirektion für Wien, NÖ und Bgld. Sie beschlagnahmten das Gerät samt Zubehör unter Hinweis darauf, daß das bezeichnete Funkgerät als ortsfeste Funkstelle errichtet und eine fernmeldebehördliche Bewilligung hiefür nicht erteilt worden... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5FernmeldeG §3 Abs1FernmeldeG §4 Abs2FernmeldeG §26 Abs1FernmeldeG §28 Abs2PrivatfernmeldeanlagenV §12 Abs1VStG §39 Abs2
Rechtssatz: Fernmeldegesetz; Privatfernmeldeanlagenverordnung; Beschlagnahme eines Sprechfunkgerätes; keine denkunmögliche Gesetzesanwendung Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer eines Sprechfunkgerätes, Type Zodiac, M-5012 OE, samt zugehöriger Ausstattung. Am 5. September 1979 erschienen in der Wohnung des Beschwerdeführers in Wien Beamte der Post- und Telegraphendirektion für Wien, NÖ und Bgld. Sie beschlagnahmten das Gerät samt Zubehör unter Hinweis darauf, daß das bezeichnete Funkgerät als ortsfeste Funkstelle errichtet und eine fernmeldebehördliche Bewilligung hiefür nicht erteilt worden... mehr lesen...
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Rechtssatz: Fernmeldegesetz; Privatfernmeldeanlagenverordnung; Beschlagnahme eines Sprechfunkgerätes; keine denkunmögliche Gesetzesanwendung Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer eines Sprechfunkgerätes, Type Zodiac, M-5012 OE, samt zugehöriger Ausstattung. Am 5. September 1979 erschienen in der Wohnung des Beschwerdeführers in Wien Beamte der Post- und Telegraphendirektion für Wien, NÖ und Bgld. Sie beschlagnahmten das Gerät samt Zubehör unter Hinweis darauf, daß das bezeichnete Funkgerät als ortsfeste Funkstelle errichtet und eine fernmeldebehördliche Bewilligung hiefür nicht erteilt worden... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5FernmeldeG §3 Abs1FernmeldeG §4 Abs2FernmeldeG §26 Abs1FernmeldeG §28 Abs2PrivatfernmeldeanlagenV §12 Abs1VStG §39 Abs2
Rechtssatz: Fernmeldegesetz; Privatfernmeldeanlagenverordnung; Beschlagnahme eines Sprechfunkgerätes; keine denkunmögliche Gesetzesanwendung Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer eines Sprechfunkgerätes, Type Zodiac, M-5012 OE, samt zugehöriger Ausstattung. Am 5. September 1979 erschienen in der Wohnung des Beschwerdeführers in Wien Beamte der Post- und Telegraphendirektion für Wien, NÖ und Bgld. Sie beschlagnahmten das Gerät samt Zubehör unter Hinweis darauf, daß das bezeichnete Funkgerät als ortsfeste Funkstelle errichtet und eine fernmeldebehördliche Bewilligung hiefür nicht erteilt worden... mehr lesen...
Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5FernmeldeG §3 Abs1FernmeldeG §4 Abs2FernmeldeG §26 Abs1FernmeldeG §28 Abs2PrivatfernmeldeanlagenV §12 Abs1VStG §39 Abs2
Rechtssatz: Fernmeldegesetz; Privatfernmeldeanlagenverordnung; Beschlagnahme eines Sprechfunkgerätes; keine denkunmögliche Gesetzesanwendung Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5FernmeldeG §3 Abs1FernmeldeG §4 Abs2FernmeldeG §26 Abs1FernmeldeG §28 Abs2PrivatfernmeldeanlagenV §12 Abs1VStG §39 Abs2
Rechtssatz: Fernmeldegesetz; Privatfernmeldeanlagenverordnung; Beschlagnahme eines Sprechfunkgerätes; keine denkunmögliche Gesetzesanwendung Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer - ein österreichischer Staatsbürger - betreibt in Linz einen Handel mit Kraftfahrzeugzubehör und Autoradios; er hat einen ordentlichen Wohnsitz in Linz. Er betreibt auch in der BRD einen Großhandel mit Autozubehör. Der Standort dieses Gewerbeunternehmens ist in D-6337 Leun-Biskirchen, B-weg 12. Der Beschwerdeführer erwarb im August 1981 einen PKW Mercedes 500 SE, der für ihn in der BRD zum Verkehr zugelassen wurde und der das deuts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. In dem beim Kreisgericht Wiener Neustadt zum AZ Vr 1661/80 anhängigen Strafverfahren gegen J. G. ua. wegen des Verdachts eines Finanzvergehens fand nachts zum 21. Dezember 1980 zufolge eines journalrichterlichen Hausdurchsuchungsbefehls in den Räumlichkeiten der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH eine Hausdurchsuchung statt, die gemäß §197 FinStrG von Organen des Finanzamtes Neunkirchen durchgeführt wurde. Dabei wurden ua. drei Sparbücher der A. G. mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. In dem beim Kreisgericht Wiener Neustadt zum AZ Vr 1661/80 anhängigen Strafverfahren gegen J. G. ua. wegen des Verdachts eines Finanzvergehens fand nachts zum 21. Dezember 1980 zufolge eines journalrichterlichen Hausdurchsuchungsbefehls in den Räumlichkeiten der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH eine Hausdurchsuchung statt, die gemäß §197 FinStrG von Organen des Finanzamtes Neunkirchen durchgeführt wurde. Dabei wurden ua. drei Sparbücher der A. G. mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. In einer am 16. Juni 1977 an die "Landeshauptstadt Linz-Baurechtsamt" gerichteten Eingabe brachte die Beschwerdeführerin vor, daß für sie auf dem in ihrem Eigentum stehenden Grundstück 881/2 KG K. die Errichtung eines Bauwerkes zu Zwecken, die mit der Land- und Forstwirtschaft nicht im Zusammenhang stünden, laut Teilbebauungsplan 409, der als Flächenwidmungsplan anzusehen sei, als mit der Flächenwidmung in Widerspruch stehend nicht möglich sei; der Teilbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. In der an den Verfassungsgerichshof gerichteten, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Beschwerdeführerin H. K. - kurz zusammengefaßt - vor, es hätten Beamte des Landesgendarmeriekommandos für OÖ am 20. Mai 1981 abends in der von ihr als Hauptmieterin und ihren Ehemann A. K. bewohnten Wohnung in 4060 Leonding, R-straße Nr. 213, eine gesetzwidrige Hausdurchsuchung vorgenommen. Sie begehrt die kostenpflichtige Feststellung, durch die angefoc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen vor, daß er am 19. März 1980 kurz nach 14,00 Uhr von einem Sicherheitswachebeamten (SWB) der Bundespolizeidirektion Innsbruck deshalb festgenommen worden sei, weil er in Innsbruck am Sparkassenplatz seine Füße auf eine Parkbank gelegt habe. Nach der Festnahme habe der Beamte die Kleidung des Beschwerdeführers durchsucht, worauf dieser - allerdings verge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. In dem beim Kreisgericht Wiener Neustadt zum AZ Vr 1661/80 anhängigen Strafverfahren gegen J. G. ua. wegen des Verdachts eines Finanzvergehens fand nachts zum 21. Dezember 1980 zufolge eines journalrichterlichen Hausdurchsuchungsbefehls in den Räumlichkeiten der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH eine Hausdurchsuchung statt, die gemäß §197 FinStrG von Organen des Finanzamtes Neunkirchen durchgeführt wurde. Dabei wurden ua. drei Sparbücher der A. G. mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. In der an den Verfassungsgerichshof gerichteten, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Beschwerdeführerin H. K. - kurz zusammengefaßt - vor, es hätten Beamte des Landesgendarmeriekommandos für OÖ am 20. Mai 1981 abends in der von ihr als Hauptmieterin und ihren Ehemann A. K. bewohnten Wohnung in 4060 Leonding, R-straße Nr. 213, eine gesetzwidrige Hausdurchsuchung vorgenommen. Sie begehrt die kostenpflichtige Feststellung, durch die angefoc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen vor, daß er am 19. März 1980 kurz nach 14,00 Uhr von einem Sicherheitswachebeamten (SWB) der Bundespolizeidirektion Innsbruck deshalb festgenommen worden sei, weil er in Innsbruck am Sparkassenplatz seine Füße auf eine Parkbank gelegt habe. Nach der Festnahme habe der Beamte die Kleidung des Beschwerdeführers durchsucht, worauf dieser - allerdings verge... mehr lesen...