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Sozialversicherung - ASVG - AlVGNorm
ASVG §355Rechtssatz
Hat die belangte Behörde ein Schreiben des Sozialversicherungsträgers zu Unrecht als Bescheid gewertet und einen Einspruch gegen dieses Schreiben meritorisch erledigt, so belastet sie ihren Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit (§ 42 Abs 2 Z 1 VwGG).
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986080143.X02Im RIS seit
15.10.2020Zuletzt aktualisiert am
15.10.2020