Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. ist ein in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafter österreichischer Staatsangehöriger. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt er vor, er habe sich am Abend des 17. April 1980 mit mehreren Kollegen im Hotel R in N im S aufgehalten. Gegen 23.00 Uhr habe er beim Verlassen des Hotels festgestellt, daß eine Diskussion zwischen einem seiner Mitarbeiter und zwei Gendarmeriebeamten im Gange war. Gleichzeitig mit ihm hätten noch mehrer... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5StGG Art8AVG §26 Abs3PersFrSchG §4VStG §35 litbVStG §35 litcVStG §36VStG §37VStG §37a
Rechtssatz: StGG Art8; Festnahme und Anhaltung durch §§35 und 36 VStG gedeckt; keine Verletzung der persönlichen Freiheit StGG Art5; keine denkunmögliche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. ist ein in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafter österreichischer Staatsangehöriger. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt er vor, er habe sich am Abend des 17. April 1980 mit mehreren Kollegen im Hotel R in N im S aufgehalten. Gegen 23.00 Uhr habe er beim Verlassen des Hotels festgestellt, daß eine Diskussion zwischen einem seiner Mitarbeiter und zwei Gendarmeriebeamten im Gange war. Gleichzeitig mit ihm hätten noch mehrer... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5StGG Art8AVG §26 Abs3PersFrSchG §4VStG §35 litbVStG §35 litcVStG §36VStG §37VStG §37a
Rechtssatz: StGG Art8; Festnahme und Anhaltung durch §§35 und 36 VStG gedeckt; keine Verletzung der persönlichen Freiheit StGG Art5; keine denkunmögliche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. ist ein in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafter österreichischer Staatsangehöriger. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt er vor, er habe sich am Abend des 17. April 1980 mit mehreren Kollegen im Hotel R in N im S aufgehalten. Gegen 23.00 Uhr habe er beim Verlassen des Hotels festgestellt, daß eine Diskussion zwischen einem seiner Mitarbeiter und zwei Gendarmeriebeamten im Gange war. Gleichzeitig mit ihm hätten noch mehrer... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5StGG Art8AVG §26 Abs3PersFrSchG §4VStG §35 litbVStG §35 litcVStG §36VStG §37VStG §37a
Rechtssatz: StGG Art8; Festnahme und Anhaltung durch §§35 und 36 VStG gedeckt; keine Verletzung der persönlichen Freiheit StGG Art5; keine denkunmögliche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. ist ein in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafter österreichischer Staatsangehöriger. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt er vor, er habe sich am Abend des 17. April 1980 mit mehreren Kollegen im Hotel R in N im S aufgehalten. Gegen 23.00 Uhr habe er beim Verlassen des Hotels festgestellt, daß eine Diskussion zwischen einem seiner Mitarbeiter und zwei Gendarmeriebeamten im Gange war. Gleichzeitig mit ihm hätten noch mehrer... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5StGG Art8AVG §26 Abs3PersFrSchG §4VStG §35 litbVStG §35 litcVStG §36VStG §37VStG §37a
Rechtssatz: StGG Art8; Festnahme und Anhaltung durch §§35 und 36 VStG gedeckt; keine Verletzung der persönlichen Freiheit StGG Art5; keine denkunmögliche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. ist ein in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafter österreichischer Staatsangehöriger. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt er vor, er habe sich am Abend des 17. April 1980 mit mehreren Kollegen im Hotel R in N im S aufgehalten. Gegen 23.00 Uhr habe er beim Verlassen des Hotels festgestellt, daß eine Diskussion zwischen einem seiner Mitarbeiter und zwei Gendarmeriebeamten im Gange war. Gleichzeitig mit ihm hätten noch mehrer... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5StGG Art8AVG §26 Abs3PersFrSchG §4VStG §35 litbVStG §35 litcVStG §36VStG §37VStG §37a
Rechtssatz: StGG Art8; Festnahme und Anhaltung durch §§35 und 36 VStG gedeckt; keine Verletzung der persönlichen Freiheit StGG Art5; keine denkunmögliche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. ist ein in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafter österreichischer Staatsangehöriger. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt er vor, er habe sich am Abend des 17. April 1980 mit mehreren Kollegen im Hotel R in N im S aufgehalten. Gegen 23.00 Uhr habe er beim Verlassen des Hotels festgestellt, daß eine Diskussion zwischen einem seiner Mitarbeiter und zwei Gendarmeriebeamten im Gange war. Gleichzeitig mit ihm hätten noch mehrer... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5StGG Art8AVG §26 Abs3PersFrSchG §4VStG §35 litbVStG §35 litcVStG §36VStG §37VStG §37a
Rechtssatz: StGG Art8; Festnahme und Anhaltung durch §§35 und 36 VStG gedeckt; keine Verletzung der persönlichen Freiheit StGG Art5; keine denkunmögliche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. ist ein in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafter österreichischer Staatsangehöriger. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt er vor, er habe sich am Abend des 17. April 1980 mit mehreren Kollegen im Hotel R in N im S aufgehalten. Gegen 23.00 Uhr habe er beim Verlassen des Hotels festgestellt, daß eine Diskussion zwischen einem seiner Mitarbeiter und zwei Gendarmeriebeamten im Gange war. Gleichzeitig mit ihm hätten noch mehrer... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5StGG Art8AVG §26 Abs3PersFrSchG §4VStG §35 litbVStG §35 litcVStG §36VStG §37VStG §37a
Rechtssatz: StGG Art8; Festnahme und Anhaltung durch §§35 und 36 VStG gedeckt; keine Verletzung der persönlichen Freiheit StGG Art5; keine denkunmögliche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. ist ein in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafter österreichischer Staatsangehöriger. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt er vor, er habe sich am Abend des 17. April 1980 mit mehreren Kollegen im Hotel R in N im S aufgehalten. Gegen 23.00 Uhr habe er beim Verlassen des Hotels festgestellt, daß eine Diskussion zwischen einem seiner Mitarbeiter und zwei Gendarmeriebeamten im Gange war. Gleichzeitig mit ihm hätten noch mehrer... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5StGG Art8AVG §26 Abs3PersFrSchG §4VStG §35 litbVStG §35 litcVStG §36VStG §37VStG §37a
Rechtssatz: StGG Art8; Festnahme und Anhaltung durch §§35 und 36 VStG gedeckt; keine Verletzung der persönlichen Freiheit StGG Art5; keine denkunmögliche ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5StGG Art8AVG §26 Abs3PersFrSchG §4VStG §35 litbVStG §35 litcVStG §36VStG §37VStG §37a
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Entscheidungsgründe: I. Das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz sprach (im zweiten Rechtsgang) mit Straferk. vom 24. Oktober 1978 den Bf. schuldig, am 2. Mai 1975 anläßlich einer Einreise aus der Schweiz eingangsabgabepflichtige Waren, nämlich zwei Teletype-Terminals, vorsätzlich unter Verletzung einer zollrechtlichen Erklärungspflicht dem Zollverfahren entzogen und dadurch das Finanzvergehen des Schmuggels (§35 Abs1 FinStrG) begangen zu haben; es wurde ihm eine Gel... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG-Nov 1975B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art140 Abs7 zweiter SatzB-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabMRK Art5MRK Art6 Abs3 litbFinStrG §16FinStrG §17 Abs2 litaFinStrG §19 Abs1FinStrG §20FinStrG §35 Abs1
Rechtssatz: FinStrG; Verhängung einer Geld- und Wertersatzstrafe; kein Verstoß gegen Ar... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Am 23. Oktober 1978 erteilte der Magistratsdirektor der Stadtgemeinde Wels an die Abteilung Liegenschaftsverwaltung die Weisung festzustellen, auf welchen Standorten die ÖVP Dreieckständer mit Werbeplakaten gegen die Inbetriebnahme des Atomkraftwerkes Zwentendorf aufgestellt hatte. Soweit diese auf im Eigentum der Stadt stehenden Grundflächen errichtet waren, sei alles in die Wege zu leiten, diese Plakatständer zu entfernen. Am 25. Oktober 1978 langte beim Büro de... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Am 23. Oktober 1978 erteilte der Magistratsdirektor der Stadtgemeinde Wels an die Abteilung Liegenschaftsverwaltung die Weisung festzustellen, auf welchen Standorten die ÖVP Dreieckständer mit Werbeplakaten gegen die Inbetriebnahme des Atomkraftwerkes Zwentendorf aufgestellt hatte. Soweit diese auf im Eigentum der Stadt stehenden Grundflächen errichtet waren, sei alles in die Wege zu leiten, diese Plakatständer zu entfernen. Am 25. Oktober 1978 langte beim Büro de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tir. vom 22. Oktober 1979, Z IIa-11227/1 und IIa-11228/1, wurden über den Bf. wegen Verletzung der ihm für den Monat September 1978 (erstzitierter Bescheid) und Juli 1978 (zweitzitierter Bescheid) nach §8 Abs1 des Bundesstatistikgesetzes 1965, BGBl. 91/1965 (künftig: BStatG), iVm. §6 der V vom 22. Dezember 1971, BGBl. 11/1972, obliegenden Auskunftspflicht gemäß §11 des BStatG Geldstrafen ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Am 23. Oktober 1978 erteilte der Magistratsdirektor der Stadtgemeinde Wels an die Abteilung Liegenschaftsverwaltung die Weisung festzustellen, auf welchen Standorten die ÖVP Dreieckständer mit Werbeplakaten gegen die Inbetriebnahme des Atomkraftwerkes Zwentendorf aufgestellt hatte. Soweit diese auf im Eigentum der Stadt stehenden Grundflächen errichtet waren, sei alles in die Wege zu leiten, diese Plakatständer zu entfernen. Am 25. Oktober 1978 langte beim Büro de... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Am 23. Oktober 1978 erteilte der Magistratsdirektor der Stadtgemeinde Wels an die Abteilung Liegenschaftsverwaltung die Weisung festzustellen, auf welchen Standorten die ÖVP Dreieckständer mit Werbeplakaten gegen die Inbetriebnahme des Atomkraftwerkes Zwentendorf aufgestellt hatte. Soweit diese auf im Eigentum der Stadt stehenden Grundflächen errichtet waren, sei alles in die Wege zu leiten, diese Plakatständer zu entfernen. Am 25. Oktober 1978 langte beim Büro de... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Am 23. Oktober 1978 erteilte der Magistratsdirektor der Stadtgemeinde Wels an die Abteilung Liegenschaftsverwaltung die Weisung festzustellen, auf welchen Standorten die ÖVP Dreieckständer mit Werbeplakaten gegen die Inbetriebnahme des Atomkraftwerkes Zwentendorf aufgestellt hatte. Soweit diese auf im Eigentum der Stadt stehenden Grundflächen errichtet waren, sei alles in die Wege zu leiten, diese Plakatständer zu entfernen. Am 25. Oktober 1978 langte beim Büro de... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Am 23. Oktober 1978 erteilte der Magistratsdirektor der Stadtgemeinde Wels an die Abteilung Liegenschaftsverwaltung die Weisung festzustellen, auf welchen Standorten die ÖVP Dreieckständer mit Werbeplakaten gegen die Inbetriebnahme des Atomkraftwerkes Zwentendorf aufgestellt hatte. Soweit diese auf im Eigentum der Stadt stehenden Grundflächen errichtet waren, sei alles in die Wege zu leiten, diese Plakatständer zu entfernen. Am 25. Oktober 1978 langte beim Büro de... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Am 23. Oktober 1978 erteilte der Magistratsdirektor der Stadtgemeinde Wels an die Abteilung Liegenschaftsverwaltung die Weisung festzustellen, auf welchen Standorten die ÖVP Dreieckständer mit Werbeplakaten gegen die Inbetriebnahme des Atomkraftwerkes Zwentendorf aufgestellt hatte. Soweit diese auf im Eigentum der Stadt stehenden Grundflächen errichtet waren, sei alles in die Wege zu leiten, diese Plakatständer zu entfernen. Am 25. Oktober 1978 langte beim Büro de... mehr lesen...
Index: 46 Statistik46/01 Bundesstatistikgesetz 1965
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art20 Abs3B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabMRK Art8BStatG §2 Abs2BStatG §7 Abs2BStatG §7 Abs3BStatG §8 Abs1Verordnung vom 22.12.71, BGBl 11/1972 Beachte gleiche Erwägungen B114, 115/80 und B272/80 vom selben Tag
Rechtssatz: Bundesstatistikgesetz 1965; keine ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art139 Abs1 / AllgB-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStVO 1960 §1StVO 1960 §82 Beachte ähnlich Beschl. B651/78 vom 13. Juni 1984
Rechtssatz: B-VG Art144; mangelnde Anf... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art139 Abs1 / AllgB-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStVO 1960 §1StVO 1960 §82 Beachte ähnlich Beschl. B651/78 vom 13. Juni 1984
Rechtssatz: B-VG Art144; mangelnde Anf... mehr lesen...