Der Spruch: des Bescheides der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse vom 22. April 2004 lautet wie folgt (Fettdruck und Unterstreichungen im Original): " Punkt I (Der Beschwerdeführer) unterlag in der Zeit von 1.12.1979 bis 31.1.1996 sowie in der Zeit von 1.3.1998 bis 30.4.2000, in welcher er durch (den erstmitbeteiligten Verein) als Schreiber zur Sozialversicherung gemeldet wurde, nicht der Voll-(Kranken-, Unfall-, Pensions-) und Arbeitslosenversicherung. Die für die Zei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Einspruchsbescheid der belangten Behörde vom 6. Dezember 2001 wurde in Abänderung des erstinstanzlichen Bescheides der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse in "Teil A" des (dreigliedrigen) Spruchs festgestellt, dass für die Zweitmitbeteiligte als "Obfrau und Projektleiterin" des erstmitbeteiligten Vereins ab 1. Mai 1997 bis 6. Juli 2000 eine Formalversicherung "in der Pflichtversicherung der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicher... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §1 Abs1 lita;ASVG §21 Abs1;ASVG §21 Abs3;
Rechtssatz: § 21 Abs. 3 ASVG hat zwar den Inhalt, dass einer Formalversicherung im Sinne des § 21 Abs. 1 ASVG die Rechtswirkungen einer Pflichtversicherung zugeordnet werden, erstreckt die Formalversicherung jedoch nicht auf andere Zweige der ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §1 Abs1 lita;ASVG §21 Abs1;ASVG §21 Abs3;
Rechtssatz: Eine Pflichtversicherung nach § 1 Abs. 1 lit. a AlVG tritt nicht ein, wenn zwar Formalversicherung in der Krankenversicherung gemäß § 21 Abs. 1 ASVG besteht, es jedoch an der Voraussetzung einer Beschäftigung als Dienstnehmer mangel... mehr lesen...
Der Wirtschaftstreuhänder Mag. O. meldete am 5. August 1991 der zweitmitbeteiligten Gebietskrankenkasse mit dem dafür vorgesehenen Formular die Beschäftigung der Beschwerdeführerin bei der erstmitbeteiligten Gesellschaft ab 1. August 1991. Die im Anmeldeformular enthaltene Frage nach einer Beteiligung der Beschwerdeführerin an der erstmitbeteiligten Gesellschaft wurde verneint. Per 19. Juni 1992 erfolgte - wieder durch Mag. O. - die Abmeldung der Beschwerdeführerin wegen eines Karenzu... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse stellte mit Bescheid vom 11. Juli 2000 fest, dass die Beschwerdeführerin auf Grund der per 1. Jänner 1989 von der E. GmbH erstatteten Anmeldung nicht der Voll- (Kranken-, Unfall-, Pensions-) und Arbeitslosenversicherung unterlegen sei. Diese Anmeldung werde wegen Nichtbestandes der Versicherungspflicht abgelehnt. Die für den Zeitraum vom 1. Jänner 1989 bis 10. Mai 1998 durchgeführte Versicherung werde storniert. Eine Formalversicherung sei nicht e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §21 Abs1;AVG §38;AVG §69 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Für die Frage des Bestandes einer Formalversicherung ist die Frage der Versicherungspflichteine Vorfrage iSd § 38 AVG (Hinweis B 20. Februar 1996, 94/08/0227). Wird diese Frage im Rahmen einer gleichzeitig ergangenen Hauptfragenentscheidung von der Behörde verneint, so war sie bei d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §21 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Strafurteil entfaltet Bindungswirkung für den Rechtskreis des Verurteilten. Die Bindung erstreckt sich auf die den Schuldspruch notwendiger Weise begründenden Tatsachen. Vom Strafgericht festgestellte Tatsachen, die über den Straftatbestand hinausreichen, binden demgemäß nicht (Hinweis OGH... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §19a;ASVG §21 Abs1;AVG §39 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/08/0116 E 26. April 1994 RS 2 Stammrechtssatz Die Beurteilung der Frage, ob vorsätzlich eine unrichtige Anmeldung iSd § 21 Abs 1 ASVG erstattet wurde, erfordert insbesondere Feststellungen über den Inhalt der Anmeldung, über die tatsächlichen, mit dem Inhalt d... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §21 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zu der Frage, was unter einer "vorbehaltslos erstatteten" Anmeldung iSd § 21 Abs1 ASVG zu verstehen ist (Hinweis E 5. März 1982, 81/08/0127). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2000080199.X04 Im RIS seit 13.02.2004 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Spruch: des erstinstanzlichen Bescheides der beschwerdeführenden Anstalt vom 25. September 1995 (der einen Abspruch über das Nichtbestehen einer Pflichtversicherung und eine Feststellung über den Nichteintritt der Formalversicherung des Zweitmitbeteiligten gemäß § 21 ASVG aus seinem Beschäftigungsverhältnis zur Erstmitbeteiligten in der Zeit vom 3. Jänner 1991 bis 30. September 1991 enthielt), dahin ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §19a;ASVG §21 Abs1;AVG §39 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/08/0116 E 26. April 1994 RS 2 Stammrechtssatz Die Beurteilung der Frage, ob vorsätzlich eine unrichtige Anmeldung iSd § 21 Abs 1 ASVG erstattet wurde, erfordert insbesondere Feststellungen über den Inhalt der Anmeldung, über die tatsächlichen, mit dem Inhalt d... mehr lesen...
Der Zweitbeschwerdeführer (in der Folge kurz: Beschwerdeführer) meldete als Dienstgeber mit dem für eine Anmeldung zur Sozialversicherung vorgesehenen und am 7. Juli 1997 bei der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse eingelangten Formular die Beschäftigung der Erstbeschwerdeführerin (in der Folge kurz: Beschwerdeführerin) als Hausgehilfin ab 1. Juli 1997; der monatliche Geldbezug bei täglich dreistündiger Beschäftigung an fünf Tagen in der Woche wurde mit S 5.040,-- angegeben und ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §21 Abs1;AVG §39 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/08/0116 E 26. April 1994 RS 2 Stammrechtssatz Die Beurteilung der Frage, ob vorsätzlich eine unrichtige Anmeldung iSd § 21 Abs 1 ASVG erstattet wurde, erfordert insbesondere Feststellungen über den Inhalt der Anmeldung, über die tatsächlichen, mit dem Inhalt der Anmeldu... mehr lesen...
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der Darstellung des Sachverhaltes auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. April 1994, Zl. 91/08/0116, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 8. Juli 1991, mit dem ausgesprochen worden war, dass eine Formalversicherung der Beschwerdeführerin gemäß § 22 Abs. 1 ASVG nicht eingetreten sei, unter Hinweis auf das Erkenntnis vom 22. Oktober 1... mehr lesen...
Am 5. August 1991 meldete der Wirtschaftstreuhänder Mag. O. der zweitmitbeteiligten Gebietskrankenkasse mit dem dafür vorgesehenen Formular die Beschäftigung der Beschwerdeführerin ab 1. August 1991 bei der erstmitbeteiligten Gesellschaft. Die im Anmeldeformular enthaltene Frage nach einer Beteiligung der Beschwerdeführerin an der erstmitbeteiligten Gesellschaft wurde verneint. Per 19. Juni 1992 erfolgte - wieder durch Mag. O. - die Abmeldung der Beschwerdeführerin wegen eines Karenzu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §21 Abs1;AVG §39 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/08/0116 E 26. April 1994 RS 2 Stammrechtssatz Die Beurteilung der Frage, ob vorsätzlich eine unrichtige Anmeldung iSd § 21 Abs 1 ASVG erstattet wurde, erfordert insbesondere Feststellungen über den Inhalt der Anmeldung, über die tatsächlichen, mit dem Inhalt der Anmeldu... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §21 Abs1;ASVG §413 Abs1 Z1;ASVG §415;
Rechtssatz: Gem § 415 ASVG steht die Berufung an das Bundesministerium für (nunmehr) soziale Sicherheit und Generationen in den Fällen des § 413 Abs 1 Z 1 ASVG (gegen Einspruchsbescheide des Landeshauptmannes) nur zu, wenn über die Versicherungspflicht oder die Berechtigung zur Weiter- oder Selbstversicherung entsch... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 12. November 1990 sprach die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse aus, daß die Beschwerdeführerin gemäß § 19a ASVG in der Zeit vom 21. Februar 1990 bis 20. August 1990 nicht der Berechtigung auf Selbstversicherung bei mehrfacher Beschäftigung unterlegen sei. Die Versicherungsanmeldung zum 21. Februar 1990 und die Versicherungsabmeldung zum 20. August 1990 würden daher von Amts wegen storniert. Formalversicherung gemäß § 22 Abs. 1 ASVG sei nicht eingetreten. Nach der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §19a;ASVG §21 Abs1;AVG §39 Abs2;
Rechtssatz: Die Beurteilung der Frage, ob vorsätzlich eine unrichtige Anmeldung iSd § 21 Abs 1 ASVG erstattet wurde, erfordert insbesondere Feststellungen über den Inhalt der Anmeldung, über die tatsächlichen, mit dem Inhalt der Anmeldung in Widerspruch stehenden Gegebenheiten und - sofern nicht... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §19a;ASVG §21 Abs1;ASVG §22 Abs1;ASVG §413 Abs1 Z1;ASVG §415;AVG §38;VwRallg;
Rechtssatz: Hat die belangte Behörde im Rahmen ihrer Entscheidung über den Bestand der Formalversicherung vorfrageweise beurteilt, ob die Voraussetzungen für die Selbstversicherung nach § 19a ASVG, nämlich das Vorliegen ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist seit 20. März 1977 Dienstnehmer der Gemeinde Kirchberg a.d. Raab. Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligte Partei der Gemeinde Kirchberg a.d. Raab mit Schreiben vom 9. November 1989 bestätigt, daß der Beschwerdeführer und andere Dienstnehmer gemäß § 5 Abs. 2 lit. a des Arbeiterkammergesetzes 1954, BGBl. Nr. 105 (AKG), nicht kammerzugehörig seien. Mit dem im Verwaltungsrechtszug erg... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/03 Kollektives Arbeitsrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: AKG 1954 §19 Abs4;ASVG §21 Abs1;ASVG §21 Abs3;ASVG §69 Abs1;ASVG §69 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Der Zweck der Rechtsfigur der Formalversicherung ist darin gelegen, daß im Interesse der Rechtssicherheit eine Leistungspflicht des Versicherungsträgers auch dann eintritt, wenn er auf Grund einer vorbeha... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/03 Kollektives Arbeitsrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: AKG 1954 §19 Abs1;AKG 1954 §19 Abs2;AKG 1954 §19 Abs4;ASVG §21 Abs1;ASVG §21 Abs3;ASVG §69 Abs1;ASVG §69 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: In der Bestimmung des § 19 Abs 4 AKG werden keine einzelnen Tatbestände aufgeführt sondern es werden allgemein die Rechtsvorschriften über die Beiträge zur gesetzlichen... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: AKG 1954 §1 Abs1;AKG 1954 §10;AKG 1954 §19 Abs1;AKG 1954 §5 Abs2 lita;AKG 1954 §9;ASVG §21 Abs1;ASVG §21 Abs3;ASVG §69 Abs1;ASVG §69 Abs2;
Rechtssatz: Gemäß § 19 Abs 1 erster Satz AKG heben die Arbeiterkammern, die nach § 1 Abs 1 AKG dazu berufen sind, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Di... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §21 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, welche Feststellungen zur Beurteilung, ob vorsätzlich eine unrichtige Anmeldung erstattet wurde, notwendig sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987080128.X01 Im RIS seit 03.04.2006 mehr lesen...