Begründung: 1. Der Beschwerdeführer wurde aufgrund eines richterlichen Haftbefehls des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 22. Mai 1992 in Untersuchungshaft genommen und am 20. September 1992 entlassen. Der Beschwerdeführer behauptet, daß er nach dem Inhalt des ihm kundgemachten Beschlusses am 17. September 1992 und nicht erst am 20. September 1992 hätte enthaftet werden müssen. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde begehrt der Beschwerdeführer, der Verfassu... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStVG §120ffStPO §183
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde eines Untersuchungshäftlings gegen die
Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft mangels Zuständigkeit des
Verfassungsgerichtshofes R... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer wurde aufgrund eines richterlichen Haftbefehls des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 22. Mai 1992 in Untersuchungshaft genommen und am 20. September 1992 entlassen. Der Beschwerdeführer behauptet, daß er nach dem Inhalt des ihm kundgemachten Beschlusses am 17. September 1992 und nicht erst am 20. September 1992 hätte enthaftet werden müssen. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde begehrt der Beschwerdeführer, der Verfassu... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStVG §120ffStPO §183
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde eines Untersuchungshäftlings gegen die
Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft mangels Zuständigkeit des
Verfassungsgerichtshofes R... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer wurde aufgrund eines richterlichen Haftbefehls des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 22. Mai 1992 in Untersuchungshaft genommen und am 20. September 1992 entlassen. Der Beschwerdeführer behauptet, daß er nach dem Inhalt des ihm kundgemachten Beschlusses am 17. September 1992 und nicht erst am 20. September 1992 hätte enthaftet werden müssen. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde begehrt der Beschwerdeführer, der Verfassu... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStVG §120ffStPO §183
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde eines Untersuchungshäftlings gegen die
Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft mangels Zuständigkeit des
Verfassungsgerichtshofes R... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer wurde aufgrund eines richterlichen Haftbefehls des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 22. Mai 1992 in Untersuchungshaft genommen und am 20. September 1992 entlassen. Der Beschwerdeführer behauptet, daß er nach dem Inhalt des ihm kundgemachten Beschlusses am 17. September 1992 und nicht erst am 20. September 1992 hätte enthaftet werden müssen. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde begehrt der Beschwerdeführer, der Verfassu... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStVG §120ffStPO §183
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde eines Untersuchungshäftlings gegen die
Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft mangels Zuständigkeit des
Verfassungsgerichtshofes R... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer wurde aufgrund eines richterlichen Haftbefehls des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 22. Mai 1992 in Untersuchungshaft genommen und am 20. September 1992 entlassen. Der Beschwerdeführer behauptet, daß er nach dem Inhalt des ihm kundgemachten Beschlusses am 17. September 1992 und nicht erst am 20. September 1992 hätte enthaftet werden müssen. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde begehrt der Beschwerdeführer, der Verfassu... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStVG §120ffStPO §183
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde eines Untersuchungshäftlings gegen die
Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft mangels Zuständigkeit des
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Begründung: 1. Der Beschwerdeführer wurde aufgrund eines richterlichen Haftbefehls des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 22. Mai 1992 in Untersuchungshaft genommen und am 20. September 1992 entlassen. Der Beschwerdeführer behauptet, daß er nach dem Inhalt des ihm kundgemachten Beschlusses am 17. September 1992 und nicht erst am 20. September 1992 hätte enthaftet werden müssen. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde begehrt der Beschwerdeführer, der Verfassu... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStVG §120ffStPO §183
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde eines Untersuchungshäftlings gegen die
Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft mangels Zuständigkeit des
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Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 13. Jänner 1989 wurde der beschwerdeführende Rechtsanwalt der Verletzung der Berufspflichten für schuldig erkannt, weil er seit Eintragung der zu HRB 2635 des Landes- als Handelsgericht Graz protokollierten Firma, nämlich seit Dezember 1986, die Stellung des einzigen Geschäftsführers dieser GesmbH innegehabt habe, wobei der Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft die Verwaltung vo... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der Aufhebung des Wortes "Geschäftsführer," im zweiten Satz des §5 RL-BA 1977 mit E v 15.10.92, V27/92. Entscheidungstexte B 313/91 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 15.10.1992 B 313/91 Schlagworte VfGH / Anlaßf... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Am 29. Juli 1991 langte beim Bundesminister für Inneres ein von zehn Mitgliedern des Nationalrats - darunter J V - unterfertigter Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren (§3 Abs1 Volksbegehrengesetz 1973, BGBl. 344 idF 1990/148) mit folgendem Wortlaut ein: "Volksbegehren für eine Volksabstimmung über einen Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum Der Beitritt Österreichs zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bedeutet die tiefgr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Berufungsbescheid vom 3. März 1992 verhängte der Unabhängige Verwaltungssenat Wien über die Beschwerdeführerin eine Geldstrafe von 1.000 S (Ersatzfreiheitsstrafe 60 Stunden) wegen Verstoßes gegen §52 Z10a StVO 1960 iVm §99 Abs3a StVO 1960. Bei Erlassung dieses Bescheides wandte der Verwaltungssenat §51 Abs1 VStG an, wonach dem Beschuldigten eines Verwaltungsstrafverfahrens das Recht der Berufung an den unabhängigen Verwaltungssenat zusteht. Mi... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art41 Abs2B-VG Art144 Abs1 / LegitimationVolksbegehrenG 1973 §3
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen einen den Antrag auf Einleitung
eines Volksbegehrens zur Herbeiführung einer Volksabstimmung über den
EWR-Vertrag erledigenden Bescheid mangels Beschwerdelegitimation
eines einzelnen Abgeordneten zum Nationalrat ... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Quasianlaßfall; Anlaßfallwirkung der Aufhebung des §51 Abs1 VStG mit E v 01.10.92, G103/92 ua. Entscheidungstexte B 507/92 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 14.10.1992 B 507/92 Sc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der beschwerdeführenden Gesellschaft gemäß §33 TP5 Abs1 Z1 Gebührengesetz auf einer Bemessungsgrundlage von 381,800.000 S eine Gebühr von 3,818.000 S für eine nach Ansicht der Gesellschaft bloße mündliche Annahme eines Anbotes über den Erwerb eines Miet- und Untervermietrechtes, über die keine Urkunde errichtet worden war, vorgeschrieben. Die belangte Behörde wertete die Einzahlung des Mietbetrages bis zu dem... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/07 Stempel- und Rechtsgebühren, Stempelmarken
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der Aufhebung einer Wortfolge in §15 Abs2 GebührenG 1957 mit E v 13.10.92, G10/92. Entscheidungstexte B 1410/90 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 13.10.1992 B 1410/90 Schlagworte VfGH... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer ist seit 1. April 1990 Richter des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz. Der Personalsenat des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz setzte iS des §53 Abs2 des Richterdienstgesetzes - RDG, BGBl. 305/1961 idgF, die Dienstbeschreibung des Beschwerdeführers für das Jahr 1991 fest. Der gegen die Gesamtbeurteilung erhobenen Beschwerde gab der Personalsenat des Oberlandesgerichtes Graz mit Beschluß vom 23. Juni 1992 keine Folge. 2.... mehr lesen...
Index: 64 Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht64/05 Sonstiges
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktRDG §36RDG §54
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Bescheidcharakter einer
Erledigung des Personalsenates eines Gerichtshofes; Zurückweisung
des Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des RDG infolge
Wirksamwerden dieser Vorschrift durch eine gerichtliche Entscheidung ... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3701 Getränkeabgabe, Speiseeissteuer
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der Aufhebung des ArtII Abs5 der Wr GefrorenessteuerG-Nov 1989 sowie des ArtII der Wr GetränkesteuerG-Nov 1989 mit E v 05.10.92, G88-91/92. Entscheidungstexte B 1249/90,B 173/91,B 1299/91 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 05.10.1992 B 1249/90... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 21. April 1992 eingebrachten Antrag begehren die Einschreiter der Sache nach die Wiederaufnahme der mit hg. Beschluß vom 26. Februar 1991, Zlen. B548,549/90 abgeschlossenen Verfahren und bringen im wesentlichen vor, daß nachträglich neue Umstände hervorgekommen seien, welche eine anderslautende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes rechtfertigten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß seine Zuständigkeit mit d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Beim Verfassungsgerichtshof sind Verfahren über Beschwerden gegen Bescheide anhängig, die Rückzahlungsbegehren und die Vorschreibung von Getränke- und Gefrorenessteuer zum Gegenstand haben: 1.1. Zu B1249/90: 1.1.1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde, in der die Verletzung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz und auf Unverletzlichkeit des Eigentums sowie die Verletz... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 22. Jänner 1987 wurde zu S 5/87 über das Vermögen der Verlassenschaft nach J S der Konkurs eröffnet und Rechtsanwalt Dr. V S zum Masseverwalter bestellt. Mit Eingabe vom 13. September 1989 beantragte die Verlassenschaft nach J S, vertreten durch den Masseverwalter, die Erteilung einer Bauplatzbewilligung für das Grundstück Nr. 383, EZ 193, KG Edt. Mit Devolutionsantrag vom 16. März 1990 begehrte die Verlassenschaft ge... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 21. April 1992 eingebrachten Antrag begehren die Einschreiter der Sache nach die Wiederaufnahme der mit hg. Beschluß vom 26. Februar 1991, Zlen. B548,549/90 abgeschlossenen Verfahren und bringen im wesentlichen vor, daß nachträglich neue Umstände hervorgekommen seien, welche eine anderslautende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes rechtfertigten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß seine Zuständigkeit mit d... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 21. April 1992 eingebrachten Antrag begehren die Einschreiter der Sache nach die Wiederaufnahme der mit hg. Beschluß vom 26. Februar 1991, Zlen. B548,549/90 abgeschlossenen Verfahren und bringen im wesentlichen vor, daß nachträglich neue Umstände hervorgekommen seien, welche eine anderslautende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes rechtfertigten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß seine Zuständigkeit mit d... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 21. April 1992 eingebrachten Antrag begehren die Einschreiter der Sache nach die Wiederaufnahme der mit hg. Beschluß vom 26. Februar 1991, Zlen. B548,549/90 abgeschlossenen Verfahren und bringen im wesentlichen vor, daß nachträglich neue Umstände hervorgekommen seien, welche eine anderslautende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes rechtfertigten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß seine Zuständigkeit mit d... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 21. April 1992 eingebrachten Antrag begehren die Einschreiter der Sache nach die Wiederaufnahme der mit hg. Beschluß vom 26. Februar 1991, Zlen. B548,549/90 abgeschlossenen Verfahren und bringen im wesentlichen vor, daß nachträglich neue Umstände hervorgekommen seien, welche eine anderslautende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes rechtfertigten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß seine Zuständigkeit mit d... mehr lesen...