Das Landesverwaltungsgericht Tirol fasst durch seinen Richter Dr. Gschnitzer im Verfahren betreffend die Beschwerde des DI AA, Adresse 1, **** Z, vom 03.05.2024 wegen der Verletzung der Entscheidungspflicht gem. Art 130 Abs 1 Z 3 B-VG durch die Präsidentin des Tiroler Landtags den Das Landesverwaltungsgericht Tirol fasst durch seinen Richter Dr. Gschnitzer im Verfahren betreffend die Beschwerde des DI AA, Adresse 1, **** Z, vom 03.05.2024 wegen der Verletzung der Entscheidungspflicht... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch den Richter Priv.-Doz. Dr. Heißl, E.MA, über die Beschwerde von AA, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, **** Z, gegen die zwangsweise Abnahme seines Sohnes aus seiner Wohnung und die Verbringung zur Kindesmutter am 5.12.2020 gegen 21:00 Uhr durch – der Bezirkshauptmannschaft Y (belangte Behörde) zurechenbare – Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.02.2021 Index: 41/01 Sicherheitsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch19/05 Menschenrechte
Norm: SPG 1991 §88 Abs1;B-VG Art130 Abs1 Z2;ABGB §162;EMRK Art8;BVG-Kinder Art2;
Rechtssatz: Sowohl der Kindesvater als auch die Kindesmutter haben jeweils das (geteilte bzw gemeinsame) Obsorgerecht. Am gegenständlichen Abend besta... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Vizepräsidenten Dr. Larcher über die Maßnahmenbeschwerde von AA, Adresse 1, Z, gegen die Festnahme, die Anlegung von Handfesseln sowie die Nichtanlegung eines Gurtes während der Fahrt zur PI Y, durch Organe der BB Tirol am 26.10.2018, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Maßnahmenbeschwerde wird, soweit sie sich gegen die Festnahme am 26.10.2018 und das... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Vizepräsidenten Dr. Larcher über die Beschwerde des AA, wohnhaft in Z, vertreten durch, RA BB, Adresse 1, Y, wegen Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch ein Organ der Landespolizeidirektion Tirol in Form der Anhaltung des von ihm gelenkten Pkw durch einen Polizeibeamten in Y, in der Adresse 2 unmittelbar nördlich der Kreuzung Adresse 3, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Ver... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Vizepräsidenten Dr. Larcher über die Beschwerde des AA, wohnhaft in Adresse 1, Z, gegen den Vollstreckungsbescheid des Stadtmagistrates Z jeweils am 27.11.2017, 13.11.2017 und 24.10.2017, betreffend eine Maßnahmenbeschwerde, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird soweit sie sich auf eine behauptete Amtshandlung am 08.06.2017 bezieht als ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Alfred Stöbich über die Beschwerde des Herrn AA, Z, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht betreffend die Vorstellung gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Z vom 29.05.2017, Zl ****, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 Abs 1 wird die Säumnisbeschwerde als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 (VwGG) eine o... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 13.11.2017 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: VwGVG 2014 §8 Abs1VwGVG 2014 §16 Abs1FSG 1997 §29 Abs1B-VG Art130 Abs1 Z3
Rechtssatz: Der Begriff des Verschuldens der Behörde ist nicht im Sinn eines Verschuldens von Organwaltern der Behörde, sondern „objektiv“ zu verstehen. Ein solches „Verschulden... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 13.11.2017 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: VwGVG 2014 §8 Abs1VwGVG 2014 §16 Abs1FSG 1997 §29 Abs1B-VG Art130 Abs1 Z3
Rechtssatz: Fehlt es an einer rechtskräftigen Bestrafung, so hat die Kraftbehörde die Frage, ob das in Rede stehende Delikt begangen wurde, als Vorfrage nach § 38 AVG selbständi... mehr lesen...