Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art27 Abs1B-VG Art57B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8 / Verletzung keineMRK Art3MRK Art6 Abs2VersammlungsG §2VStG 1950 §6VStG 1950 §35 litcEGVG 1950 ArtIX Abs1 Z1
Leitsatz: Belagerung der chilenischen Botschaft durch Demonstranten;
vertretbare Annahme einer Übertretung des ArtIX Abs1 Z1 EGVG
1950; keine Anzeige als Versa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Dr. P P begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er am 3. Dezember 1986 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten, nämlich seine a) polizeiliche Festnahme und Anhaltung in Haft sowie b) körperliche Mißhandlung (Versetzen eines Fußtritts), demnach insgesamt durch A... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art27 Abs1B-VG Art57B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8 / Verletzung keineMRK Art3MRK Art6 Abs2VersammlungsG §2VStG 1950 §6VStG 1950 §35 litcEGVG 1950 ArtIX Abs1 Z1
Leitsatz: Belagerung der chilenischen Botschaft durch Demonstranten;
vertretbare Annahme einer Übertretung des ArtIX Abs1 Z1 EGVG
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Entscheidungsgründe: 1.1.1. Dr. P P begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er am 3. Dezember 1986 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten, nämlich seine a) polizeiliche Festnahme und Anhaltung in Haft sowie b) körperliche Mißhandlung (Versetzen eines Fußtritts), demnach insgesamt durch A... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art27 Abs1B-VG Art57B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8 / Verletzung keineMRK Art3MRK Art6 Abs2VersammlungsG §2VStG 1950 §6VStG 1950 §35 litcEGVG 1950 ArtIX Abs1 Z1
Leitsatz: Belagerung der chilenischen Botschaft durch Demonstranten;
vertretbare Annahme einer Übertretung des ArtIX Abs1 Z1 EGVG
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Entscheidungsgründe: 1.1.1. Dr. P P begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er am 3. Dezember 1986 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten, nämlich seine a) polizeiliche Festnahme und Anhaltung in Haft sowie b) körperliche Mißhandlung (Versetzen eines Fußtritts), demnach insgesamt durch A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Dr. P P begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er am 3. Dezember 1986 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten, nämlich seine a) polizeiliche Festnahme und Anhaltung in Haft sowie b) körperliche Mißhandlung (Versetzen eines Fußtritts), demnach insgesamt durch A... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art27 Abs1B-VG Art57B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8 / Verletzung keineMRK Art3MRK Art6 Abs2VersammlungsG §2VStG 1950 §6VStG 1950 §35 litcEGVG 1950 ArtIX Abs1 Z1
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vertretbare Annahme einer Übertretung des ArtIX Abs1 Z1 EGVG
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Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationSbg GemeindeO 1976 §38 Abs3 idF LGBl 67/1988
Leitsatz: Unzulässige Einbringung der Beschwerde einer Stadtgemeinde durch
den Bürgermeister
Rechtssatz: Die Frage, ob die Voraussetzungen für ein Vorgehen nach §38 Abs3 Sbg. GdO 1976 (Einschreiten des Bürgermeisters bei Gefahr im Verzug ohne vorherige Genehmigung des Gemeinderat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Dr. P P begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er am 3. Dezember 1986 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten, nämlich seine a) polizeiliche Festnahme und Anhaltung in Haft sowie b) körperliche Mißhandlung (Versetzen eines Fußtritts), demnach insgesamt durch A... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art27 Abs1B-VG Art57B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8 / Verletzung keineMRK Art3MRK Art6 Abs2VersammlungsG §2VStG 1950 §6VStG 1950 §35 litcEGVG 1950 ArtIX Abs1 Z1
Leitsatz: Belagerung der chilenischen Botschaft durch Demonstranten;
vertretbare Annahme einer Übertretung des ArtIX Abs1 Z1 EGVG
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Entscheidungsgründe: 1.1.1. Dr. P P begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er am 3. Dezember 1986 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten, nämlich seine a) polizeiliche Festnahme und Anhaltung in Haft sowie b) körperliche Mißhandlung (Versetzen eines Fußtritts), demnach insgesamt durch A... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art27 Abs1B-VG Art57B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8 / Verletzung keineMRK Art3MRK Art6 Abs2VersammlungsG §2VStG 1950 §6VStG 1950 §35 litcEGVG 1950 ArtIX Abs1 Z1
Leitsatz: Belagerung der chilenischen Botschaft durch Demonstranten;
vertretbare Annahme einer Übertretung des ArtIX Abs1 Z1 EGVG
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Entscheidungsgründe: 1.1.1. Dr. P P begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er am 3. Dezember 1986 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten, nämlich seine a) polizeiliche Festnahme und Anhaltung in Haft sowie b) körperliche Mißhandlung (Versetzen eines Fußtritts), demnach insgesamt durch A... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art27 Abs1B-VG Art57B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8 / Verletzung keineMRK Art3MRK Art6 Abs2VersammlungsG §2VStG 1950 §6VStG 1950 §35 litcEGVG 1950 ArtIX Abs1 Z1
Leitsatz: Belagerung der chilenischen Botschaft durch Demonstranten;
vertretbare Annahme einer Übertretung des ArtIX Abs1 Z1 EGVG
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Entscheidungsgründe: 1.1.1. Dr. P P begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er am 3. Dezember 1986 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten, nämlich seine a) polizeiliche Festnahme und Anhaltung in Haft sowie b) körperliche Mißhandlung (Versetzen eines Fußtritts), demnach insgesamt durch A... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art27 Abs1B-VG Art57B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8 / Verletzung keineMRK Art3MRK Art6 Abs2VersammlungsG §2VStG 1950 §6VStG 1950 §35 litcEGVG 1950 ArtIX Abs1 Z1
Leitsatz: Belagerung der chilenischen Botschaft durch Demonstranten;
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Entscheidungsgründe: 1.1.1. Dr. P P begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er am 3. Dezember 1986 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten, nämlich seine a) polizeiliche Festnahme und Anhaltung in Haft sowie b) körperliche Mißhandlung (Versetzen eines Fußtritts), demnach insgesamt durch A... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art27 Abs1B-VG Art57B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8 / Verletzung keineMRK Art3MRK Art6 Abs2VersammlungsG §2VStG 1950 §6VStG 1950 §35 litcEGVG 1950 ArtIX Abs1 Z1
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Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art27 Abs1B-VG Art57B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8 / Verletzung keineMRK Art3MRK Art6 Abs2VersammlungsG §2VStG 1950 §6VStG 1950 §35 litcEGVG 1950 ArtIX Abs1 Z1
Leitsatz: Belagerung der chilenischen Botschaft durch Demonstranten;
vertretbare Annahme einer Übertretung des ArtIX Abs1 Z1 EGVG
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Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art27 Abs1B-VG Art57B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8 / Verletzung keineMRK Art3MRK Art6 Abs2VersammlungsG §2VStG 1950 §6VStG 1950 §35 litcEGVG 1950 ArtIX Abs1 Z1
Leitsatz: Belagerung der chilenischen Botschaft durch Demonstranten;
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Entscheidungsgründe: 1.1.1. Dr. P P begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er am 3. Dezember 1986 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten, nämlich seine a) polizeiliche Festnahme und Anhaltung in Haft sowie b) körperliche Mißhandlung (Versetzen eines Fußtritts), demnach insgesamt durch A... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art27 Abs1B-VG Art57B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8 / Verletzung keineMRK Art3MRK Art6 Abs2VersammlungsG §2VStG 1950 §6VStG 1950 §35 litcEGVG 1950 ArtIX Abs1 Z1
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Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art27 Abs1B-VG Art57B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8 / Verletzung keineMRK Art3MRK Art6 Abs2VersammlungsG §2VStG 1950 §6VStG 1950 §35 litcEGVG 1950 ArtIX Abs1 Z1
Leitsatz: Belagerung der chilenischen Botschaft durch Demonstranten;
vertretbare Annahme einer Übertretung des ArtIX Abs1 Z1 EGVG
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Entscheidungsgründe: 1.1.1. Dr. P P begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er am 3. Dezember 1986 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten, nämlich seine a) polizeiliche Festnahme und Anhaltung in Haft sowie b) körperliche Mißhandlung (Versetzen eines Fußtritts), demnach insgesamt durch A... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art27 Abs1B-VG Art57B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8 / Verletzung keineMRK Art3MRK Art6 Abs2VersammlungsG §2VStG 1950 §6VStG 1950 §35 litcEGVG 1950 ArtIX Abs1 Z1
Leitsatz: Belagerung der chilenischen Botschaft durch Demonstranten;
vertretbare Annahme einer Übertretung des ArtIX Abs1 Z1 EGVG
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Entscheidungsgründe: 1.1.1. Dr. P P begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er am 3. Dezember 1986 in Wien durch (der Bundespolizeidirektion Wien als belangter Behörde zuzurechnende) Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten, nämlich seine a) polizeiliche Festnahme und Anhaltung in Haft sowie b) körperliche Mißhandlung (Versetzen eines Fußtritts), demnach insgesamt durch A... mehr lesen...