RS Vwgh 1986/11/27 86/08/0143

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Veröffentlicht am 27.11.1986
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Index

Sozialversicherung - ASVG - AlVG
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §355
AVG §66 Abs4
VwGG §42 Abs2 Z1
VwGG §42 Abs2 Z2

Rechtssatz

Hat die belangte Behörde ein Schreiben des Sozialversicherungsträgers zu Unrecht als Bescheid gewertet und einen Einspruch gegen dieses Schreiben meritorisch erledigt, so belastet sie ihren Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit (§ 42 Abs 2 Z 1 VwGG).

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986080143.X02

Im RIS seit

15.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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