Entscheidungsgründe: Der am 12.2.1967 geborene Kläger bezieht seit 11.8.1978 die Waisenpension nach seiner an diesem Tag verstorbenen Mutter. Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten vom 13.10.1987 wurde dem Kläger für die Dauer seiner Ausbildung, die seine Arbeitskraft überwiegend beansprucht, die Waisenpension bis längstens 28.2.1993 weitergewährt. Mit Bescheid der Beklagten vom 27.11.1991 wurde diese Waisenpension mit Ablauf des Monats Mai 1991... mehr lesen...
Norm: ASGG §65 Abs1 Z1ASVG §354 Z1
Rechtssatz: Bei Prüfung der Frage, ob die Entscheidung in einer Sozialrechtssache zu treffen ist, ist ausschlaggebend, ob zwischen den Parteien die Höhe (der Umfang) des Anspruches auf Versicherungsleistungen streitig ist. Ob das Begehren materiell berechtigt ist, hat bei Prüfung der Zuständigkeit außer Betracht zu bleiben. Entscheidungstexte 10 ObS 287/92 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §65 Abs1 Z1ASVG §354 Z1
Rechtssatz: Bei Prüfung der Frage, ob die Entscheidung in einer Sozialrechtssache zu treffen ist, ist ausschlaggebend, ob zwischen den Parteien die Höhe (der Umfang) des Anspruches auf Versicherungsleistungen streitig ist. Ob das Begehren materiell berechtigt ist, hat bei Prüfung der Zuständigkeit außer Betracht zu bleiben. Entscheidungstexte 10 ObS 287/92 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §65ASGG §73ASVG §354 Z1ASVG §354 Z4
Rechtssatz: Ein Rechtsstreit über die Erstattung von entrichteten Beiträgen zur Pensionsversicherung sowie über die Anrechnung dieser Beiträge zur Höherversicherung ist keine Sozialrechtssache im Sinne des § 65 ASGG. Es handelt sich um eine Verwaltungssache im Sinne des § 355 Z 3 ASVG. Wird der Mangel der Unzulässigkeit des Rechtsweges erst im Revisionsverfahren offenbar, sind die Urteile der Vorin... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 22.Juli 1991 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers vom 25.März 1991, die von ihm im Rahmen des Dienstverhältnisses zur N*****AG im Jahre 1990 entrichteten Sozialversicherungsbeiträge als Beiträge zur Höherversicherung anzurechnen oder ihm allenfalls rückzuerstatten, ab. Sie begründete den Bescheid im wesentlichen damit, daß für den Antragsteller, der seit 1.Dezember 1989 eine Alterspension nach § 253 Abs 2 ASVG beziehe und seit 3.Jänner... mehr lesen...
Norm: ASGG §65ASGG §73ASVG §354 Z1ASVG §354 Z4
Rechtssatz: Ein Rechtsstreit über die Erstattung von entrichteten Beiträgen zur Pensionsversicherung sowie über die Anrechnung dieser Beiträge zur Höherversicherung ist keine Sozialrechtssache im Sinne des § 65 ASGG. Es handelt sich um eine Verwaltungssache im Sinne des § 355 Z 3 ASVG. Wird der Mangel der Unzulässigkeit des Rechtsweges erst im Revisionsverfahren offenbar, sind die Urteile der Vorin... mehr lesen...
Norm: ASGG §65ASGG §73ASVG §354 Z1ASVG §354 Z4
Rechtssatz: Ein Rechtsstreit über die Erstattung von entrichteten Beiträgen zur Pensionsversicherung sowie über die Anrechnung dieser Beiträge zur Höherversicherung ist keine Sozialrechtssache im Sinne des § 65 ASGG. Es handelt sich um eine Verwaltungssache im Sinne des § 355 Z 3 ASVG. Wird der Mangel der Unzulässigkeit des Rechtsweges erst im Revisionsverfahren offenbar, sind die Urteile der Vorin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 13.12.1930 geborene Kläger, der am 13.12.1990 sein 60. Lebensjahr vollendete, stellte am 29.11.1990 bei der beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern einen Antrag auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 5.3.1991 mit der
Begründung: abgelehnt, daß der Kläger am Stichtag (1.1.1991) einen landwirtschaftlichen Betrieb mit einem Einheitswert von 71.000 S auf seine Rechnung und Ge... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 22. 6. 1987 gewährte die beklagte Partei der Klägerin eine Witwenpension. Da die Klägerin im Bezirksaltenheim V***** verpflegt wird, sind 80 % des Pensionsanspruches gemäß § 324 Abs 3 ASVG auf dem Wohlfahrtsträger übergegangen. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Gmunden vom 6. 11. 1990, E 6011/90, wurde zugunsten der Raiffeisenkasse P***** registrierte Genossenschaft mbH, zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von S 33.976,03 sA unter andere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 6. 3. 1966 geborene Kläger bezog von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten bis einschließlich Jänner 1990 eine Waisenpension in der Höhe von zuletzt S 7.234,90 monatlich. Mit Bescheid vom 10. 1. 1990 wurde diese Waisenpension mit Ablauf des Monats Oktober 1989 mit der
Begründung: entzogen, es liege keine Schul- oder Berufsausbildung mehr vor, die die Arbeitskraft des Klägers überwiegend beanspruche. Weiters wurde in dem Bescheid ausge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 1.4.1987 entschied die beklagte Partei, daß der Klägerin ab 1.1.1987 gemäß § 292 ASVG zur Witwenpension eine Ausgleichszulage von 4.050,10 S monatlich gebührt. Außerdem heißt es in dem Bescheid: "Sie werden verpflichtet, die Zahlungsaufnahme des italienischen Versicherungsträgers binnen 14 Tagen zu melden sowie die italienische Nachzahlung zur Verrechnung mit dem entstehenden Überbezug an Ausgleichszulage zur Verfügung zu halten." Mit Besche... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin bezieht von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft seit dem 1.7.1988 eine Alterspension und eine Ausgleichszulage. Ab 1.3.1990 stellte die beklagte Partei die Zahlung dieser Ausgleichszulage ein und richtete an die Klägerin ein nicht als Bescheid bezeichnetes, mit 2.3.1990 datiertes Schreiben mit folgendem Wortlaut: "Sehr geehrte gnädige Frau! Die Ausgleichszulage ab 1.3.1990 ist derzeit nicht feststellbar. Die Auszahlung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht von der beklagten Partei und von einem jugoslawischen Versicherungsträger eine Pension. Die jugoslawische Pension wird auf ein Konto der Klägerin bei einer jugoslawischen Kreditunternehmung überwiesen. Die beklagte Partei setzte die der Klägerin im Monat gebührende Ausgleichszulage mit Bescheid vom 6.5.1983 ab 1.1.1983 mit 1.144,70 S und mit Bescheid vom 7.11.1984 ab 1.3.1984 mit 1.544,20 S und ab 1.7.1984 mit 1.622,90 S fest, wobei jeweil... mehr lesen...
Begründung: Der am 14.April 1965 geborene Kläger erlitt am 10.März 1982 einen Unfall, den die beklagte Partei mit Bescheid vom 20. Oktober 1982 als Arbeitsunfall anerkannte und seit 9. September 1982 mit einer Vollrente samt Zusatzrente entschädigt. Zur Dauerrente gewährt sie seit 17.Februar 1984 einen Hilflosenzuschuß. Die P*** DER A*** gewährt dem Kläger eine Invaliditätspension. Mit einem am 12. Oktober 1987 eingelangten Schreiben vom 5.Oktober 1987 teilte die Justizanstalt G**... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 16.April 1927 geborene Klägerin schloß mit dem am 28. Jänner 1915 geborenen Johann P*** am 28.Mai 1960 die Ehe, die mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 8.Mai 1979, 19 Cg 107/79-5, gemäß § 55 Abs 3 EheG geschieden wurde. Die Abweisung des von der Klägerin gemäß § 61 Abs 3 EheG gestellten Antrages auf Feststellung, daß der Ehemann die Zerrüttung der Ehe allein verschuldet habe, wurde erst mit 4.Juli 1980 rechtskräftig. Johann P*** war auf Grun... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Salzburg bewilligte der Klägerin auf Grund des vollstreckbaren Wechselzahlungsauftrages des Bezirksgerichtes Salzburg vom 24. April 1987, 12 C 872/87, zu 6 E 7517/87 am 17. November 1987 die Exekution zur Hereinbringung des Betrages von S 26.403 samt Zinsen und Kosten durch Pfändung der der verpflichteten Partei Annemarie K*** aus der Alters- oder Invaliditätspension gegen die nunmehrige beklagte P*** DER A*** als Drittschuldnerin zustehenden Forderu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 11. Juli 1960 geborene, seit Geburt geistig behinderte Kläger ist im Förderungsdorf Sollenau untergebracht. Mit Verfügung der NÖ. Landesregierung vom 3. Jänner 1979, VII/1-F-15.065/14-1978 wurde ihm Hilfe für Behinderte ab 1. Jänner 1979 durch Tragung der Kosten für die Unterbringung im Karl-Ryker-Dorf in Sollenau in der Höhe von S 528,-- täglich gewährt. Die beklagte Partei gewährte dem Kläger mit Bescheid vom 14. September 1978 über das 18. Lebensjahr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei gewährte den (in der Folge nur mehr mit ihren Vornamen genannten) Klägern als ehelichen Kindern des am 18.1.1974 verstorbenen Versicherten Johann G***, und zwar Peter, geboren 5.8.1961, Gottfried, geboren 26.6.1964, Heide, geboren 21.10.1967, Konrad, geboren 12.1.1970, Gerd, geboren 1.4.1971, und Christine, geboren 30.1.1973, ab 1.2.1974 Waisenpensionen samt Ausgleichszulagen. Bei der Berechnung dieser Zulagen wurden Unterhaltsansprüche der... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Klagenfurt bewilligte der Klägerin am 19. August 1987 zur Hereinbringung ihrer Unterhaltsforderung von S 91.474,77 sA die Exekution durch Pfändung und Überweisung der dem Verpflichteten Ottokar L*** gegenüber der Beklagten zustehenden Pensionsbezüge. Mit der vorliegenden Drittschuldnerklage begehrt die Klägerin von der Beklagten die Zahlung von S 3.300,-- sA, da sich die Beklagte geweigert habe, von der Pensionssonderzahlung, die der Verpflichtete fü... mehr lesen...
Norm: ASVG §103ASVG §354 Z1ASVG §367 Abs2ASGG §2
Rechtssatz: Der über die Aufrechnung zu erlassende Bescheid kann gemäß § 2 ASGG durch Klage bei Gericht angefochten werden; die Bemerkung in der RV (zum ASVG 599 BlgNR 7 GP 49), die Rechtmäßigkeit und das Ausmaß der Aufrechnung seien im Verwaltungsrechtsweg (also nicht durch das Gericht) überprüfbar, steht mit dem Gesetzestext nicht im Einklang. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §103ASVG §354 Z1ASVG §355ASVG §367 Abs2ASGG §65 Abs1 Z1ASGG §67 Abs1ASGG §71 Abs1GSVG §71 Abs2
Rechtssatz: Bei der Aufrechnung auf die von den Versicherungsträgern zu erbringenden Geldleistungen handelt es sich um die Feststellung des Bestandes oder des Umfanges eines Anspruches auf eine Versicherungsleistung betreffende Angelegenheiten und damit um Leistungssachen und Sozialrechtssachen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 8.Februar 1988 rechnete die beklagte P*** DER A*** die Nachzahlung an Berufsunfähigkeitspension des Klägers für die Zeit vom 1. Oktober 1985 bis 30.November 1987 von 291.932,90 S zur Hälfte mit einer ihr gegen den Kläger zustehenden Forderung an Beiträgen zur Pensionsversicherung auf. Mit Bescheid vom 7.März 1988 rechnete sie von einer weiteren Nachzahlung von 19.915,20 S 8.261,20 S mit der erwähnten Beitragsforderung auf. In der dagegen erhobenen Klag... mehr lesen...
Norm: ASVG §103ASVG §354 Z1ASVG §367 Abs2ASGG §2
Rechtssatz: Der über die Aufrechnung zu erlassende Bescheid kann gemäß § 2 ASGG durch Klage bei Gericht angefochten werden; die Bemerkung in der RV (zum ASVG 599 BlgNR 7 GP 49), die Rechtmäßigkeit und das Ausmaß der Aufrechnung seien im Verwaltungsrechtsweg (also nicht durch das Gericht) überprüfbar, steht mit dem Gesetzestext nicht im Einklang. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §103ASVG §354 Z1ASVG §355ASVG §367 Abs2ASGG §65 Abs1 Z1ASGG §67 Abs1ASGG §71 Abs1GSVG §71 Abs2
Rechtssatz: Bei der Aufrechnung auf die von den Versicherungsträgern zu erbringenden Geldleistungen handelt es sich um die Feststellung des Bestandes oder des Umfanges eines Anspruches auf eine Versicherungsleistung betreffende Angelegenheiten und damit um Leistungssachen und Sozialrechtssachen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §354 Z4
Rechtssatz: Durch die 35.ASVGNov, BGBl 1980/585, wurde die Feststellung von Versicherungszeiten der Pensionsversicherung außerhalb eines Leistungsfeststellungsverfahrens ausdrücklich zur Leistungssache erklärt (§ 354 Z 4 ASVG). Mitteilungen der Pensionsversicherungsträger über die bisher zurückgelegten Versicherungszeiten wurden damit für rechtsverbindlich erklärt; sie sind seither auch im gerichtlichen Verfahren überprüfbar.... mehr lesen...
Norm: ASVG §354 Z4
Rechtssatz: Durch die 35.ASVGNov, BGBl 1980/585, wurde die Feststellung von Versicherungszeiten der Pensionsversicherung außerhalb eines Leistungsfeststellungsverfahrens ausdrücklich zur Leistungssache erklärt (§ 354 Z 4 ASVG). Mitteilungen der Pensionsversicherungsträger über die bisher zurückgelegten Versicherungszeiten wurden damit für rechtsverbindlich erklärt; sie sind seither auch im gerichtlichen Verfahren überprüfbar.... mehr lesen...
Begründung: Mit vier Schreiben vom 7. Oktober 1986 teilte die beklagte Partei dem Kläger im wesentlichen mit, daß ihm auf Grund der ihr vorgelegten Familienbeihilfenkarte für September 1986 für sieben Kinder eine nachzuzahlende Familienbeihilfe von S 9.450,-- gebühre, daß seine Pension mit Kinderzuschuß für sechs Kinder und Ausgleichszulage ab 1. Oktober 1986 S 11.310,40 netto betrage, daß von der im Oktober (1986) gebührenden Pensionssonderzahlung von S 7.252,60 zur Hereinbringun... mehr lesen...
Norm: ASVG §107ASVG §354 Z2ASGG §65 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Höhe der Ausgleichszulage für den von der Rückforderung betroffenen Zeitraum ist nur eine Vorfrage des Rückforderungsanspruchs. Entscheidungstexte 10 ObS 341/88 Entscheidungstext OGH 24.01.1989 10 ObS 341/88 Veröff: SSV-NF 3/12 10 ObS 141/89 Entscheidungstext OGH 12.0... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 25. Februar 1988 wurde die Ausgleichszulage des Klägers ab 1. Juli 1983 herabgesetzt und der bis 30. November 1987 entstandene Überbezug von 20.931 S zur Rückzahlung vorgeschrieben. Der Kläger begehrte, die beklagte Partei zur Gewährung der Ausgleichszulage ab 1. Juli 1983 im gesetzlichen Ausmaß, und zwar unter Berücksichtigung von nur 80 % des Pauschalsatzes des Wertes der freien Wohnung für seine Ehegattin zu verpflichten und von der Rückforderung e... mehr lesen...
Norm: ASVG §107ASVG §354 Z2ASGG §65 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Höhe der Ausgleichszulage für den von der Rückforderung betroffenen Zeitraum ist nur eine Vorfrage des Rückforderungsanspruchs. Entscheidungstexte 10 ObS 341/88 Entscheidungstext OGH 24.01.1989 10 ObS 341/88 Veröff: SSV-NF 3/12 10 ObS 141/89 Entscheidungstext OGH 12.0... mehr lesen...