Norm
WEG 2002 §27 Abs2Rechtssatz
Hinsichtlich der höchstens sechs Monate zurückliegenden Fälligkeit der eingeklagten Ansprüche, für die das Vorzugspfandrecht in Anspruch genommen wird, trifft die klagende Eigentümergemeinschaft eine konkrete Darlegungspflicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122785Dokumentnummer
JJR_20071016_OGH0002_0050OB00141_07G0000_003