Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 1 B-VG

Verfassungsgerichtshof

21.812 Dokumente

Entscheidungen 4.951-4.980 von 21.812

RS Vfgh 1992/10/5 B512/92, B513/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §34ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Vorbringen neuer Tatsachen hinsichtlich der Qualifikation der angefochtenen Akte als Akte der Gerichtsbarkeit
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof ist auch zur Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.10.1992

RS Vfgh 1992/10/5 B316/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationVfGG §19 Abs3 Z2 lite
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels Legitimation; Fehlen von Titel und Einverleibung als Voraussetzungen für die Rechtsnachfolge
Rechtssatz: Es ist aufgrund des Spruches des angefochtenen Bescheides, mit welchem der Vorstellung der Verlassenschaft k... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.10.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/10/5 B512/92, B513/92

Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 21. April 1992 eingebrachten Antrag begehren die Einschreiter der Sache nach die Wiederaufnahme der mit hg. Beschluß vom 26. Februar 1991, Zlen. B548,549/90 abgeschlossenen Verfahren und bringen im wesentlichen vor, daß nachträglich neue Umstände hervorgekommen seien, welche eine anderslautende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes rechtfertigten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß seine Zuständigkeit mit d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 05.10.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/10/5 B512/92, B513/92

Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 21. April 1992 eingebrachten Antrag begehren die Einschreiter der Sache nach die Wiederaufnahme der mit hg. Beschluß vom 26. Februar 1991, Zlen. B548,549/90 abgeschlossenen Verfahren und bringen im wesentlichen vor, daß nachträglich neue Umstände hervorgekommen seien, welche eine anderslautende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes rechtfertigten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß seine Zuständigkeit mit d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 05.10.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/10/5 B512/92, B513/92

Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 21. April 1992 eingebrachten Antrag begehren die Einschreiter der Sache nach die Wiederaufnahme der mit hg. Beschluß vom 26. Februar 1991, Zlen. B548,549/90 abgeschlossenen Verfahren und bringen im wesentlichen vor, daß nachträglich neue Umstände hervorgekommen seien, welche eine anderslautende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes rechtfertigten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß seine Zuständigkeit mit d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 05.10.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/10/5 B512/92, B513/92

Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 21. April 1992 eingebrachten Antrag begehren die Einschreiter der Sache nach die Wiederaufnahme der mit hg. Beschluß vom 26. Februar 1991, Zlen. B548,549/90 abgeschlossenen Verfahren und bringen im wesentlichen vor, daß nachträglich neue Umstände hervorgekommen seien, welche eine anderslautende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes rechtfertigten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß seine Zuständigkeit mit d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 05.10.1992

RS Vfgh 1992/10/5 B512/92, B513/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §34ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Vorbringen neuer Tatsachen hinsichtlich der Qualifikation der angefochtenen Akte als Akte der Gerichtsbarkeit
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof ist auch zur Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.10.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/10/5 B512/92, B513/92

Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 21. April 1992 eingebrachten Antrag begehren die Einschreiter der Sache nach die Wiederaufnahme der mit hg. Beschluß vom 26. Februar 1991, Zlen. B548,549/90 abgeschlossenen Verfahren und bringen im wesentlichen vor, daß nachträglich neue Umstände hervorgekommen seien, welche eine anderslautende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes rechtfertigten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß seine Zuständigkeit mit d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 05.10.1992

RS Vfgh 1992/10/5 B512/92, B513/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §34ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Vorbringen neuer Tatsachen hinsichtlich der Qualifikation der angefochtenen Akte als Akte der Gerichtsbarkeit
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof ist auch zur Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.10.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/10/5 B512/92, B513/92

Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 21. April 1992 eingebrachten Antrag begehren die Einschreiter der Sache nach die Wiederaufnahme der mit hg. Beschluß vom 26. Februar 1991, Zlen. B548,549/90 abgeschlossenen Verfahren und bringen im wesentlichen vor, daß nachträglich neue Umstände hervorgekommen seien, welche eine anderslautende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes rechtfertigten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß seine Zuständigkeit mit d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 05.10.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/10/5 B512/92, B513/92

Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 21. April 1992 eingebrachten Antrag begehren die Einschreiter der Sache nach die Wiederaufnahme der mit hg. Beschluß vom 26. Februar 1991, Zlen. B548,549/90 abgeschlossenen Verfahren und bringen im wesentlichen vor, daß nachträglich neue Umstände hervorgekommen seien, welche eine anderslautende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes rechtfertigten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß seine Zuständigkeit mit d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 05.10.1992

RS Vfgh 1992/10/5 B512/92, B513/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §34ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Vorbringen neuer Tatsachen hinsichtlich der Qualifikation der angefochtenen Akte als Akte der Gerichtsbarkeit
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof ist auch zur Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.10.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/10/5 B512/92, B513/92

Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 21. April 1992 eingebrachten Antrag begehren die Einschreiter der Sache nach die Wiederaufnahme der mit hg. Beschluß vom 26. Februar 1991, Zlen. B548,549/90 abgeschlossenen Verfahren und bringen im wesentlichen vor, daß nachträglich neue Umstände hervorgekommen seien, welche eine anderslautende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes rechtfertigten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß seine Zuständigkeit mit d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 05.10.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/10/5 B512/92, B513/92

Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 21. April 1992 eingebrachten Antrag begehren die Einschreiter der Sache nach die Wiederaufnahme der mit hg. Beschluß vom 26. Februar 1991, Zlen. B548,549/90 abgeschlossenen Verfahren und bringen im wesentlichen vor, daß nachträglich neue Umstände hervorgekommen seien, welche eine anderslautende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes rechtfertigten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß seine Zuständigkeit mit d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 05.10.1992

RS Vfgh 1992/10/5 B512/92, B513/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §34ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Vorbringen neuer Tatsachen hinsichtlich der Qualifikation der angefochtenen Akte als Akte der Gerichtsbarkeit
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof ist auch zur Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.10.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/10/5 B512/92, B513/92

Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 21. April 1992 eingebrachten Antrag begehren die Einschreiter der Sache nach die Wiederaufnahme der mit hg. Beschluß vom 26. Februar 1991, Zlen. B548,549/90 abgeschlossenen Verfahren und bringen im wesentlichen vor, daß nachträglich neue Umstände hervorgekommen seien, welche eine anderslautende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes rechtfertigten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß seine Zuständigkeit mit d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 05.10.1992

RS Vfgh 1992/10/5 B512/92, B513/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §34ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Vorbringen neuer Tatsachen hinsichtlich der Qualifikation der angefochtenen Akte als Akte der Gerichtsbarkeit
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof ist auch zur Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.10.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/10/5 B512/92, B513/92

Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 21. April 1992 eingebrachten Antrag begehren die Einschreiter der Sache nach die Wiederaufnahme der mit hg. Beschluß vom 26. Februar 1991, Zlen. B548,549/90 abgeschlossenen Verfahren und bringen im wesentlichen vor, daß nachträglich neue Umstände hervorgekommen seien, welche eine anderslautende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes rechtfertigten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß seine Zuständigkeit mit d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 05.10.1992

RS Vfgh 1992/10/5 B512/92, B513/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §34ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Vorbringen neuer Tatsachen hinsichtlich der Qualifikation der angefochtenen Akte als Akte der Gerichtsbarkeit
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof ist auch zur Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.10.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/10/5 B512/92, B513/92

Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 21. April 1992 eingebrachten Antrag begehren die Einschreiter der Sache nach die Wiederaufnahme der mit hg. Beschluß vom 26. Februar 1991, Zlen. B548,549/90 abgeschlossenen Verfahren und bringen im wesentlichen vor, daß nachträglich neue Umstände hervorgekommen seien, welche eine anderslautende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes rechtfertigten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß seine Zuständigkeit mit d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 05.10.1992

RS Vfgh 1992/10/5 B512/92, B513/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §34ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Vorbringen neuer Tatsachen hinsichtlich der Qualifikation der angefochtenen Akte als Akte der Gerichtsbarkeit
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof ist auch zur Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.10.1992

RS Vfgh 1992/10/5 B512/92, B513/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §34ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Vorbringen neuer Tatsachen hinsichtlich der Qualifikation der angefochtenen Akte als Akte der Gerichtsbarkeit
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof ist auch zur Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.10.1992

RS Vfgh 1992/10/5 B512/92, B513/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §34ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Vorbringen neuer Tatsachen hinsichtlich der Qualifikation der angefochtenen Akte als Akte der Gerichtsbarkeit
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof ist auch zur Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.10.1992

RS Vfgh 1992/10/5 B512/92, B513/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §34ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Vorbringen neuer Tatsachen hinsichtlich der Qualifikation der angefochtenen Akte als Akte der Gerichtsbarkeit
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof ist auch zur Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.10.1992

RS Vfgh 1992/10/5 B512/92, B513/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §34ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Vorbringen neuer Tatsachen hinsichtlich der Qualifikation der angefochtenen Akte als Akte der Gerichtsbarkeit
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof ist auch zur Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.10.1992

RS Vfgh 1992/10/5 B512/92, B513/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §34ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Vorbringen neuer Tatsachen hinsichtlich der Qualifikation der angefochtenen Akte als Akte der Gerichtsbarkeit
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof ist auch zur Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.10.1992

RS Vfgh 1992/10/5 B512/92, B513/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §34ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Vorbringen neuer Tatsachen hinsichtlich der Qualifikation der angefochtenen Akte als Akte der Gerichtsbarkeit
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof ist auch zur Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.10.1992

RS Vfgh 1992/10/5 B512/92, B513/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §34ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Vorbringen neuer Tatsachen hinsichtlich der Qualifikation der angefochtenen Akte als Akte der Gerichtsbarkeit
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof ist auch zur Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.10.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/10/5 B512/92, B513/92

Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 21. April 1992 eingebrachten Antrag begehren die Einschreiter der Sache nach die Wiederaufnahme der mit hg. Beschluß vom 26. Februar 1991, Zlen. B548,549/90 abgeschlossenen Verfahren und bringen im wesentlichen vor, daß nachträglich neue Umstände hervorgekommen seien, welche eine anderslautende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes rechtfertigten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß seine Zuständigkeit mit d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 05.10.1992

RS Vfgh 1992/10/5 B512/92, B513/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §34ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Vorbringen neuer Tatsachen hinsichtlich der Qualifikation der angefochtenen Akte als Akte der Gerichtsbarkeit
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof ist auch zur Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.10.1992

Entscheidungen 4.951-4.980 von 21.812

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten