Beschluss Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Pathy über die Säumnisbeschwerde des H S, H, wegen einer Petition betreffend den flächendeckenden Ausbau des 5G Mobilfunknetzes, den Beschluss gefasst: I. Gemäß §§ 8 Abs 1 und 31 Abs 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird die Beschwerde, soweit sie sich gegen eine Säumnis des Landtagspräsidenten richtet, als unzulässig zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 25a Verwal... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 13.10.2020 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z3VwGVG 2014 §8 Abs1GO LT Vlbg 1973 §13 Abs2GO LT Vlbg 1973 §13 Abs3
Rechtssatz: Eine (behauptete) Untätigkeit eines Landtagspräsidenten (hier: im Zusammenhang mit einer Petition) kann nicht mit einer Säumnisbeschwerde bekämpft werden, da ein Landtagspräsident keine Verwaltungsbehörde ist. Schlagworte Säumnisbesc... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Nikolaus Brandtner über die Beschwerde des P F, A, wegen behaupteter Rechtswidrigkeit einer Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Polizeiinspektion D am 16.09.2018 in D, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 6 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Gemäß § 35... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 26.07.2019 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2SPG 1991 §29 Abs1SPG 1991 §29 Abs2WaffGG 1969 §4
Rechtssatz: Auch der an sich rechtmäßige Gebrauch von Handfesseln hat unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen, er gilt also auch für die Art und Weise, wie die Handfesseln angelegt werden. Zum einen ist dabei die sichere Funktion der Handfesseln zu gewährlei... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 26.07.2019 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2SPG 1991 §29 Abs1SPG 1991 §29 Abs2WaffGG 1969 §4
Rechtssatz: Erfolgt das Anlegen der Handfesseln in einer äußerst angespannten Situation, einhergehend mit einer Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit des Beamten, ist die Frage, ob das sich aus der Verhältnismäßigkeit ergebende Gebot berücksichtigt wurde, dass Handfesseln so anzulegen si... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Isabel Vonbank, LL.M., über die Beschwerde der M S k.s., SK-B, vertreten durch Schmid/Hochstöger Rechtsanwälte, Linz, wegen behaupteter Rechtswidrigkeit des Eintretens (Durchbrechens) der Eingangstüre am 15.03.2018 (belangte Behörde: Bezirkshauptmannschaft D), nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 6 Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Nikolaus Brandtner über die Beschwerde der H I GmbH, I, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Patrick Ruth, Innsbruck, wegen behaupteter Rechtswidrigkeit einer Beschädigung von zwei Türen, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 6 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Gemäß § 35 VwGVG wird der der belangten Behörde (... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 04.10.2018 Norm: GSpG §50 Abs4B-VG Art130 Abs1 Z2
Rechtssatz: Solange die verwendete Zwangsgewalt bei der Türöffnung nicht bei einer Betrachtung im Voraus klar erkennbar unverhältnismäßig (überschießend) ist, besteht ein Spielraum bei der Auswahl der Art der anzuwendenden Zwangsgewalt. (hier: Von der eine Kontrolle nach dem GSpG durchführenden Behörde kann nicht verlangt we... mehr lesen...
Beschluss Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Nikolaus Brandtner über die Beschwerde des „F L“, L, vertreten durch Heinzle Nagel Rechtsanwälte, Bregenz, wegen behaupteter Rechtswidrigkeit einer Hausdurchsuchung, den Beschluss gefasst: Gemäß § 28 Abs 6 iVm § 31 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird die Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen. Gemäß § 35 VwGVG wird der der belangten Behörde (dem Bund) gebührende Kostenersatz... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 02.08.2018 Norm: B-VG Art 130 Abs1 Z2StPO 1975 §120 Abs1StPO 1975 §121 Abs1StPO 1975 §106 Abs1 Z2
Rechtssatz: Bei dem nicht ausdrücklich in der Durchsuchungsanordnung erwähnten Absehen von der Aufforderung, die Durchsuchung zuzulassen oder das Gesuchte herauszugeben - laut Polizei aufgrund von Gefahr in Verzug - und der damit verbundenen Ausübung physischer Gewalt (hier: Türö... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Nikolaus Brandtner über die Beschwerde des L V, T, vertreten durch Rechtsanwälte Piccolruaz & Müller, Bludenz, wegen behaupteter Rechtswidrigkeit einer Verfolgung und gewaltsamer Anhaltung, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 6 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde stattgegeben und die Verfolgung und gewaltsame Anhaltung für rechtsw... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Nikolaus Brandtner über die Beschwerde des L V, T, vertreten durch Rechtsanwälte Piccolruaz & Müller, Bludenz, wegen behaupteter Rechtswidrigkeit einer Verfolgung und gewaltsamer Anhaltung, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 6 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde stattgegeben und die Verfolgung und gewaltsame Anhaltung für rechtsw... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.03.2018 Norm: StVO 1960 §97 Abs5B-VG Art130 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Ermächtigung nach § 97 Abs 5 StVO zur Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt im Zuge der Anhaltung von Verkehrsteilnehmern beschränkt sich darauf, Fahrzeuglenker mittels optischer und/oder akustischer Zeichen anzuhalten. Diese Bestimmung ermächtigt Organe der Straßenaufsicht nicht, darüber hinausgehende Be... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.03.2018 Norm: StVO 1960 §97 Abs5B-VG Art130 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Ermächtigung nach § 97 Abs 5 StVO zur Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt im Zuge der Anhaltung von Verkehrsteilnehmern beschränkt sich darauf, Fahrzeuglenker mittels optischer und/oder akustischer Zeichen anzuhalten. Diese Bestimmung ermächtigt Organe der Straßenaufsicht nicht, darüber hinausgehende Be... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Isabel Vonbank, LL.M., über die Beschwerde der I H A C Kft., H-P, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Patrick Ruth, Innsbruck, wegen behaupteter Verletzung der Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Hausrechts gemäß Art 9 StGG iVm den §§ 2, 3 und 5 HausRG durch das zwangsweise Eindringen von Beamten der Landespolizeidirektion Vorarlberg in ... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Dietmar Ellensohn über die Beschwerde der B GmbH, D, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Patrick Ruth, Innsbruck, wegen behaupteter Rechtswidrigkeit des Eindringens in das Geschäftslokal sowie die Durchsuchung von Müllkübeln jeweils am 22.05.2017 in der Dr. A-Sstraße in D zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 6 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Besc... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.11.2017 Norm: WettenG Vlbg 2003 §10 Abs1WettenG Vlbg 2003 §10 Abs2WettenG Vlbg 2003 §10 Abs5B-VG Art130 Abs1 Z2
Rechtssatz: Das Verhältnismäßigkeitsprinzip gebietet bei Kontrollen nach dem Wettengesetz, die Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt (hier: zur Öffnung der Türe) anzudrohen. Schlagworte Wettengesetz, Kontrolle, Befehls- und Zwangsge... mehr lesen...