Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 1 B-VG

Verfassungsgerichtshof

21.812 Dokumente

Entscheidungen 4.981-5.010 von 21.812

TE Vfgh Beschluss 1992/10/5 B512/92, B513/92

Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 21. April 1992 eingebrachten Antrag begehren die Einschreiter der Sache nach die Wiederaufnahme der mit hg. Beschluß vom 26. Februar 1991, Zlen. B548,549/90 abgeschlossenen Verfahren und bringen im wesentlichen vor, daß nachträglich neue Umstände hervorgekommen seien, welche eine anderslautende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes rechtfertigten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß seine Zuständigkeit mit d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 05.10.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/10/5 B512/92, B513/92

Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 21. April 1992 eingebrachten Antrag begehren die Einschreiter der Sache nach die Wiederaufnahme der mit hg. Beschluß vom 26. Februar 1991, Zlen. B548,549/90 abgeschlossenen Verfahren und bringen im wesentlichen vor, daß nachträglich neue Umstände hervorgekommen seien, welche eine anderslautende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes rechtfertigten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß seine Zuständigkeit mit d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 05.10.1992

RS Vfgh 1992/10/5 B512/92, B513/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §34ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Vorbringen neuer Tatsachen hinsichtlich der Qualifikation der angefochtenen Akte als Akte der Gerichtsbarkeit
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof ist auch zur Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.10.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/10/5 B512/92, B513/92

Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 21. April 1992 eingebrachten Antrag begehren die Einschreiter der Sache nach die Wiederaufnahme der mit hg. Beschluß vom 26. Februar 1991, Zlen. B548,549/90 abgeschlossenen Verfahren und bringen im wesentlichen vor, daß nachträglich neue Umstände hervorgekommen seien, welche eine anderslautende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes rechtfertigten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß seine Zuständigkeit mit d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 05.10.1992

RS Vfgh 1992/10/5 B512/92, B513/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §34ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Vorbringen neuer Tatsachen hinsichtlich der Qualifikation der angefochtenen Akte als Akte der Gerichtsbarkeit
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof ist auch zur Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.10.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/10/5 B512/92, B513/92

Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 21. April 1992 eingebrachten Antrag begehren die Einschreiter der Sache nach die Wiederaufnahme der mit hg. Beschluß vom 26. Februar 1991, Zlen. B548,549/90 abgeschlossenen Verfahren und bringen im wesentlichen vor, daß nachträglich neue Umstände hervorgekommen seien, welche eine anderslautende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes rechtfertigten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß seine Zuständigkeit mit d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 05.10.1992

RS Vfgh 1992/10/5 B512/92, B513/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §34ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Vorbringen neuer Tatsachen hinsichtlich der Qualifikation der angefochtenen Akte als Akte der Gerichtsbarkeit
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof ist auch zur Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.10.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/10/5 B512/92, B513/92

Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 21. April 1992 eingebrachten Antrag begehren die Einschreiter der Sache nach die Wiederaufnahme der mit hg. Beschluß vom 26. Februar 1991, Zlen. B548,549/90 abgeschlossenen Verfahren und bringen im wesentlichen vor, daß nachträglich neue Umstände hervorgekommen seien, welche eine anderslautende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes rechtfertigten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß seine Zuständigkeit mit d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 05.10.1992

RS Vfgh 1992/10/5 B512/92, B513/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §34ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Vorbringen neuer Tatsachen hinsichtlich der Qualifikation der angefochtenen Akte als Akte der Gerichtsbarkeit
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof ist auch zur Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.10.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/10/5 B512/92, B513/92

Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 21. April 1992 eingebrachten Antrag begehren die Einschreiter der Sache nach die Wiederaufnahme der mit hg. Beschluß vom 26. Februar 1991, Zlen. B548,549/90 abgeschlossenen Verfahren und bringen im wesentlichen vor, daß nachträglich neue Umstände hervorgekommen seien, welche eine anderslautende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes rechtfertigten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß seine Zuständigkeit mit d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 05.10.1992

RS Vfgh 1992/10/5 B512/92, B513/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §34ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Vorbringen neuer Tatsachen hinsichtlich der Qualifikation der angefochtenen Akte als Akte der Gerichtsbarkeit
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Rechtssatz | Vfgh | 05.10.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/10/5 B512/92, B513/92

Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 21. April 1992 eingebrachten Antrag begehren die Einschreiter der Sache nach die Wiederaufnahme der mit hg. Beschluß vom 26. Februar 1991, Zlen. B548,549/90 abgeschlossenen Verfahren und bringen im wesentlichen vor, daß nachträglich neue Umstände hervorgekommen seien, welche eine anderslautende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes rechtfertigten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß seine Zuständigkeit mit d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 05.10.1992

RS Vfgh 1992/10/5 B512/92, B513/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §34ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Vorbringen neuer Tatsachen hinsichtlich der Qualifikation der angefochtenen Akte als Akte der Gerichtsbarkeit
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof ist auch zur Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.10.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/10/5 B512/92, B513/92

Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 21. April 1992 eingebrachten Antrag begehren die Einschreiter der Sache nach die Wiederaufnahme der mit hg. Beschluß vom 26. Februar 1991, Zlen. B548,549/90 abgeschlossenen Verfahren und bringen im wesentlichen vor, daß nachträglich neue Umstände hervorgekommen seien, welche eine anderslautende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes rechtfertigten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß seine Zuständigkeit mit d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 05.10.1992

RS Vfgh 1992/10/5 B512/92, B513/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §34ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Vorbringen neuer Tatsachen hinsichtlich der Qualifikation der angefochtenen Akte als Akte der Gerichtsbarkeit
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof ist auch zur Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.10.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/10/5 B512/92, B513/92

Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 21. April 1992 eingebrachten Antrag begehren die Einschreiter der Sache nach die Wiederaufnahme der mit hg. Beschluß vom 26. Februar 1991, Zlen. B548,549/90 abgeschlossenen Verfahren und bringen im wesentlichen vor, daß nachträglich neue Umstände hervorgekommen seien, welche eine anderslautende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes rechtfertigten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß seine Zuständigkeit mit d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 05.10.1992

RS Vfgh 1992/10/5 B512/92, B513/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §34ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Vorbringen neuer Tatsachen hinsichtlich der Qualifikation der angefochtenen Akte als Akte der Gerichtsbarkeit
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof ist auch zur Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.10.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/10/5 B512/92, B513/92

Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 21. April 1992 eingebrachten Antrag begehren die Einschreiter der Sache nach die Wiederaufnahme der mit hg. Beschluß vom 26. Februar 1991, Zlen. B548,549/90 abgeschlossenen Verfahren und bringen im wesentlichen vor, daß nachträglich neue Umstände hervorgekommen seien, welche eine anderslautende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes rechtfertigten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß seine Zuständigkeit mit d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 05.10.1992

RS Vfgh 1992/10/5 B512/92, B513/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §34ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Vorbringen neuer Tatsachen hinsichtlich der Qualifikation der angefochtenen Akte als Akte der Gerichtsbarkeit
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof ist auch zur Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.10.1992

RS Vfgh 1992/10/5 B512/92, B513/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §34ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Vorbringen neuer Tatsachen hinsichtlich der Qualifikation der angefochtenen Akte als Akte der Gerichtsbarkeit
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof ist auch zur Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.10.1992

TE Vfgh Erkenntnis 1992/9/29 B590/89

Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt in der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten, an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß er bei der Anhaltung durch Beamte der belangten Behörde (nämlich der Bundespolizeidirektion - BPD - Wien) am 03.04.1989 geschlagen, mißhandelt und beschimpft wurde, in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Behand... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 29.09.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/9/29 B1381/90

Begründung: 1.1. O T begehrte in seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 8. November 1990 in Dornbirn dadurch, daß ihn ein Angehöriger der Städtischen Sicherheitswache zur Bezirkshauptmannschaft verbrachte, demnach durch einen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wor... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 29.09.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/9/29 B1247/91

Begründung: I. 1. Mit Bescheid der Grundverkehrsbehörde Matrei in Osttirol vom 25. August 1988, Zl. 3-GV-18/9, wurde der Übertragung des Eigentumsrechtes an näher bezeichneten Grundstücken in der KG Matrei in Osttirol-Markt sowie in der KG Matrei in Osttirol-Land von der beschwerdeführenden Marktgemeinde auf eine Ges.m.b.H entsprechend dem Kaufvertrag vom 26. Jänner, 28. Jänner und 12. Februar 1988 gemäß den §§4 Abs1 und 6 Abs1 litc des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1983, Anlage zu... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 29.09.1992

TE Vfgh Erkenntnis 1992/9/29 B590/89

Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt in der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten, an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß er bei der Anhaltung durch Beamte der belangten Behörde (nämlich der Bundespolizeidirektion - BPD - Wien) am 03.04.1989 geschlagen, mißhandelt und beschimpft wurde, in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Behand... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 29.09.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/9/29 B1381/90

Begründung: 1.1. O T begehrte in seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 8. November 1990 in Dornbirn dadurch, daß ihn ein Angehöriger der Städtischen Sicherheitswache zur Bezirkshauptmannschaft verbrachte, demnach durch einen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wor... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 29.09.1992

TE Vfgh Erkenntnis 1992/9/29 B590/89

Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt in der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten, an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß er bei der Anhaltung durch Beamte der belangten Behörde (nämlich der Bundespolizeidirektion - BPD - Wien) am 03.04.1989 geschlagen, mißhandelt und beschimpft wurde, in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Behand... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 29.09.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/9/29 B1381/90

Begründung: 1.1. O T begehrte in seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 8. November 1990 in Dornbirn dadurch, daß ihn ein Angehöriger der Städtischen Sicherheitswache zur Bezirkshauptmannschaft verbrachte, demnach durch einen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wor... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 29.09.1992

TE Vfgh Erkenntnis 1992/9/29 B590/89

Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt in der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten, an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß er bei der Anhaltung durch Beamte der belangten Behörde (nämlich der Bundespolizeidirektion - BPD - Wien) am 03.04.1989 geschlagen, mißhandelt und beschimpft wurde, in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Behand... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 29.09.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/9/29 B1381/90

Begründung: 1.1. O T begehrte in seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 8. November 1990 in Dornbirn dadurch, daß ihn ein Angehöriger der Städtischen Sicherheitswache zur Bezirkshauptmannschaft verbrachte, demnach durch einen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wor... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 29.09.1992

TE Vfgh Erkenntnis 1992/9/29 B590/89

Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt in der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten, an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß er bei der Anhaltung durch Beamte der belangten Behörde (nämlich der Bundespolizeidirektion - BPD - Wien) am 03.04.1989 geschlagen, mißhandelt und beschimpft wurde, in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Behand... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 29.09.1992

Entscheidungen 4.981-5.010 von 21.812

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