Der 1942 geborene Beschwerdeführer stellte am 15. April 1996 einen Antrag an die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten auf Beitragsentrichtung zwecks Leistungswirksamkeit von Ersatzzeiten für Schul-, Studien- oder Ausbildungszeiten (Nachkauf von Schul-, Studien- oder Ausbildungszeiten). Diesem Antrag gab die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten am 2. Mai 1996 schriftlich statt und führte aus, der Beschwerdeführer könne für 24 Monate mittlere/höhere Schule Beiträge ent... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs4;ASVG §227;
Rechtssatz: Im Interesse der Versichertengemeinschaft ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, auf die Motive für die Entrichtung von freiwilligen Beiträgen (vgl. für die freiwillige Weiterversicherung z.B. E 21. November 2001, Zl. 97/08/0413) mit der Wirkung abzustellen, dass dann, wenn kein Versicherungsfall eintritt, der zu Lei... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs4;ASVG §227;
Rechtssatz: Wie der VfGH in seiner stRsp ausgesprochen hat, steht in der Sozialversicherung, im Besonderen in der Pensionsversicherung, der Versorgungsgedanke im Vordergrund, wohingegen der Versicherungsgedanke in der Ausprägung der Vertragsversicherung zurückgedrängt ist. Es gilt daher in der Sozialversicherung auch nicht der Grund... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs4;ASVG §227;
Rechtssatz: Geht man davon aus, dass es im System der Sozialversicherung Fälle gibt, in denen Pflichtbeiträge geleistet werden, aber keine Leistungen empfangen werden, dann ist auch eine Regelung verfassungsrechtlich nicht bedenklich, nach der freiwillige Beiträge, die mit ihrem Einlangen beim Versicherungsträger anspruchs- bzw. lei... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs4;ASVG §227;
Rechtssatz: Wie der VwGH bereits im E 10.11.1998, Zl. 98/08/0182, dargelegt hat, handelt es sich beim Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherten und dem Versicherungsträger um ein gesetzlich geregeltes Rechtsverhältnis, nicht aber um ein solches, welches durch Verträge (oder durch vertragsähnliche "Zusicherungen") bestimmt wird (hie... mehr lesen...
Nach der unstrittigen Aktenlage hat der zu dieser Zeit nach dem ASVG pflichtversicherte Beschwerdeführer am 27. Dezember 1991 bei der mitbeteiligten Pensionsversicherungsanstalt "den Einkauf der Pensionsversicherungszeiten ... für meine Mittel- und Hochschulzeit" beantragt. Diesem Antrag gab die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt insoweit statt, als sie dem Beschwerdeführer die Entrichtung von Beiträgen für 24 Monate mittlere/höhere Schule gestattete, wofür der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs4;
Rechtssatz: Erachtet sich der Versicherte in seinem "Recht auf Gegenleistung für in der Pensionsversicherung nachgekaufte Versicherungszeiten" verletzt, weil den eingezahlten Beiträgen keine Überweisungsbeträge gegenüberstünden, übersieht er dabei, dass er durch die Einzahlung dieser Beiträge ab dem Zeitpunkt ihrer (potenziellen) Leistungswir... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begehrte mit Antrag vom 25. Mai 1990 die Beitragsentrichtung zwecks Leistungswirksamkeit von Ersatzzeiten für die Studienzeit Wintersemester 1973/74 bis 31. Juli 1977. Die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt ersuchte mit Schreiben vom 18. Jänner 1991 die Universität Linz um Bekanntgabe des ordentlichen Studienganges des Beschwerdeführers, bzw. "ob das Studium bereits abgeschlossen wurde (durch Exmatrikulation etc.)". Im Antwortschreiben vom 22. Jänner 1991 ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1 idF 1987/609;ASVG §227 Abs2;ASVG §227 Abs3;ASVG §227 Abs4;ASVGNov 44te;
Rechtssatz: Seit der 44ten ASVGNov werden gem § 227 Abs 1 Z 1 ASVG die Hochschulzeiten zwar als Ersatzzeiten angerechnet, nicht jedoch bei der Leistungsbemessung. Der Wegfall der Hochschulzeiten bei der Leistungsbemessung ist jedoch kein absoluter. ISd § 227 Abs 2 bis 4... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte stellte am 14. Dezember 1988 (bei der Beschwerdeführerin eingelangt am 20. Dezember 1988) den Antrag "auf Nachkauf von Schulersatzzeiten im Ausmaß von zwei Jahren (Mittelschule) und vier Jahren (48 Monate Hochschulzeiten)". Er ersuche um Zusendung eines Zahlscheines und um den entsprechenden Bescheid, wobei der Beginn der Möglichkeit des Nachkaufes von Schulersatzzeiten bescheidmäßig ab Antragstellung, sohin ab 1988 möglich sein solle. Im Zuge des daraufhin eingeleit... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §227 Abs2;ASVG §227 Abs4;B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belBeh in Abänderung des Bescheides der Bf (PVA der Ang) fest, daß der Mitbeteiligte auf Grund des § 227 Abs 3 ASVG lediglich für die im
Spruch: angeführten Z... mehr lesen...