Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1469/62 E 5. Dezember 1962 RS 2 Stammrechtssatz Das Wesen der Sozialversicherung besteht in der Schaffung von Riskengemeinschaften, die die gegenseitige Verbundenheit des einzelnen und der Gemeinschaft und ihr wechselseitiges Eintreten füreinander in den Notfällen des Lebens bezwecken, wobei keineswegs jeder Beitragslei... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG22/01 Jurisdiktionsnorm66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §352 Z1ASVG §355 Z3JN §60 Abs1
Rechtssatz: Bei der Erstattung zuviel einbehaltener Dienstnehmerbeitragsteile durch den Dienstgeber handelt es sich nicht um eine Verwaltungssache iSd § 355 Z 3 ASVG (Angelegenheiten der Beiträge der Versicherten und ihrer Dienstgeber), da nach dem Eingangssatz des § 3... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG22/01 Jurisdiktionsnorm66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §352 Z1ASVG §355 Z3JN §60 Abs1
Rechtssatz: Bei der Erstattung zuviel einbehaltener Dienstnehmerbeitragsteile durch den Dienstgeber handelt es sich nicht um eine Verwaltungssache iSd § 355 Z 3 ASVG (Angelegenheiten der Beiträge der Versicherten und ihrer Dienstgeber), da nach dem Eingangssatz des § 3... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer wurde in der Zeit vom 1. September 1975 bis 31. Dezember 1985 als Vertragslehrer im Bereich des Stadtschulrates für Wien verwendet; er wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1986 in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Bund aufgenommen. Mit einem an den Stadtschulrat gerichteten Antrag, eingeschrieben aufgegeben am 27. Dezember 1985, begehrte der Beschwerdeführer, gestützt auf § 60 Abs. 1 ASVG, ihm die zuviel einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG;BSVG;B-VG Art2;StGG Art7 Abs1;
Rechtssatz: Aus der gesetzlichen Regelung der sozialversicherungsrechtlichen Riskengemeinschaft ergibt sich, dass es - die sachliche Abgrenzung der Versichertengemeinschaft vorausgesetzt - in Kauf genommen werden muss, wenn es in m... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;EStG 1972 §16 Abs1 Z4;EStG 1972 §27;EStG 1972 §4 Abs4;KStG 1966 §8;
Rechtssatz: Bezahlt eine GmbH für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer die von diesem geschuldeten Pflichtbeiträge (Arbeitnehmeranteile) zur gesetzlichen Sozialversicherung und wird dieser Vorteil als verdeckte Gewinnausschüttung beurteilt, so erzie... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §355AVG §66 Abs4VwGG §42 Abs2 Z1VwGG §42 Abs2 Z2
Rechtssatz: Hat die belangte Behörde ein Schreiben des Sozialversicherungsträgers zu Unrecht als Bescheid gewertet und einen Einspruch gegen dieses Schreiben meritorisch erledigt, so belastet sie ihren Bescheid mit inhal... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 29. Juli 1985 teilte die mitbeteiligte Partei dem Beschwerdeführer mit, daß sie die für ihn wichtige Erfassung seiner Versicherungsdaten abgeschlossen und bis zum 1. Jänner 1985 insgesamt 108 Monate als erworbene Versicherungszeiten festgestellt habe. Unter Bezugnahme auf diese Mitteilung brachte der Beschwerdeführer, der am 1. Jänner 1976 in ein pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis aufgenommen worden war, mit Eingabe vom 11. November 1985 vor, daß er in der ... mehr lesen...
Index: L92104 Behindertenhilfe Rehabilitation Oberösterreich66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;BehindertenG OÖ 1971 §2 Abs1 litd;BehindertenG OÖ 1971 §27 Abs3 lita;BehindertenG OÖ 1971 §28 Abs1 litb;BehindertenG OÖ 1971 §37 Abs1;
Rechtssatz: Die Voraussetzungen hinsichtlich der Gewährung von Pflegegeld der Stufe I gem den §§ 27 Abs 3 lit a und 28 Abs 1 OÖ BehG 1971 einerseits und der Zuerkennun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;VwRallg;
Rechtssatz: Es gehört zum Wesen jeder VERSICHERUNG, daß die auf Grund rechtlicher Verpflichtung geleisteten Beiträge nicht unbedingt und jedenfalls zu einer Versicherungsleistung führen müssen - und dies sogar dann, wenn der Betreffende seiner Leistungspflicht ordnungsgemäß und fristgerecht nachgekommen ist (Hinwe... mehr lesen...