Norm: ASVG §210 Abs1ASVG §210 Abs4
Rechtssatz: Da es sich bei der Gesamtrente immer um eine Dauerrente handeln muss, kommt eine Gesamtrentenbildung dann nicht mehr in Betracht, wenn die Folgen des neuerlichen Arbeitsunfalles bereits zur Gänze abgeklungen sind und eine Minderung der Erwerbsfähigkeit aus diesem neuerlichen Arbeitsunfall nicht mehr vorliegt. Entscheidungstexte 10 ObS 190/06y ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 502 Abs 1 ZPO ist die Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 22. 6. 1989 und am 16. 12. 1991 Arbeitsunfälle. Beim ersten Unfall geriet der Kläger mit seiner linken Hand in eine Exzenterpresse und zog sich dabei einen Trümmerbruch des Endgliedes am linken Finger, einen offenen Bruch des Nagelfortsatzes am linken Ringfinger und einen Hautdeffekt des linken Zeigefingers zu. Diese Verletzungen führten zu einer Amputation des Zeige- und Mittelfingers in der Mittelphalanx und zu einer Rückkürzung der Endp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 2. Dezember 1932 geborene Kläger wurde am 7. Mai 1971 bei einer Plasmaspende in der Spendenstelle der Firma S***** Gesellschaft mbH in Wien mit Hepatitis C infiziert. Der Kläger führte die Plasmaspende in seiner damaligen Funktion als Staatssekretär unter medialer Beteiligung durch. Zum Zweck der TV-Berichterstattung wurden Filmaufnahmen angefertigt. Beim Kläger besteht eine chronische Hepatitis C mit derzeit niedriger entzündlicher Aktivität. Aus mediz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der Beklagten vom 10. 3. 1998 wurde der Unfall, den der Kläger am 25. 8. 1997 im Betrieb seines Dienstgebers als Spenglergehilfe erlitt, gemäß § 175 Abs 1 ASVG als Arbeitsunfall anerkannt. Gemäß § 209 Abs 1 ASVG wurde ihm eine vorläufige Versehrtenrente von 50 vH der Vollrente sowie eine Zusatzrente von 20 vH der Versehrtenrente ab 2. 2. 1998 zuerkannt. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. Mit Bescheid der Beklagten vom 10. 3. 1998 wurde der Unf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 24. 3. 1948 geborene Kläger erlitt am 10. 9. 1984 als Traktorführer auf einem Gutsbetrieb einen Arbeitsunfall, bei dem er sich einen offenen Bruch des linken Oberarmschaftes und eine Abscherung der Haut im Bereich der linken Achsel zuzog. Mit Bescheid vom 13. 8. 1986 gewährte die beklagte Partei dem Kläger zur Abgeltung der Unfallfolgen anstelle der vorläufigen Rente von 30 vH der Vollrente eine Dauerrente von 20 vH der Vollrente ab 10. 1986. Am 20. 3. 19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 19. 2. 1949 geborene Kläger erlitt am 20. 12. 1999 als Schlosser einen Arbeitsunfall, bei dem er sich die Fingerkuppe des rechten Ringfingers abgetrennt hat. Der Kläger war bis 27. 2. 2000 im Krankenstand; ein weiterer unfallkausaler Krankenstand dauerte von 18. 4. bis 24. 5. 2000. Aus der Verletzung resultiert ein Teilverlust des rechten Ringfingers am peripheren Ende des Mittelgliedes bei noch nicht ganz abgeschlossener Narbenbildung. Durch den inkomple... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt beim Arbeitsunfall vom 2. 5. 1992 einen Trümmerbruch der rechten Kniescheibe und beim Arbeitsunfall vom 13. 10. 1997 einen Bruch des rechten Oberschenkels, einen Abriss des kleinen Rollhügels und Prellungen. Wegen der Folgen des ersten Unfalls erhielt er eine Versehrtenrente von 20 vH der Vollrente bis Juni 1993 und wegen der Folgen des zweiten Unfalls aufgrund des Bescheides der Beklagten vom 11. 8. 1998 eine vorläufige Versehrtenrente von 20 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §210 Abs1B-VG Art140 Abs7
Rechtssatz: Seit dem 17.11.2000 (Tag der Kundmachung des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 12.10.2000, G 112/98-9, womit die Wortfolge "und beträgt die durch diese neuerliche Schädigung allein verursachte Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 10 vH" in §210 Abs 1 erster Satz ASVG aufgehoben wurde) steht der Bildung einer Gesamtrente aus mehreren Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten das Erf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 27. 4. 1970 einen Arbeitsunfall, für dessen Folgen sich die beklagte Allgemeine Unfallversicherungsanstalt mit Vergleich vom 17. 6. 1973 zur Bezahlung einer Dauerrente im Ausmaß von 25 vH ab 1. 5. 1972 verpflichtete. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 3. 3. 1983 wurde dem Kläger diese Rente zur Gänze abgefunden. Mit Bescheid vom 8. 6. 1999 anerkannte die beklagte Partei die (teilweise) Lärmschwerhörigkeit des Klägers als Berufskrankheit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stürzte am 9. 2. 1999 in Ausübung des Dienstsportes beim Aufwärmen durch ein Circletraining vom Sprungbock und zog sich dabei eine Prellung der Lendenwirbelsäule zu. Die beklagte Partei sprach mit Bescheid vom 12. 4. 2000 aus, dass die aus Anlass des Dienstunfalles vom 9. 2. 1999 als Gesamtvergütung im Ausmaß von zuletzt 20 vH der Vollrente bis 30. 11. 1999 gewährte vorläufige Versehrtenrente nicht weitergewährt werde, weil die durch die Unfallf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 19. 9. 1937 geborene Kläger bezieht von der Beklagten seit dem 3. 10. 1994 für die Folgen einer Berufskrankheit eine Versehrtenrente im Ausmaß von 20 vH der Vollrente als Dauerrente. Am 18. 6. 1996 erlitt er bei einem von der beklagten Partei als solchen anerkannten Arbeitsunfall einen subcutanen Abriß der Strecksehne am rechten Mittelfingerendgelenk. Die Gewährung einer Versehrtenrente für die Folgen dieses Arbeitsunfalls hat die beklagte Partei jedo... mehr lesen...
Norm: ASVG §183ASVG §203ASVG §210 Abs1ASVG §205 Abs4
Rechtssatz: Eine wesentliche Änderung der Verhältnisse liegt in allen Fällen des § 183 Abs 1 ASVG (auch bei Entstehen oder Wegfall eines Rentenanspruches oder der Schwervesehrtheit) erst vor, wenn die mehr als drei Monate anhält. Ist allerdings eine vorläufig gewährte Rente bereits entzogen worden, weil eine Minderung der Erwerbsfähigkeit im rentenbegründenden Ausmaß nicht mehr vorliegt, so k... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 4.10.1952 geborene Kläger erlitt am 23.5.1995 dadurch einen Arbeitsunfall, daß ihm ein Gitter auf den
Kopf: , Brustkorb und das rechte Bein fiel, wobei er eine Kopfverletzung, einen Bruch des rechten Oberschenkels mit Riß des mittleren Schenkelmuskels, Prellung des Brustkorbes mit Hautabschürfungen in diesem Bereich, Prellung des Bauches und der linken Niere sowie Rißquetschwunden an der Stirn erlitt. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 31.10.1995 er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 26.6.1962 sowie am 12.2.1993 Arbeitsunfälle. Beim ersten Unfall erlitt er eine offene Verrenkung des Daumengrundgelenks links mit Durchtrennung der Strecksehne und Knochendefekten an beiden Knochenenden; beim zweiten Unfall einen offenen Bruch des linken Unterschenkels. Aufgrund der Folgen des ersten Unfalles wurde dem Kläger von der beklagten Partei eine Entschädigung im Ausmaß von 25 vH der Vollrente als Dauerrente gewährt, welche übe... mehr lesen...
Norm: ASGG §86ASVG §210 Abs1
Rechtssatz: Es liegt eine zulässige Klagsänderung vor, wenn der Kläger, der zunächst Versehrtenrenten aus zwei Arbeitsunfällen begehrte, im Laufe des erstinstanzlichen Verfahrens sein Begehren auf die Gewährung einer (Gesamtrente) Dauerrente für die Folgen dieser beiden Arbeitsunfälle und eines weiteren Arbeitsunfalles ändert, wobei dieser weitere Arbeitsunfall zeitlich gesehen der mittlere der drei Arbeitsunfälle g... mehr lesen...
Norm: ASGG §67ASVG §209 Abs1ASVG §210 Abs1ASVG §210 Abs2B-KUVG §108 Abs2
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Versicherungsträger über die Bildung einer Gesamtrente nicht abgesprochen hat, steht der Entscheidung des Gerichtes über die Gesamtrente grundsätzlich nicht entgegen. Entscheidungstexte 10 ObS 184/93 Entscheidungstext OGH 23.11.1993 10 ObS 184/93 Veröff: SZ 66/154 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §210 Abs1
Rechtssatz: Bei Bildung der Gesamtrente sind alle Vorunfälle zu berücksichtigen, die für sich allein eine meßbare Minderung der Erwerbsfähigkeit bedingen. Es kann aber nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, daß Folgen eines Unfalles, die eine unter zehn von Hundert liegende Minderung der Erwerbsfähigkeit bedingen, nicht meßbar seien. Den Entscheidungen des Oberlandesgerichtes Wien, die dies zugrundelegten (zB SVSlg 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die damals 47 Jahre alte Klägerin zog sich bei einem Arbeitsunfall am 24.7.1975 einen Speichenbruch an typischer Stelle links mit Abbruch des Griffelfortsatzes der Elle zu. Für die Folgen dieses Unfalles stand sie zuletzt im Genuß einer Dauerrente im Ausmaß von 20 vH der Vollrente. Bei einem weiteren Unfall am 9.11.1988 zog sich die Klägerin einen Bruch des inneren Knöchels rechts zu, der zunächst nicht erkannt worden ist. Es entwickelte sich eine sudeksche Dyst... mehr lesen...
Norm: ASVG §210 Abs1
Rechtssatz: Wird ein Versehrter neuerlich durch einen Arbeitsunfall geschädigt, ist - bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 210 Abs 1 ASVG - die Gesamtminderung der Erwerbsfähigkeit durch die mehreren Arbeitsunfälle insoweit zu berücksichtigen, als sich die Unfallverletzungen in ihrer Gesamtheit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auswirken. Entscheidungstexte 10 Ob 265/88 ... mehr lesen...