Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer erhob unter dem 17. Juni 1994 gemäß Art129a B-VG iVm. §67c AVG eine Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien (im folgenden: UVS). Begründend führte er aus, während seiner Anhaltung in Schubhaft im Polizeigefangenenhaus Wien am 21. Mai 1994 mißhandelt sowie in der Zeit vom 21. Mai bis 24. Mai 1994 ohne Tageslicht und unter Verweigerung jeder ärztl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer erhob unter dem 17. Juni 1994 gemäß Art129a B-VG iVm. §67c AVG eine Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien (im folgenden: UVS). Begründend führte er aus, während seiner Anhaltung in Schubhaft im Polizeigefangenenhaus Wien am 21. Mai 1994 mißhandelt sowie in der Zeit vom 21. Mai bis 24. Mai 1994 ohne Tageslicht und unter Verweigerung jeder ärztl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer erhob unter dem 17. Juni 1994 gemäß Art129a B-VG iVm. §67c AVG eine Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien (im folgenden: UVS). Begründend führte er aus, während seiner Anhaltung in Schubhaft im Polizeigefangenenhaus Wien am 21. Mai 1994 mißhandelt sowie in der Zeit vom 21. Mai bis 24. Mai 1994 ohne Tageslicht und unter Verweigerung jeder ärztl... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art129a Abs1 Z2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbEMRK Art3EMRK Art5Polizeigefangenenhaus-HausO §23
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
durch Zurückweisung der Maßnahmenbeschwerde eines (ehemaligen)
Schubhäftlings (Kosovo-Albaner) gegen behauptete Mißhand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer erhob unter dem 17. Juni 1994 gemäß Art129a B-VG iVm. §67c AVG eine Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien (im folgenden: UVS). Begründend führte er aus, während seiner Anhaltung in Schubhaft im Polizeigefangenenhaus Wien am 21. Mai 1994 mißhandelt sowie in der Zeit vom 21. Mai bis 24. Mai 1994 ohne Tageslicht und unter Verweigerung jeder ärztl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer erhob unter dem 17. Juni 1994 gemäß Art129a B-VG iVm. §67c AVG eine Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien (im folgenden: UVS). Begründend führte er aus, während seiner Anhaltung in Schubhaft im Polizeigefangenenhaus Wien am 21. Mai 1994 mißhandelt sowie in der Zeit vom 21. Mai bis 24. Mai 1994 ohne Tageslicht und unter Verweigerung jeder ärztl... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art129a Abs1 Z2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbEMRK Art3EMRK Art5Polizeigefangenenhaus-HausO §23
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
durch Zurückweisung der Maßnahmenbeschwerde eines (ehemaligen)
Schubhäftlings (Kosovo-Albaner) gegen behauptete Mißhand... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art129a Abs1 Z2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbEMRK Art3EMRK Art5Polizeigefangenenhaus-HausO §23
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
durch Zurückweisung der Maßnahmenbeschwerde eines (ehemaligen)
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Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer erhob unter dem 17. Juni 1994 gemäß Art129a B-VG iVm. §67c AVG eine Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien (im folgenden: UVS). Begründend führte er aus, während seiner Anhaltung in Schubhaft im Polizeigefangenenhaus Wien am 21. Mai 1994 mißhandelt sowie in der Zeit vom 21. Mai bis 24. Mai 1994 ohne Tageslicht und unter Verweigerung jeder ärztl... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art129a Abs1 Z2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbEMRK Art3EMRK Art5Polizeigefangenenhaus-HausO §23
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
durch Zurückweisung der Maßnahmenbeschwerde eines (ehemaligen)
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Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art129a Abs1 Z2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbEMRK Art3EMRK Art5Polizeigefangenenhaus-HausO §23
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
durch Zurückweisung der Maßnahmenbeschwerde eines (ehemaligen)
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Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer erhob unter dem 17. Juni 1994 gemäß Art129a B-VG iVm. §67c AVG eine Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien (im folgenden: UVS). Begründend führte er aus, während seiner Anhaltung in Schubhaft im Polizeigefangenenhaus Wien am 21. Mai 1994 mißhandelt sowie in der Zeit vom 21. Mai bis 24. Mai 1994 ohne Tageslicht und unter Verweigerung jeder ärztl... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art129a Abs1 Z2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbEMRK Art3EMRK Art5Polizeigefangenenhaus-HausO §23
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
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Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer erhob unter dem 17. Juni 1994 gemäß Art129a B-VG iVm. §67c AVG eine Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien (im folgenden: UVS). Begründend führte er aus, während seiner Anhaltung in Schubhaft im Polizeigefangenenhaus Wien am 21. Mai 1994 mißhandelt sowie in der Zeit vom 21. Mai bis 24. Mai 1994 ohne Tageslicht und unter Verweigerung jeder ärztl... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art129a Abs1 Z2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbEMRK Art3EMRK Art5Polizeigefangenenhaus-HausO §23
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
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Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer erhob unter dem 17. Juni 1994 gemäß Art129a B-VG iVm. §67c AVG eine Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien (im folgenden: UVS). Begründend führte er aus, während seiner Anhaltung in Schubhaft im Polizeigefangenenhaus Wien am 21. Mai 1994 mißhandelt sowie in der Zeit vom 21. Mai bis 24. Mai 1994 ohne Tageslicht und unter Verweigerung jeder ärztl... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art129a Abs1 Z2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbEMRK Art3EMRK Art5Polizeigefangenenhaus-HausO §23
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
durch Zurückweisung der Maßnahmenbeschwerde eines (ehemaligen)
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Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer erhob unter dem 17. Juni 1994 gemäß Art129a B-VG iVm. §67c AVG eine Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien (im folgenden: UVS). Begründend führte er aus, während seiner Anhaltung in Schubhaft im Polizeigefangenenhaus Wien am 21. Mai 1994 mißhandelt sowie in der Zeit vom 21. Mai bis 24. Mai 1994 ohne Tageslicht und unter Verweigerung jeder ärztl... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art129a Abs1 Z2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbEMRK Art3EMRK Art5Polizeigefangenenhaus-HausO §23
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
durch Zurückweisung der Maßnahmenbeschwerde eines (ehemaligen)
Schubhäftlings (Kosovo-Albaner) gegen behauptete Mißhand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer erhob unter dem 17. Juni 1994 gemäß Art129a B-VG iVm. §67c AVG eine Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien (im folgenden: UVS). Begründend führte er aus, während seiner Anhaltung in Schubhaft im Polizeigefangenenhaus Wien am 21. Mai 1994 mißhandelt sowie in der Zeit vom 21. Mai bis 24. Mai 1994 ohne Tageslicht und unter Verweigerung jeder ärztl... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art129a Abs1 Z2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbEMRK Art3EMRK Art5Polizeigefangenenhaus-HausO §23
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
durch Zurückweisung der Maßnahmenbeschwerde eines (ehemaligen)
Schubhäftlings (Kosovo-Albaner) gegen behauptete Mißhand... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art129a Abs1 Z2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbEMRK Art3EMRK Art5Polizeigefangenenhaus-HausO §23
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
durch Zurückweisung der Maßnahmenbeschwerde eines (ehemaligen)
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Entscheidungsgründe: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Linz (Zweigstelle Traun) vom 9. Mai 1997 wurde einem Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung der Notstandshilfe unter Berufung auf §33 Abs2 lita iVm §34 Abs4 AlVG keine Folge gegeben. Der dagegen erhobenen Berufung gab die Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Oberösterreich mit Bescheid vom 17. Juli 1997 keine Folge. Die Berufungsbehörde stützte ihre Entscheidung ebenfalls ausdrücklich auf die §§33 Abs2 lita un... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Einschreiter betreibt in Bregenz eine Einrichtung und Vereinigung zur Beratung und Betreuung von suchtgiftabhängigen Personen. Am 3. Mai 1990 stellte er einen Antrag auf Anerkennung dieser Einrichtung und Vereinigung gemäß §22 Suchtgiftgesetz (im folgenden: SGG). Der Antrag wurde mit Schreiben der Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz vom 30. Mai 1995 erledigt, welches - abgesehen von der Anrede - wie folgt lautet: "Im Zusammenhang mit dem ... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Form der BeschwerdeSuchtgiftberatungsV des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 14.09.81 §2 Z8VfGG §15 Abs2SuchtgiftG §22 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung der Individualanträge auf Aufhebung einer Bestimmung
des SuchtgiftG über die Verordnungsermächtigung des Bundesministers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die "Österreichische Apothekerkammer" schrieb mit Umlagenvorschreibung vom 26. Juni 1995 dem Beschwerdeführer (der Inhaber einer öffentlichen Apotheke ist) die Kammerumlage 1995 in bestimmter Höhe vor. Diese Entscheidung beruht auf §4 Abs2 der am 6. Dezember 1952 von der Delegiertenversammlung der Österreichischen Apothekerkammer beschlossenen, mit Erlaß des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 29. November 1954, Zl. V-110.831-18/4-1954, genehmi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer beantragte im Jänner 1995 die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für eine Ausländerin, die als Hausbesorgerin beschäftigt werden sollte. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien wurde dieser Antrag abgewiesen. Die belangte Behörde stützte ihre Entscheidung - ebenso wie die Behörde I. Instanz - auf §4 Abs7 AuslBG (idF BGBl. 257/1995) iVm der Verordnung des Bundesminis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 23. Mai 1995, ZVI/1-B-13/1-1995, wurde den Nachbarn der Beschwerdeführer die Änderung der Verwendung einer baubehördlich bewilligten, auf dem als "Grünfläche" gewidmeten Grundstück Nr. 118, KG Stinatz, situierten Brückenwaage insofern genehmigt, als die gegenständliche Brückenwaage nunmehr auch für Zwecke des Kohlenhandels verwendet werden darf. Da die Brückenwaage vor dem 1. März 1991 errichtet und das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Bescheid vom 23. Jänner 1995 wurde der beschwerdeführenden Stadtgemeinde gemäß den §§58 ff AVG, §40 Salzburger Sozialhilfegesetz (im folgenden: SSHG), §16 Salzburger Behindertengesetz und §6 Salzburger Pflegegeldgesetz für das Rechnungsjahr 1992 die Leistung eines Beitrages zur sozialen Wohlfahrt in Höhe von S 83.271.340,-- binnen 14 Tagen ab Zustellung des Bescheides auf ein näher bezeichnetes Konto aufgetragen. 2. Mit Bescheid vom 30. Jänner 199... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9200 Altenheime, Pflegeheime, Sozialhilfe
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallVfGG §88
Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Sätze 3 und 4 des §40 Abs4 Sbg SozialhilfeG idF LGBl 108/1986 mit E v 27.02.97, G1398/95 ua. Der beschwerdeführenden Stadtgemeinde Salzburg waren lediglich die entstandenen Reisekosten für die Teilnahme von Vertretern an... mehr lesen...