Norm: WEG 2002 §27 Abs2 WEG 2002 § 27 heute WEG 2002 § 27 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 WEG 2002 § 27 gültig von 01.07.2002 bis 30.09.2006
Rechtssatz: Für die Geltendmachung der bevorrangten ... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** ist „Wohnungseigentum in Vorbereitung“, sub B-LNR 5 bzw 6 ist das Miteigentum der Beklagten zu 1/8 bzw 1/32 einverleibt und sub B-LNR 5a, 5d, 6b und 6e ist zugunsten der Beklagten die Zusage von Wohnungseigentum gemäß § 40 Abs 2 WEG 2002 hinsichtlich näher bezeichneter Objekte angemerkt. Die klagende Eigentümergemeinschaft begehrte mit Mahnklage vom 9. 12. 2009 von der beklagten Miteigentümerin ziffernmäßig aufgeschlüsselt nach - m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bezirksgericht Josefstadt bestellte mit Beschluss vom 12. 10. 2002, GZ 7 Msch 47/00y-22, den Nebenintervenienten gemäß § 6 Abs 2 MRG zum Zwangsverwalter der Liegenschaft. Es trug ihm auf, die in der Entscheidung der Zentralen Schlichtungsstelle vom 29. 4. 1993, MA 16-Schli ZS 1/92/3071, genannten Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten durchzuführen, soweit diese noch nicht durchgeführt bzw abgeschlossen waren. Gleichzeitig wurden dem Zwangsverwalter verschi... mehr lesen...
Begründung: An den 14/118-Anteilen an der Liegenschaft EZ ***** GB *****, mit denen Wohnungseigentum an W2 verbunden ist, ist das Eigentumsrecht des am 26. 2. 2005 verstorbenen Johann E***** eingetragen. Mit der am 12. 6. 2008 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die klagende Eigentümergemeinschaft von den Beklagten rückständige Betriebskostenvorschreibungen für den Zeitraum Jänner 2008 bis Juni 2008. Verbunden mit dieser Klage beantragte die Klägerin unter Hinweis auf da... mehr lesen...
Norm: ZPO §168 IAußStrG 2005 §28GBG §75 Abs2GBG §95 Abs1WEG 2002 §27 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 28 AußStrG über das Ruhen sind im Grundbuchsverfahren nicht anzuwenden. Im Verfahren über die Anmerkung der Klage nach § 27 Abs 2 WEG 2002 ist somit ein Ruhen ausgeschlossen. Entscheidungstexte 5 Ob 200/08k Entscheidungstext OGH 21.10.2008 5 Ob 200/08k ... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** (Liegenschaftsadresse *****straße *****) ist an den verbundenen jeweils 67/1444-Anteilen B-LNR 25 und 26 samt Wohnungseigentum an W 5 sowie an den verbundenen jeweils 9/1444-Anteilen samt Wohnungseigentum an Garage 3 das Miteigentumsrecht von Karl und Helga T***** einverleibt. Die Klägerin begehrte mit ihrer am 30. 1. 2007 eingebrachten ERV-Mahnklage vom Beklagten die Zahlung vorgeschriebener Betriebskosten für die Monate November... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die mit Teilrechtspersönlichkeit ausgestattete Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 159 Grundbuch *****, also die Eigentümergemeinschaft gemäß § 18 WEG. Die Klägerin ist die mit Teilrechtspersönlichkeit ausgestattete Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 159 Grundbuch *****, also die Eigentümergemeinschaft gemäß Paragraph 18, WEG. Die Beklagte ist zu 1650/2338-Anteilen Eigentümerin dieser Liegenschaft, mit wel... mehr lesen...
Norm: JN §81 Abs1WEG 2002 §18 Abs1 S3WEG 2002 §27 Abs2Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art22 Nr1
Rechtssatz: Für eine Klage nach § 27 Abs 2 WEG einer Eigentümergemeinschaft gegen einen Wohnungseigentümer auf Zahlung rückständiger Bewirtschaftungskosten ist, wenn mit dieser Klage ein Antrag auf Klagsanmerkung verbunden ist, ohne Rücksicht auf den Wohnsitz des Beklagten ausschließlich das österreichisc... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer am 1. 3. 2007 beim Erstgericht überreichten Klage von der (nunmehrigen) Gemeinschuldnerin (als ursprüngliche Beklagte) die Zahlung von 132.168,24 EUR sA. Ob der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** (Liegenschaftsadresse: *****, H***** Straße *****/M*****gasse *****) mit dem Grundstück Nr 637/7, Baufläche (Gebäude) und Baufläche (befestigt), sei Wohnungseigentum begründet. Der Gemeinschuldnerin sei das Recht eingeräumt worden, den Dachbod... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §27 Abs2
Rechtssatz: Hinsichtlich der höchstens sechs Monate zurückliegenden Fälligkeit der eingeklagten Ansprüche, für die das Vorzugspfandrecht in Anspruch genommen wird, trifft die klagende Eigentümergemeinschaft eine konkrete Darlegungspflicht. Entscheidungstexte 5 Ob 141/07g Entscheidungstext OGH 16.10.2007 5 Ob 141/07g ... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §27 Abs2WEG 2002 §52 Abs2KO §6KO §7KO §8aKO §11 Abs1AußStrG 2005 §25 Abs1 Z4
Rechtssatz: Auch auf Grundlage des § 8a KO iVm § 25 Abs 1 Z 4 AußStrG 2005 und § 52 Abs 2 WEG 2002 gilt, dass die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der beklagten Partei der Erledigung eines Antrags auf Klagsanmerkung nicht entgegensteht. Entscheidungstexte 5 Ob 141/07g Entscheidungstext ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war Eigentümer von 460/55932 Anteilen der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an der Wohnung W 34 auf Stiege V untrennbar verbunden war. Zu TZ 7548/2006 wurde ihm die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung bis 18. 10. 2007 bewilligt. Der Beklagte war Eigentümer von 460/55932 Anteilen der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an der Wohnung W 34 auf Stiege römisch fünf unt... mehr lesen...
Norm: ABGB §431ABGB §438ABGB §440GBG §29GBG §94 Abs1 Z1 BGBG §128WEG 2002 §27WEG 2002 §27 Abs2WEG 2002 §32 Abs1
Rechtssatz: Ist der Bestand des Eigentumsrechts in einem Grundbuchsverfahren zu einem Zeitpunkt Vorfrage, zu dem um die Verbücherung bereits angesucht, diese aber noch nicht bewilligt ist, ist in richtigem Verständnis des § 29 GBG auf den Zustand der begehrten Erledigung abzustellen. Der Erwerber hat bereits durch die Präsentation sei... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §27 Abs2
Rechtssatz: Bei Ausdehnung einer anhängigen und bereits auf anderen Anteilen angemerkten Klage kann auf Antrag diese Ausdehnung auf einem, im ursprünglichen Klageanmerkungsantrag vergessenen, Anteil iSd § 27 Abs 2 WEG 2002 angemerkt werden. Dabei ist lediglich zu vermeiden, dass sich die Wirkungen der früheren Klagsanmerkung (die Ausdehnung der dadurch aktivierten Sachhaftung auf neue Forderungen) mit den Wirkungen einer... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 11. 7. 2003 beim Erstgericht eingebrachten Mahnklage begehrte die Klägerin von der Beklagten die Zahlung von EUR 9.686,08 s. A. aus dem Titel rückständiger Betriebskosten für die Wohnungen top 15, 18, 19, 23, 44, 46, 48, 49 und 62 im Haus *****. Es gehe dabei um die jeweils am Monatsersten fällig gewordenen Beträge für die Monate Juni 2002 bis Juli 2003. Gleichzeitig beantragte die Klägerin gemäß § 27 Abs 2 WEG 2002 die Anmerkung der Klage bei den 139/1968 ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Wohnungseigentümerin von mehreren Objekten der Liegenschaft *****. Sie veranlasste in diesem Haus einen Ausbau des Dachgeschoßes. Mit der vorliegenden Klage begehrt die klagende Eigentümergemeinschaft Zahlung von EUR 76.632,15, primär gestützt auf Schadenersatz, auch auf Bereicherung und sonst jeden erdenklichen Rechtsgrund. Durch Bauarbeiten der Beklagten im Zuge des Dachgeschoßausbaus seien Schäden an allgemeinen Teilen des Hauses (Hof- und Straßenfa... mehr lesen...
Begründung: Jochen G*****, geboren am 18. 1. 1977, war im Grundbuch ***** Margareten unter B-LNr 28 zu 82/1100 Anteilen als Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** einverleibt. In der Folge wurde auf Grund des Kaufvertrages vom 7. 7. 1998 wurde zu B-LNr 28l das Eigentumsrecht für Jürgen G*****, geboren am 18. 9. 1970 und zu B-LNr 25q auf Grund des Kaufvertrages vom 7. 6. 2000 das Eigentumsrecht für Lore G***** geboren am 6. 9. 1951 gegen den vorgemerkten Eigentümer vorgemerkt. Weite... mehr lesen...
Norm: GBG §49 Abs2GBG §57 Abs1WEG idF WRN 1999 §13c Abs3WEG idF WRN 1999 §13c Abs4WEG 2002 §27 Abs2
Rechtssatz: Die dem vorgemerkten Eigentümer in §49 Abs2 GBG eingeräumte Möglichkeit, nach Rechtfertigung der Vormerkung die gegen den Voreigentümer erwirkten Zwischeneintragungen löschen zu lassen, dient gleich der Löschungsmöglichkeit nach §57 Abs1 GBG der Umsetzung des Rangprinzips. Da das gesetzliche Vorzugspfandrecht nach §27 WEG 2002 (früher... mehr lesen...
Begründung: Jochen G*****, war im Grundbuch ***** unter B-LNR 25 lit d zu 332/1100 Anteilen als Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** einverleibt. In der Folge kam es (unter lit j, TZ 606/1998) zu einer Teilung seines Miteigentumsanteils. Unter B-LNR 25 lit o wurde dann im Rang 8573/1998 aufgrund des Kaufvertrages vom 2. 3. 1999 das Eigentumsrecht für Jürgen G*****, geboren 18. 9. 1970 zu 49/1100 Anteilen und 41/1100 Anteilen vorgemerkt (TZ 3427/1999). Unter B-LNR 25 lit u (TZ 604... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §27 Abs1WEG 2002 §27 Abs2
Rechtssatz: Die in § 27 Abs 2 WEG 2002 vorgesehene Klagsanmerkung führt zu keiner konstitutiven Belastung des Miteigentumsanteils, weil das Vorzugspfandrecht schon kraft Gesetzes besteht. Das an sich vorhandene Pfandrecht wird jedoch erst durch die Klagsanmerkung verwertbar. Entscheidungstexte 5 Ob 67/04w Entscheidungstext OGH 19.04.2004 5 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist zu 29/5404 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****, verbunden mit Wohnungseigentum an W 32. Bezüglich dieses Objekts besteht eine Eigentümerpartnerschaft mit ihrem Ehegatten, dessen Miteigentumsanteil ebenfalls 29/5404 beträgt. Am 14. 10. 2003 brachte die Klägerin gegen die Beklagte eine Mahnklage auf Zahlung von EUR 107,60 sA für getätigte Liegenschaftsaufwendungen ein und stellte gleichzeitig den Antrag, die Klage beim Miteigentumsanteil d... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §13 Abs3WEG 2002 §27 Abs1WEG 2002 §27 Abs2
Rechtssatz: Bei einer Eigentümerpartnerschaft muss sich das Vorzugspfandrecht auf den gesamten gemeinsamen Mindestanteil beziehen. Die Klagsanmerkung als erster die Verwertung des Pfandrechts auslösender Schritt hat den gesamten gemeinsamen Mindestanteil zu erfassen. Entscheidungstexte 5 Ob 67/04w Entscheidungstext OGH 19.04... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §27 Abs1WEG 2002 §27 Abs2
Rechtssatz: Die exekutive Verwertung des gesetzlichen Vorzugspfandrechts setzt die vorige Klagsanmerkung voraus. Entscheidungstexte 5 Ob 67/04w Entscheidungstext OGH 19.04.2004 5 Ob 67/04w 5 Ob 267/07m Entscheidungstext OGH 11.12.2007 5 Ob 267/07m Beisatz: Durch die Klagsanmerkung wird da... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage vom 26. 2. 2003 begehrt die Klägerin von der H***** & B***** gesellschaft mbH, ***** die Zahlung eines Betrages von EUR 5.152,87 an rückständigen Bewirtschaftungskosten für den Zeitraum 1. 10. 2002 bis 1. 2. 2003. Unter Vorlage eines Firmenbuchauszuges vom 27. 2. 2003 brachte die klagende Partei vor, die Beklagte sei gemäß § 5 WEG sowie aufgrund des Generalversammlungsbeschlusses vom 26. 3. 1997, wonach sie (FN 47745w) als übernehmende G... mehr lesen...
Norm: GBG §21GBG §136GmbHG §96WEG 2002 §27 Abs2
Rechtssatz: Eine Klagsanmerkung nach § 27 Abs 2 WEG 2002 ist auch gegen eine in einem Verschmelzungsvorgang übernehmende Gesellschaft zulässig, selbst wenn grundbücherlich noch keine Berichtigung nach § 136 GBG durchgeführt wurde, wobei der Verschmelzungsvorgang durch eine Amtsbestätigung des Firmenbuchgerichts nachgewiesen werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Grundbuchsache der klagenden Partei Eigentümergemeinschaft des Hauses *****, vertreten durch Wanek & Kunze, Rechtsanwaltspartnerschaft in Wien, wider die beklagte Partei D... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13c Abs4WEG 2002 §27 Abs2
Rechtssatz: Die eingeschränkten grundbuchsrechtlichen Kognitionsmöglichkeiten sind auch bei Bewilligung der Klagsanmerkung nach § 13c Abs 4 WEG 1975 durch das Prozessgericht zu beachten. Entscheidungstexte 5 Ob 303/02y Entscheidungstext OGH 28.01.2003 5 Ob 303/02y 5 Ob 261/04z Entscheidungstex... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 24. 6. 2002 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte die Klägerin vom Beklagten die Zahlung von Euro 910,66 sA, und zwar je Euro 152,61 an rückständigen Betriebskosten-Akonti für den Zeitraum Februar 2002 bis Mai 2002 sowie Euro 299,83 als Betriebskostennachzahlung für das Jahr 2001. Der Beklagte sei Wohnungseigentümer der Wohnung G*****straße Nr 30/Top 1 in ***** gewesen. Die ihm gehörigen 182/1736 Anteile der Liegenschaft EZ ***** seien zu 22 E 23/01f d... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist durch Ersitzung Eigentümerin der Liegenschaften EZ ***** und EZ ***** des Grundbuchs *****. Auf beiden Liegenschaften ist die Dienstbarkeit der Weide für Fraktion A***** der Stadt B***** auf Grund der Ersitzung (dies ergibt sich aus der Grundbuchseintragung aus dem Jahr 1928) seit 1928 einverleibt. Die Antragstellerin begehrt nun auf Grund des Beschlusses des Stadtrates der Stadt B***** vom 6. 7. 2000 Punkt 15 die Bewilligung der Einverleibung de... mehr lesen...
Norm: EO §156 Abs3 IEO §156 Abs3 IIFGBG §21WEG §13c Abs3WEG §13c Abs4WEG 2002 §27 Abs2
Rechtssatz: Ohne eine Durchbrechung des § 21 GBG, der das bücherliche Eigentum oder doch die gleichzeitige Einverleibung oder Vormerkung des Eigentums für Eintragungen voraussetzt, könnte der durch § 13c Abs 3 WEG beabsichtigte Gesetzeszweck nicht erfüllt werden. Um diese vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigte Rechtsschutzlücke zu füllen, bedarf es der ... mehr lesen...