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32 SteuerrechtNorm
B-VG-Nov 1975Rechtssatz
FinStrG; Verhängung einer Geld- und Wertersatzstrafe; kein Verstoß gegen Art6 Abs3 litb MRK; Verfügung über ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung der Verteidigung; Verhängung der Wertersatzstrafe gleichheitswidrig nach Aufhebung von §17 Abs2 lita FinStrG als gleichheitswidrig
B-VG Art140 Abs7; dem Anlaßfall im engeren Sinn sind alle im Zeitpunkt der Ausschreibung der Verhandlung in dem eine präjudizielle Gesetzesstelle betreffenden Gesetzesprüfungsverfahren bereits anhängigen Fälle gleichzuhalten
Schlagworte
VfGH / Prüfungsmaßstab, Finanzstrafrecht, VfGH / Aufhebung WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1984:B181.1980Dokumentnummer
JFR_10159378_80B00181_01